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12.05.2020

Lockerungen mit strengen Auflagen

Arbeit in einer Restaurantküche
Restaurants dürfen nach wochenlanger Schließung infolge der Corona-Pandemie ab Mittwoch wieder Gäste empfangen und bekochen – jedoch unter strengen Auflagen. Foto: Pixabay
Weil das Infektionsgeschehen in Rheinland-Pfalz so niedrig ist wie noch nie seit Beginn der Corona-Pandemie, lockert das Land nach Gesprächen mit dem Bund die Sicherheitsmaßnahmen. So dürfen etwa Restaurants ab diesem Mittwoch wieder öffnen und die Kontaktbeschränkungen werden gelockert.

Gemäß der sechsten Corona-Bekämpfungsverordnung, die ab diesem Mittwoch, 13. Mai, in Kraft tritt, ist der Aufenthalt im öffentlichen Raum neben Angehörigen des eigenen Hausstandes auch mit den Personen eines weiteren Hausstandes gestattet. Bislang galt die Regel: Angehörige eines Hausstandes plus eine weitere Person. Die Kontaktbeschränkungen gelten vorerst bis zum 5. Juni.

Gastronomiebetriebe dürfen ebenfalls ab diesem Mittwoch im Innen- und Außenbereich zwischen 6 und 22 Uhr wieder öffnen – jedoch unter strengen Auflagen. So müssen alle Gäste einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Erst wenn sie sitzen, kann er abgelegt werden. Auch besteht eine Reservierungspflicht. Ein Spontanbesuch soll erlaubt sein, wenn ein Gast sich bei der Ankunft anmeldet. Um mögliche Infektionsketten nachvollziehen zu können, müssen die Betriebe die Kontaktdaten aller Gäste erfassen und diese nach einem Monat vernichten. Die Bewirtung erfolgt ausschließlich am Tisch und beim Betreten müssen sich die Gäste die Hände desinfizieren.

Ab 18. Mai dürfen Hotels, Ferienwohnungen, Jugendherbergen und Campingplätze für Nutzer mit eigenen sanitären Einrichtungen wieder öffnen. Hoteliers müssen ein umfassendes Hygienekonzept vorlegen. Dauercamper dürfen schon ab dem 13. Mai wieder auf ihre Plätze. Museen, Ausstellungen, Galerien, Gedenkstätten sowie Bau- und Kulturdenkmäler dürfen seit Wochenbeginn wieder Gäste empfangen. Neben Friseuren, die bereits seit Anfang Mai wieder geöffnet haben, ermöglicht das Land auch anderen Dienstleistungsbetrieben, wie Kosmetik-, Nagel- und Tattoostudios sowie Solarien, die Öffnung ab 13. Mai – ebenfalls unter Einhaltung strenger Hygieneregeln. Auch Fahrschulen dürfen ab Mittwoch wieder öffnen.

Während dieser Woche will das Land einen Stufenplan für weitere Bereiche vorlegen. Hierzu zählen unter anderem der Vorlesungsbetrieb an Hochschulen, Clubs und Discos, Messen, Sportbetrieb in öffentlichen und privaten Indoor-Anlagen, Schwimm- und Spaßbäder, Fitnessstudios, Freizeitparks, Spielhallen, Bordelle und ähnliche Einrichtungen.

Wie das Land betont, bleibe die wichtigste Maßnahme – gerade angesichts der Öffnungen – Abstand zu halten. Auch das Tragen von Alltagsmasken bleibe in bestimmten öffentlichen Bereichen sinnvoll. Ministerpräsidentin Malu Dreyer betonte, man werde die Infektionszahlen genau beobachten. Werde ein bestimmter Grenzwert überschritten, reagiere man mit einem Drei-Stufen-Programm mitBeschränkungsmaßnahmen. Für Trier wurden dem Gesundheitsamt am gestrigen Montag keine neuen Infektionen gemeldet. Damit bleibt die Zahl der bestätigten Fälle bei 100. 95 Infizierte aus Trier sind bisher wieder genesen.

Die rheinland-pfälzische Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler besuchte vergangenen Freitag das Gesundheitsamt in Trier und dankte allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihren Einsatz. Die Arbeit dort werde vorbildlich gemacht, lobte sie das Team von Dr. Harald Michels, dem Leiter des Gesundheitsamts.