Ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus der letzten Woche hat Auswirkungen in Trier. Es hat in letzter Instanz eine Klage gegen eine von der Stadt Tübingen eingeführte Verpackungssteuer abgewiesen. Tübingen erhebt eine kommunale Steuer auf Einwegverpackungen, um damit Müll zu vermeiden. Auf die Verpackungen von Fastfood-Speisen oder auf Kaffeebecher „to go“, die in der Regel in öffentlichen Müllbehältern landen oder, schlimmer, in der Landschaft, müssen die Verkäufer je 50 Cent Steuer an die Stadt entrichten. Das sei rechtmäßig, urteilten die Richter.
In Trier hatte der Stadtrat Anfang 2019 mehrheitlich beschlossen, eine Verpackungssteuer nach dem Tübinger Modell ebenfalls einzuführen, wenn dies möglich ist. Oberbürgermeister Wolfram Leibe sagte nun im Umwelt- und Hauptausschuss, die Verwaltung werde jetzt dem Stadtratsbeschluss entsprechend eine solche Satzung vorbereiten. Diese muss dann vom Rat noch beschlossen werden.