Sprungmarken
29.03.2021 | Einzelhandel

Stadt hebt Allgemeinverfügung auf: Einkaufen wieder ohne Terminvereinbarung

(mic) Die 7-Tage-Inzidenz in Trier liegt nach Berechnungen des rheinland-pfälzischen Gesundheitsministeriums am heutigen Montag bei 45,7 Neuinfektionen mit dem Corona-Virus in den vergangenen sieben Tagen pro 100.000 Einwohnern. Damit hat der Wert zum siebten Mal in Folge die 50 unterschritten. Die Stadt Trier hebt deshalb gemäß der geltenden 18. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz die Allgemeinverfügung mit weiteren Einschränkungen des Einzelhandels, des Sports und des Probenbetriebs im Kulturbereich mit Wirkung von Dienstag an wieder auf.

Im Vergleich zur Regelung der vergangenen zehn Tage verändert sich deshalb ab dem 30. März folgendes:

  • Geschäfte sind wieder offen ohne Terminvereinbarung (mit Personenbegrenzung laut Corona-Verordnung des Landes, zum Beispiel bis 800 m² 1 Person pro 10 m² Fläche), aber weiter mit bisherigen Hygienemaßnahmen und Maskenpflicht
  • Training jeweils im Freien und auf allen öffentlichen und privaten Sportanlagen ist wieder möglich:
    • kontaktfreies Training einzeln oder unter Wahrung der Kontaktbeschränkung 
    • kontaktfreies Training in kleinen Gruppen bis maximal 10 Personen + Trainer/in (unter Einhaltung des Abstandsgebots)
    • Training in Gruppen von bis zu 20 Kindern bis einschließlich 14 Jahren + Trainer/in (hier ist die Wahrung des Abstandsgebotes nicht mehr erforderlich)
  • Probenbetrieb der Breiten- und Laienkultur im Freien ist wieder möglich:
    • im Rahmen der Kontaktbegrenzung
    • für Gruppen von bis zu 20 Kindern bis 14 Jahren plus einer älteren Person

Alle anderen Bereiche aus der geltenden Corona-Verordnung, beispielsweise zur Maskenpflicht vor und im Umfeld von geöffneten Geschäften und öffentlichen Einrichtungen oder auch zum Betrieb der Außengastronomie mit Vorausbuchung und Corona-Schnelltest, bleiben unverändert in Kraft.

Sollte die 7-Tage-Inzidenz in nächster Zeit an drei aufeinanderfolgenden Tagen die 50 überschreiten, muss die Stadt gemäß der Corona-Verordnung eine erneute Allgemeinverfügung mit Einschränkungen erlassen.

 

 
Verweisliste