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10.12.2024

Fragen und Antworten auf einen Blick

Collage: Auf Münzstapel stehen verschiedenfarbige Haussymbole
Berechnungen für die künftige Grundsteuer sind bisher nur auf der Basis von Mittelwerten möglich. Foto: TimeShops – stock.adobe.com

Allen Haus-, Wohnungs- und Grundstücksbesitzern wird Anfang Januar ein Brief von der Stadt ins Haus flattern: der Grundsteuerbescheid. Er fällt 2025 für viele von ihnen möglicherweise nicht sehr erfreulich aus. Gewerbetreibende können sich dagegen freuen.

Die Grundsteuer ändert sich im kommenden Jahr. Je nachdem, wo ein Gebäude liegt, wie alt es ist und wann es zuletzt saniert wurde, kann die Grundsteuer teils erheblich höher ausfallen. Wie das kommt – dazu Fragen und Antworten:

Was ist die Grundsteuer?
Sie  wird auf Grundbesitz erhoben. Dazu gehören Grundstücke einschließlich der Gebäude sowie Betriebe der Land- und Forstwirtschaft. Die Grundsteuer A wird auf land- und forstwirtschaftliche Grundstücke erhoben. In Trier spielt diese Steuer keine sehr große Rolle. 2024 lagen die Einnahmen aus der Grundsteuer A bei 64.000 Euro. Die Grundsteuer B wird auf privat oder gewerblich genutzte Grundstücke gezahlt. Sie ist wichtig für die Stadt, denn hier geht es 2024 beispielsweise voraussichtlich um Einnahmen von 22,5 Millionen Euro. 

Wer zahlt die Grundsteuer?
Eigentümerinnen und Eigentümer von Immobilien. Steigt die Grundsteuer, trifft das aber auch Mieterinnen und Mieter: Eigentümer können diese Steuer über die Nebenkosten auf alle umlegen, die im jeweiligen Haus wohnen. 

Warum ändert sich etwas an der Grundsteuer?
Das Bundesverfassungsgericht hat schon 2018 das bisherige System für verfassungswidrig erklärt, weil es passieren konnte, dass eigentlich gleichartige Grundstücke in der Nachbarschaft komplett anders behandelt wurden, also eine andere Grundsteuer fällig wurde. Die alte basierte auf Werten, die in Westdeutschland aus dem Jahr 1964 stammten, im Osten sogar von 1935. Das Bundesverfassungsgericht hatte der Bundesregierung aufgetragen, dass spätestens bis Ende 2024 eine Neuregelung in Kraft treten muss.

Wie berechnet sich die Grundsteuer?
Aus dem Wert des Grundbesitzes multipliziert mit der Steuermesszahl multipliziert mit dem Hebesatz. Die Steuermesszahl beträgt in Rheinland-Pfalz ab 2025 für unbebaute Grundstücke 0,34 Promille, für Wohngebäude 0,31 Promille. Um den Wert des Grundbesitzes zu ermitteln, mussten alle Besitzer in den letzten Jahren Fragebögen des Finanzamtes ausfüllen. Dabei wurden viele Daten erfasst, die Größen der Grundstücke, die Wohnflächen, wann die Gebäude zuletzt kernsaniert wurden und die Lage, die einen großen Einfluss auf den Wert hat. Er ist also individuell für jedes Grundstück ermittelt worden. Deshalb kann die Grundsteuer ab 2025 bei manchen Gebäuden teils sehr stark steigen, sie kann aber auch gleichbleiben oder sogar leicht sinken. 

Warum behandelt der Stadtrat das Thema?
Den Hebesatz legt die jeweilige Kommune fest, in Trier ist der Stadtrat zuständig. Er hat nun beschlossen, den Hebesatz von derzeit 550 Prozent auf 600 anzuheben. Dieser Vorschlag kam von der Verwaltung, denn nur so ist sichergestellt, dass die städtischen Einnahmen 2025 so hoch bleiben wie 2024. Bliebe der Hebesatz bei 550 Prozent, hätte die Stadt nach der neuen Berechnung 1,8 Millionen Einnahmen weniger. CDU, SPD, Grüne, FDP, Die Fraktion die Freien Wähler und der Stadtvorstand stimmten im Stadtrat mit 42 Stimmen für den höheren Hebesatz. AfD und Linke waren mit acht Stimmen dagegen, zwei UBT-Vertreter enthielten sich. AfD und Linke forderten, erst abzuwarten, was eine für Rheinland- Pfalz geplante Neuregelung bringt. Das Land hatte kürzlich angekündigt, den Kommunen die Möglichkeit zu geben, unterschiedliche Hebesätze festzulegen. Beschlossen ist das aber noch nicht – und wie die Regelung umgesetzt werden kann, ist noch unklar. OB Wolfram Leibe plädierte daher im Stadtrat dafür, sich im Laufe des Jahre 2025 die neuen Möglichkeiten genau anzusehen und Verbesserungen für 2026 umzusetzen.

Was bedeutet diese Neuregelung für die Bürgerinnen und Bürger?
Die Stadt hat Musterberechnungen gemacht, die zeigen, dass private Grundstücksbesitzer – und damit auch Mieterinnen und Mieter – 2025 in vielen Fällen mehr Grundsteuer zahlen müssen, während gewerbliche Grundstücke entlastet werden. Die folgende Musterberechnung (die je nach Wohnlage und Grundstücksgröße wesentlich anders ausfallen kann) zeigt, dass bei der erwarteten Steigerung der Grundsteuerbeträge im nächsten Jahr vor allem die vom Bund vorgegebene Neuberechnung der Messbeträge der Grund der Verteuerung ist – und weniger der jetzt vom Stadtrat beschlossene höhere Hebesatz:

  • 3-Zimmer Etagenwohnung:
    Messbetrag (alt): 37,57 Euro
    Hebesatz 550: 206,64 Euro
    Messbetrag (neu): 59,64 Euro
    Hebesatz 550: 328,02 Euro
    Hebesatz 600: 357,84 Euro
  • Einfamilienhaus:
    Messbetrag (alt): 90,79 Euro
    Hebesatz 550: 499,35 Euro
    Messbetrag (neu): 150,01 Euro
    Hebesatz 550: 825,06 Euro
    Hebesatz 600: 900,06 Euro
  • Mittelständisches Unternehmen:
    Messbetrag (alt): 1214,52 Euro
    Hebesatz 550: 6679,86 Euro
    Messbetrag (neu): 413,20 Euro
    Hebesatz 550: 2272,60 Euro
    Hebesatz 600: 2479,20 Euro.

Diese Berechnungen sind Mittelwerte. Die konkrete Steuer kann für Grundstücke höher ausfallen, aber je nach Lage und Alter des Hauses auch niedriger sein oder auf gleicher Höhe bleiben.

Wann erfährt man, wie viel man bezahlen muss?
Nach dem Ratsbeschluss der letzten Woche werden nun rund 50.000 Bescheide für alle Grundbesitzer in Trier fertiggemacht und mit dem Datum 6. Januar verschickt. Dann erfahren sie, wie hoch die Grundsteuer 2025 ausfällt. Gezahlt wird sie weiterhin nicht in einem großen Betrag, sondern quartalsweise am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November.