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29.09.2020

Aus dem Stadtrat

Protestkundgebung am Augustinerhof gegen das drohende Aus für den Exhaus-Verein.
Protestkundgebung am Augustinerhof gegen das drohende Aus für den Exhaus-Verein.
Rund viereinhalb Stunden (mit zwei Unterbrechungen) dauerte die Sitzung des Stadtrats am vergangenen Dienstag. Zu Beginn verpflichtete Oberbürgermeister Wolfram Leibe Bernd Schulz (AfD) als neues Stadtratsmitglied. Dieser tritt die Nachfolge der zum 31. August ausgeschiedenen Cornelia Doeschl an. Über die mit diesem Wechsel verbundenen Umbesetzungen in Ausschüssen und weiteren Gremien entscheidet der Stadtrat am 6. Oktober.

Exhaus
Rund 300 Menschen demonstrierten vor dem Rathaus friedlich für den Erhalt des Exhauses. In der Augustinerkirche tagte währenddessen der Stadtrat. Auf der Tagesordnung stand das Thema Exhaus jedoch nicht. Grüne und Linke stellten jeweils kurzfristig einen Antrag hierzu mit dem Verweis auf Dringlichkeit. Aus rechtlichen Gründen wurden die Anträge jedoch nicht zugelassen. Der Stadtrat diskutiert nun in seiner nächsten Sitzung am 6. Oktober über das Exhaus. Eine nicht-öffentliche Sondersitzung des Dezernatsausschusses II ist für den 5. Oktober geplant. Hintergrund der Demo ist, dass das Trierer Insolvenzgericht beschlossen hat, das Eigenverwaltungsverfahren des Exhaus-Trägervereins zu beenden und in eine Regelinsolvenz zu überführen. Die Arbeit des zum Exhaus gehörenden Horts wird fortgeführt, auch zur Fortsetzung des Fanprojekts gibt es aussichtsreiche Pläne. Die Stadt hatte in den letzten zweieinhalb Jahren mit mehreren Stadtratsbeschlüssen versucht, den Verein zu retten. Hierzu zählte unter anderem eine Sonderzuwendung von rund 200.000 Euro.

Hitzesommer
Mit großer Mehrheit hat der Stadtrat dafür gestimmt, einen Antrag von Grünen und Linken zur Linderung der Klimafolgen in der Stadt in den Dezernatsausschuss IV zu verweisen. Der Antrag enthält viele Maßnahmen, um bei künftigen Hitzesommern das Leben in der Stadt für Menschen, Flora und Fauna zu erleichtern. Hierzu gehören unter anderem die Schaffung von Schattenräumen, die Begrünung von Dächern und Fassaden, das Verbot von Schottergärten und das Aufstellen weiterer Trinkwasserspender.

Spielplätze
Der Stadtrat hat die Stadtverwaltung und die mobile Spielaktion beauftragt, eine Richtlinie für den Bau von Kinderspielplätzen bei Neubauvorhaben ab drei Wohneinheiten zu erarbeiten. Mit diesem Beschluss, der mit 33 Ja- und zwölf Nein-Stimmen bei einer Enthaltung fiel, wird einer von vier Punkten aus einem Antrag der Linken umgesetzt. Über die anderen drei Schwerpunkte konnte nicht abgestimmt werden, weil sie Verwaltungshandeln betreffen und daher nicht in der Kompetenz des Stadtrats liegen. Bei der Richtlinie geht es vor allem darum, in welcher Form Bauherren, die bei einem Immobilienprojekt keinen Platz für einen Spielplatz haben, einen Ausgleich leisten müssen. Eine Option wäre eine Kompensationszahlung. Hier muss aber grundsätzlich geklärt werden, ob das rechtlich zulässig ist.

Kontaktverfolgung
Ein Antrag der CDU, die Möglichkeit der digitalen Kontaktnachverfolgung bei städtischen Veranstaltungen zu prüfen, wurde mit 29 Nein-Stimmen bei 16 Ja-Stimmen und vier Enthaltungen abgelehnt. Die Fraktionen von SPD und FDP stimmten zwar zu, dass Digitalisierung ein wichtiges Thema sei, allerdings gebe es aktuell dringendere Fragen. Marco Marzi (SPD) fügte hinzu: „Ich glaube es interessiert die Bürgerinnen und Bürger auch nicht wirklich, ob wir in den Sitzungen einen Zettel ausfüllen oder nicht."

Friedhofssatzung
Wegen eines Formfehlers in der Beschlussvorlage zur Neufassung der Friedhofssatzung und der dazugehörigen Gebührensatzung, über die der Stadtrat am 9. Juli entschieden hatte, stand das Thema nun erneut auf der Tagesordnung. Um Rechtssicherheit über den Termin des Inkrafttretens herzustellen, verabschiedete der Stadtrat die Satzung erneut. Inhaltlich ergeben sich keine Änderungen im Vergleich mit dem Juli-Beschluss. Ein Hauptgrund der Überarbeitung ist das hohe jährliche Defizit von rund 80.000 Euro bei den Friedhöfen. Eine zentrale Ursache ist die starke Zunahme an Urnenbeisetzungen. Dafür wird deutlich weniger Platz gebraucht als für ein Erdgrab. Die Flächen auf den Friedhöfen sind aber unverändert. In der erneuten Debatte über die Friedhöfe begrüßten Sprecher mehrerer Fraktionen, dass nun auch ein Passus enthalten ist, dass Natursteine auf einem Grab nur aufgestellt werden dürfen, wenn sie ohne schlimmste Formen der Kinderarbeit nach den Vorgaben der Internationalen Arbeitsorganisation entstanden sind. Diese städtische Regelung wird auch auf den kirchlichen Friedhöfen angewendet.
Die beiden Satzungen treten am 30. September in Kraft.