Sprungmarken
13.11.2018

Meinung der Fraktionen

CDU
Ja zur JVA Trier

Wir sagen Nein zu der Absicht der Landesregierung, den Standort der Justizvollzugsanstalt in Trier aufzugeben und nach Wittlich zu verlegen. Auf Initiative unserer Fraktion hat sich nun der Stadtrat in seiner jüngsten Sitzung mit großer Mehrheit gegen die vom Justizministerium geplante Verlegung ausgesprochen.

Warum haben wir uns dagegen ausgesprochen? Dies hat vielerlei Gründe: Erstens im Hinblick auf das in Trier arbeitende Personal, aber zweitens auch aus Gründen der inneren Sicherheit. Trier ist Sitz eines Landgerichts und zugleich eines Amtsgerichts. Beide sind für alle Haftentscheidungen im gesamten Landgerichtsbezirk zuständig.

Zur Aufrechterhaltung einer effektiven Strafrechtspflege ist eine ortsnahe Untersuchungshaftanstalt, die eine zeitnahe und störungsfreie Zuführung inhaftierter Angeklagter und Beschuldigter ermöglicht, unerlässlich. Bei jeder Festnahme mit dem Ziel einer Unterbringung in der JVA müsste die Polizei im Falle einer Verlagerung die betreffenden Personen nach Wittlich fahren, was in Trier dringend benötigtes Personal binden würde. Dies würde aus unserer Sicht zu einer nicht unerheblichen Beeinträchtigung der inneren Sicherheit unserer Stadt führen. Im Übrigen würde die Betreuung der Strafgefangenen wesentlich beeinträchtigt. In der JVA Trier werden relativ geringe Freiheitsstrafen beziehungsweise sogenannte Ersatzfreiheitsstrafen für nicht gezahlte Geldstrafen verbüßt.

Viele dieser Gefangenen haben ihren Lebensmittelpunkt in Trier oder in unmittelbarer Umgebung. Für solche Strafgefangenen ist der Erhalt von sozialen Beziehungen, das heißt regelmäßiger Besuch von Angehörigen, wichtig und dient der Resozialisierung. Bei einer Verlegung würden solche Kontakte erheblich erschwert beziehungsweise unmöglich gemacht.

Thomas Albrecht


SPD
Verantwortung für Menschlichkeit

Rund 200 Stolpersteine erinnern in Trier an jüdische und andere Einwohnerinnen und Einwohner, die Opfer der nationalsozialistischen Vernichtungsideologie zwischen 1933 und 1945 wurden. Mit dem Novemberpogrom 1938 entfesselten die Nazis die Gewalt, die zuvor in Gesetzen, Verleumdungen, Enteignungen und Diffamierungen gesellschaftlich durchgesetzt worden war.

Über mehrere Tage und Nächte zerstörten Nazis und ihre Mitläufer gezielt und flächendeckend Häuser. Sie plünderten Geschäfte, setzten Wohnungen in Brand und vernichteten jahrhundertealte Kulturgüter mit und in den Synagogen. Sie verletzten und demütigten Nachbarn, Frauen, Männer, Kinder und alte Menschen, nur, weil diese Juden waren und nach der NS- Ideologie nicht reinpassten, nicht dazu gehörten und nicht erwünscht waren. Das hatte viel mit Neid, Missgunst und Vorurteilen zu tun. Und mit einer Partei, die die Neidischen, Missgünstigen und Wütenden eingesammelt und deren Gefühle in eine menschenverachtende Politik umgeformt hat.

Diese Politik war verantwortlich für den Tod von mehr als sechs Millionen Juden und Andersdenkenden, für Genozid und Vertreibung. Am 9. November gedenken wir der Entfesselung der Gewalt auf den Straßen mit einem klaren „Nie wieder Faschismus!" Unsere demokratische Verantwortung heißt Gedenken für die Menschlichkeit und gegen Gewalt. Heute mehr denn je.

Tamara Breitbach


Verkehrszeichen FahrradstraßeBündnis 90/Die Grünen
Vorfahrt für Fuß- und Radverkehr

Es ist schon sehr erfreulich, dass die gemeinsam von CDU und Grünen gestellten Anträge für mehr Sicherheit des Radverkehrs in Trier und zur ganzheitlichen Umsetzung des Mobilitätskonzeptes (MoKo) 2025 eine breite Mehrheit in der Sitzung des Stadtrates am 6. November gefunden haben. Durch die jetzt beschlossenen Maßnahmen für den Fuß- und Radverkehr wie auch den ÖPNV werden die Fortbewegungsmöglichkeiten per Fuß, Rad oder mit dem Bus dem motorisierten Individualverkehr zumindest gleichgestellt.

Berücksichtigt man, dass bei den großen geplanten Straßenverkehrsmaßnahmen gleichzeitig auch die Bedürfnisse der zu Fuß Gehenden und Rad Fahrenden berücksichtigt und eingeplant werden, kommen wir dem Ziel eines „verkehrs-
trägerübergreifenden Mobilitätskonzepts Trier als inte-
grierten und ganzheitlich konzipierten Verkehrsentwicklungsplan", wie es das MoKo 2025 vorsieht, langsam näher.

Bei der Umsetzung der nun beschlossenen Maßnahmen kommt dem Arbeitskreis Radverkehr unter der Leitung
von Baudezernent Andreas Ludwig eine besondere Bedeutung zu. Er hat in der Vergangenheit zu vielen kleineren und größeren Verbesserungen seinen konstruktiven Beitrag geliefert. So steht die Umsetzung der ersten Fahrradstraße in Trier-Süd kurz bevor, die dem Radverkehr einen eindeutigen Vorrang gibt. Nun ist es die Aufgabe der Verwaltung, auch durch die beschlossenen Maßnahmen die Entwicklung zu einem verkehrsträgerübergreifenden Verkehrskonzept unter besonderer Berücksichtigung des nicht motorisierten Individualverkehrs voranzutreiben.

Bernahrd Hügle


UBT
Herausforderungen meistern

Auch auf kommunaler Ebene gilt immer mehr, dass die öffentliche Meinung meist von schlechten Nachrichten beherrscht wird und dabei manches Mal die hoffnungsfrohen Zeichen übersehen werden. Der vorliegende städtische Doppelhaushalt 2019/20 ist das Auftragsbuch und der Zustandsbericht unserer Stadt. Wir haben die Sorge, dass mit Blick auf die Kommunalwahl 2019 einige Mitglieder des Stadtrats den Blick auf schnellen Applaus richten, anstatt nachhaltig zu denken. Wir alle werden weiter denken müssen. Das hat die UBT-Fraktion in der Vergangenheit getan und deshalb schauen wir auch mit Zuversicht nach vorn. Es lohnt sich, für unsere Stadt zu arbeiten und es lohnt sich, gemeinsam um Entscheidungen zu ringen und Beschlüsse zielstrebig umzusetzen.

Unsere Fraktion hat in den vergangenen Jahren in allen Bereichen an einer positiven Ortsentwicklung mitgewirkt, auch wenn das leider nicht immer nach außen sichtbar wurde. Um eine Zukunft zu haben, muss eine Stadt für alte und neue Bewohner attraktiv sein. Die Stadt muss etwas bieten: Wohnqualität, Freizeitangebote, Arbeitsplätze und ein günstiges Investitionsklima.

Flickschusterei bringt uns nicht weiter, sondern es sind umfassende, nachhaltige Konzepte gefragt, wie die UBT sie immer wieder fordert. In den Haushaltsberatungen liegt uns viel daran, darauf zu verweisen, welches Potenzial unsere Stadt hat und wie viele Menschen hier leben, die initiativ und kreativ, dynamisch und erfinderisch sind. Dadurch haben wir in Trier gute Voraussetzungen, die kommenden Herausforderungen zu meistern. Die Stadt muss mehr Unterstützung von Bund und Land einfordern, um die Finanzierungsgrundlage zukunftsfest zu machen. Die Lebensqualität weiter zu verbessern, aber auch die Qualitäten von Trier herauszustreichen, ist uns ein zentrales Anliegen. Helfen Sie bitte alle mit, dass sich das politische Klima der Bundesebene nicht auf unsere Stadt überträgt.

UBT-Stadtratsfraktion


Die Linke
Ungerechte Satzung zur Schülerbeförderung

In der Stadtratssitzung am 6. November stimmte die Mehrheit der Neufassung der Satzung zur Schülerbeförderung zu. Die Linksfraktion lehnte diese wegen der darin enthaltenen Erhöhung des Eigenanteils der betroffenen Schüler*innen ab. Durch diese Erhöhung kann die Stadt Trier mit einem anteiligen Mehrertrag von 14.500 Euro im Jahr 2019 rechnen. In den folgenden Haushaltsjahren sind es jeweils rund 29.000 Euro. Wird ernsthaft von den zustimmenden Fraktionen geglaubt, dass mit diesem geringen Mehr-
ertrag etwas an dem Finanzstatus Triers geändert wird?

An dem Finanzstatus der betroffenen Familien/familiären Lebensformen ändert sich hingegen entscheidend viel. Rechnet man das Ganze durch, kommt es zu beträchtlichen Erhöhungen für die Betroffenen. Je weiter der Schulweg, umso höher der Eigenanteil. Familien/familiäre Lebensgemeinschaften mit mehreren Kindern müssen mit dieser Erhöhung überproportional zu dem Mehrertrag der Stadt Trier beitragen. Denn muss zum Beispiel der Eigenanteil für drei Kinder bezahlt werden, kann die Differenz bis zu circa 640 Euro im Jahr betragen. Die Logik, die hinter diesem Berechnungsmodell steht, nennen wir unsolidarisch und ungerecht. Die Solidargemeinschaft der Eltern wird damit aufgehoben. Pech gehabt, wenn man zu weit entfernt von einer Schule wohnt. Dann kann gegebenenfalls nur ein Kind das berufliche Gymnasium oder die Fachoberschule besuchen, weil die Kosten zu hoch sind. Das ist ungerecht.

Im Gegensatz dazu haben Kommunen in anderen Bundesländern mit den entsprechenden rechtlichen Grundlagen eine kostenlose Beförderung für Schüler*innen aller Schulstufen umgesetzt. Bildungsgerechtigkeit beginnt genau hier mit einem klaren Nein zu dieser Satzung.

 

Theresia Görgen


FDP
Finanzierung des Tierheims

In der letzten Stadtratssitzung wurde ein Antrag mit dem Titel „Finanzierung des Tierheims sicherstellen" eingebracht und mehrheitlich beschlossen. Auch wir haben diesem Vorschlag zugestimmt, allerdings nicht ohne vorher deutliche Kritik am Vorgehen der antragstellenden Fraktionen zu äußern. Denn der Titel dieses Antrags klingt zunächst super und soll großes Engagement der Fraktionen bei diesem Thema signalisieren. Leider finden sich im Antragstext keine konkreten Lösungsvorschläge für die Behebung der schlechten finanziellen Ausstattung des Tierschutzvereins. Eine dauerhafte gute Finanzierung wird nicht sichergestellt, indem die Stadtverwaltung aufgefordert wird, das Defizit zu benennen. Jedem, der sich mit dem Tierschutz auseinandersetzt und mit den engagierten Mitarbeitern des Tierheims spricht, sollte wissen, dass die Zuschüsse nicht ausreichen.

Es gibt nur zwei Möglichkeiten, die Finanzierung des Tierheims dauerhaft sicherzustellen:

  1. Eine Erhöhung des städtischen Zuschusses an den Tierschutzverein. Dazu braucht es keine Schauanträge im Stadtrat, sondern entsprechende Forderungen bei den kommenden Etatberatungen. Nachdem in der Vergangenheit immer wieder außerplanmäßige Mittel an defizitäre Vereine mit großer Lobby oder ans Theater geflossen sind, sollte es nun kein Problem sein, auch Mittel für den Tierschutz bereitzustellen.
  2. Die Erhöhung der Zuschüsse aus den Landkreisen, die von der Arbeit des Trierer Tierheims stets profitieren. Die Erfahrungen aus der Vergangenheit zeigen aber, dass damit nicht zu rechnen ist. Es ist eine Sauerei, dass sich die Landkreise aus ihrer Verantwortung stehlen.

Wir Freien Demokraten werden zeitnah einen entsprechenden Antrag stellen – bei den Haushaltsberatungen, wo solche Forderungen und Entscheidungen hingehören.

Katharina Haßler


AfD
Folgenschwere Fehlentscheidung

Allen Widerständen zum Trotz hat der Stadtrat die städtebauliche Entwicklungsmaßnahme für das Baugebiet Brubacher Hof beschlossen. Eine Mehrheit von CDU, SPD und FDP schlug sämtliche Argumente der Kritiker in den Wind und räumte die letzte große Hürde für die unwiderrufliche Zerstörung eines der schönsten Naherholungsgebiete unserer Stadt aus dem Weg.

Nach unserer Auffassung ist diese Entscheidung nicht nur falsch, sie ist auch unzulässig. Denn die rechtlichen Voraussetzungen für das Aufstellen einer Entwicklungssatzung – einschließlich der Enteignung von Grundstücksbesitzern – sind sehr hoch. Erst wenn die Nachfrage das Angebot aus strukturellen Gründen längerfristig deutlich übersteigt und der Bedarf mit einer herkömmlichen Bauleitplanung nicht zu befriedigen ist, darf zu diesem Instrument gegriffen werden. Dagegen ist eine Entwicklungsmaßnahme, die die Merkmale einer „Angebotsplanung" aufweist, grundsätzlich nicht erlaubt.

Genau dieses Merkmal ist jedoch beim Brubacher Hof erfüllt. Die Einwohnerzahl Triers ist in den letzten beiden Jahren um über 4000 gesunken. Auch langfristige Prognosen gehen eher von einem Rückgang als einem Wachstum aus.

Wie man angesichts dessen und mit Blick auf die anderweitig noch vorhandenen Baulandreserven von einem zwingenden öffentlichen Interesse an einem Baugebiet in Brubach sprechen kann, erschließt sich uns nicht. Und wenn OB Leibe im Trierischen Volksfreund davon spricht, man brauche Wohnraum, um neue Bewohner anzuziehen, dann ist der Verdacht einer unzulässigen „Angebotsplanung" mehr als begründet.

Die schon jetzt angekündigten Klagen von Naturschutzverbänden, Grundstückseigentümern und Landwirten dürften daher durchaus erfolgversprechend sein. Wie beim Theater könnte die Fehlentscheidung einer Ratsmehrheit die Trierer dann noch teuer zu stehen kommen.

AfD-Stadtratsfraktion