Kfz: Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) - Änderung erforderlich
Leistungsbeschreibung
Bei folgenden Änderungen von Fahrzeug- oder Halterdaten ist eine Änderung der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) erforderlich:
- Änderungen von Angaben zum Halter (Namensänderung, Adressänderung)
-
Technische Veränderungen am Fahrzeuge (z.B. Änderungen
der Fahrzeugklasse, der Emissionsklasse, der Kraftstoffart, der Energiequelle, der Leistung, der Abmessungen, des Gewichts)
An wen muss ich mich wenden?
Die Änderungen sind bei der für den Wohnsitz (Hauptwohnung im Sinne des Bundesmeldegesetzes) zuständigen Zulassungsbehörde anzugeben.
Bei juristischen Personen, Gewerbetreibenden und Selbständigen mit festem Betriebssitz ist die Behörde des Sitzes oder des Ortes der beteiligten Niederlassung zuständig.
Besonderheit Umzug:
Bei einem Umzug innerhalb des Zulassungsbezirks besteht bei vielen Verbandsgemeindeverwaltungen die Möglichkeit neben der Änderung des Wohnsitzes auch die Zulassungsbescheinigung Teil I ändern zu lassen.
Anträge / Formulare
Beantragung erfolgt persönlich oder durch einen schriftlich Bevollmächtigten
Spezielle Hinweise für Trier
Vordrucke
- wie Vollmacht und Einzugsermächtigungen liegen im Fachamt vor
- sind auch online abrufbar
Verfahrensablauf
Spezielle Hinweise für Trier
Beantragung
- erfolgt persönlich
-
oder durch einen schriftlich Bevollmächtigten
- nach Änderung des Personalausweises
Gebühren / Kosten
Die Gebühren werden nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr erhoben.
Die Höhe der Gebühren kann je nach Fallkonstellation variieren. Konkrete Auskünfte hierzu erteilt die jeweils örtlich zuständige Zulassungsbehörde
Spezielle Hinweise für Trier
Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen in Straßenverkehr:
- die Höhe der Gebühren hängt von verschiedenen Faktoren ab
- ggfs. 5,00 Euro für die Meldeabfrage in Verbindung mit dem Reisepass oder Pass, auch für Kunden mit Wohnsitz im Kreis Trier-Saarburg möglich
Zahlungsart
- nur am Kassenautomaten möglich
- bar oder mit einer deutschen EC-Karte
- keine Visa- und keine Kreditkartenzahlung
Benötigte Unterlagen
Bei Änderungen der Anschrift:
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Original der letzten Meldebescheinigung des Wohnortes; ausländische Staatsangehörige benötigen ein gültiges Ausweisdokument mit aktueller Meldebestätigung
- Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. der Fahrzeugschein
- Fahrzeugbrief, wenn noch keine Zulassungsbescheinigung Teil II ausgestellt wurde
- eine Vollmacht, wenn ein Bevollmächtigter den Antrag stellt (der Ausweis des Bevollmächtigten und eine Ausweiskopie des Fahrzeughalters sind erforderlich
Bei technischen Änderungen:
- Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein
- Fahrzeugbrief bzw. Zulassungsbescheinigung Teil II,
- Nachweis über die Änderungen (technisches Gutachten TÜV oder andere technische Prüfstelle) und
- eine Vollmacht, wenn ein Bevollmächtigter den Antrag stellt (der Ausweis des Bevollmächtigten und eine Ausweiskopie des Fahrzeughalters sind erforderlich).
Bei Namensänderung:
- gültiger geänderter Personalausweis oder Reisepass mit Original der letzten Meldebescheinigung,
- Namensänderungsurkunde, sofern sich die Namensänderung nicht anhand der Ausweisdokumente nachvollziehen lässt
- Heiratsurkunde, sofern sich die Namensänderung nicht anhand der Ausweisdokumente nachvollziehen lässt
- Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein
- Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. Fahrzeugbrief
- eine Vollmacht, wenn ein Bevollmächtigter den Antrag stellt (der Ausweis des Bevollmächtigten und eine Ausweiskopie des Fahrzeughalters sind erforderlich).
Spezielle Hinweise für Trier
-
zusätzlicher Hinweis zur Meldebestätigung:
- diese nicht älter als 3 Monate
- kann auch bei der Zulassungsstelle gebührenpflichtig abgefragt werden
-
ggfs. schriftliche Vollmacht des Bevollmächtigten und beide Personalausweise
- gut lesbare Kopie vom Vollmachtgeber ist ausreichend
bei Firmen
- zusätzlich Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug
bei ausländischen Mitbürgern
- ausländischer Ausweis und Meldebescheinigung
bei Namensänderung
- genügt auch die Heiratsurkunde, sofern sich die Namensänderung nicht anhand der Ausweisdokumente nachvollziehen lässt
Besonderheiten
Spezielle Hinweise für Trier
Vollmacht für Zulassung, Abmeldung und Zulassung für Minderjährige
Rechtliche Grundlage
- Anlage zu § 1 Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
- Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr
Bearbeitungszeit
Sofort
Zuständig
Stadtverwaltung Trier - Amt für Kfz-Zulassungen und Fahrerlaubnisse - Kfz-ZulassungsbehördeThyrsusstr. 17-19
54292 Trier
Montag 07:00 - 13:00 Uhr
Dienstag 07:00 - 13:00 Uhr
Mittwoch 07:00 - 13:00 Uhr
Donnerstag 10:00 - 18:00 Uhr
Freitag 07:00 - 13:00 Uhr
vorherige Terminvereinbarung erforderlich
Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Telefon: 115Telefon: +49 651 718-0
Fax: +49 651 718-1388
E-Mail: Kontakt aufnehmen
Stadtverwaltung Trier - Amt für Kfz-Zulassungen und Fahrerlaubnisse - Kfz-Zulassungsbehörde - Außenstelle Hermeskeil
Langer Markt 17
54411 Hermeskeil
Montag 07:30 - 10:30 Uhr
Dienstag 07:30 - 10:30 Uhr
Mittwoch 07:30 - 10:30 Uhr
Donnerstag 07:30 - 10:30 Uhr
Freitag 07:30 - 10:30 Uhr
Telefon: 115Fax: +49 6503 809-123
E-Mail: Kontakt aufnehmen
Stadtverwaltung Trier - Amt für Kfz-Zulassungen und Fahrerlaubnisse - Kfz-Zulassungsbehörde - Außenstelle Saarburg
Graf-Siegfried-Str. 32
54439 Saarburg
Montag 07:30 - 10:30 Uhr
Dienstag 07:30 - 10:30 Uhr
Mittwoch 07:30 - 10:30 Uhr
Donnerstag 07:30 - 10:30 Uhr
Freitag 07:30 - 10:30 Uhr
Telefon: 115Fax: +49 6581 9999318
E-Mail: Kontakt aufnehmen