Die Bewohnerparkgebühr wird 2025 nicht wie bisher geplant auf 240 Euro angehoben, sondern bleibt vorerst bei 200 Euro im Jahr. Mit dieser Änderung der Rechtsverordnung folgte Baudezernent Dr. Thilo Becker einem Appell des Stadtrats. Neben dem Einfrieren der Gebühr wird die Beantragung des Bewohnerparkausweises zeitlich flexibler.
Bis Ende 2023 gab es eine bundeseinheitliche Bewohnerparkgebühr in Höhe von 30,70 Euro jährlich, die über Jahrzehnte unverändert blieb. Nach einer Gesetzesänderung können Kommunen den Tarif mittlerweile selbst bestimmen. Die Stadt Trier hatte daraufhin für 2024 eine Gebühr von 200 Euro festgelegt. Gleichzeitig war in der bisherigen Rechtsverordnung eine schrittweise Erhöhung bis 2028 auf 365 Euro vorgesehen.
Die Erhöhung ist nun zumindest für 2025 vom Tisch: Der Stadtrat beschloss auf Antrag der Koalitionsfraktionen CDU, Grüne und FDP ein „Moratorium“ für die Bewohnerparkgebühren, die somit zunächst nicht weiter steigen sollen. Auch die SPD stimmte letztlich für den Antrag, sodass es eine breite Mehrheit mit 38 Ja- und 13 Nein-Stimmen gab. Zuvor waren Anträge der SPD und der Linken, die eine Staffelung der Gebühr nach sozialen und ökologischen Kriterien vorsahen, und der Freien Wähler, die eine Senkung der Gebühr auf 120 Euro forderten, abgelehnt worden.
Der Beschluss des Stadtrats hatte die Form eines Appells an Baudezernent Dr. Thilo Becker, der inzwischen eine entsprechende Änderung der Rechtsverordnung veranlasst hat. Bei der Gelegenheit wurde eine weitere Neuerung festgeschrieben: Ab 2025 ist es möglich, den Bewohnerparkausweis für sechs Monate zu beantragen, sodass nicht die gesamte Jahresgebühr auf einmal entrichtet werden muss. Die Stadt kommt damit auch Nutzerinnen und Nutzern entgegen, die einen Umzug planen und den Ausweis nicht für ein ganzes Jahr benötigen.
Aktuell beläuft sich die Zahl der ausgegebenen Bewohnerparkausweise auf circa 3000. Sie verteilen sich auf die drei Zonen Nord, Mitte und Süd. Im Januar tritt die Erweiterung der Zone Süd bis zur Bahnlinie und bis zur Aulstraße in Kraft, die der Stadtrat bereits im Dezember 2023 beschlossen hatte. Derzeit wird die Beschilderung in den 32 neu aufgenommenen Straßen aufgestellt. Parkausweise können ab Januar beim Bürgeramt beantragt werden.
In der Debatte über das „hochemotionale Thema“ verwies CDU-Fraktionschef Thomas Marx auf die Inflation, steigende Kosten und Gebühren sowie die allgemeine wirtschaftliche Unsicherheit. Eine zusätzliche Belastung der Bürgerinnen und Bürger sei in dieser Situation nicht zumutbar. Stefan Wilhelm (SPD) bemängelte, dass in dem Antrag der Koalition keine Dauer des Moratoriums festgelegt sei. Er plädierte für die Ermöglichung einer Ratenzahlung und einer Staffelung der Gebühr nach Fahrzeuggröße „für mehr Gerechtigkeit“.
Ole Seidel (Bündnis 90/Grüne) sprach von einem „Kompromiss in der Jamaika-Koalition, dem wir zugestimmt haben“. Das Ziel der Grünen, die Gebühren nach Ablauf des Moratoriums weiter zu erhöhen, habe sich aber nicht verändert. Mirco Kos (AfD) kritisierte, dass die Gebühr trotz Moratorium sechsmal höher sei wie zuvor. Eine Staffelung nach Fahrzeuggröße lehnte er ab, weil dadurch Familien stärker belastet würden als Singles.
„Es geht darum, die Akzeptanz der Gebühr erheblich zu verbessern“, sagte Matthias Koster (Die Linke). Dies sei möglich mit einer Staffelung der Gebühr nach Einkommen und Fahrzeuggröße, um einen ökologischen Anreiz zu setzen. Tobias Schneider (FDP) betonte, dass die Gebühr im Vergleich zur Miete eines privaten Stellplatzes immer noch recht günstig, sei. Das Moratorium solle genutzt werden, um die Qualität des Bewohnerparkens in Trier zu verbessern.
Daniel Klingelmeier (Freie Wähler) brachte den Antrag seiner Fraktion auf die einfache Formel „zehn Euro im Monat“. Die damit einhergehende Gebührensenkung sei gerechtfertigt, da es trotz Ausweis keine Garantie für einen wohnortnahen Stellplatz gebe.Christian Schenk (UBT) stellte die Gebührenerhöhung vom letzten Jahr nicht grundsätzlich in Frage, doch hätte sie moderater ausfallen müssen. Der Dezernent müsse nun einen Fahrplan vorlegen, wie es nach dem Moratorium weitergehen soll.
Ralph Kießling