(mic) Gute Nachricht für Sportlerinnen und Sportler in der Stadt Trier: Ab dem heutigen Montag werden die städtischen Außensportanlagen nach den Vorgaben der 17. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz wieder geöffnet. Training und Wettkampf im Amateur- und Freizeitsport sind aber untersagt, soweit nichts Abweichendes in der aktuellen Corona-Verordnung bestimmt ist. Abweichend und zulässig sind demnach:
In den Fällen von Punkt 2 und Punkt 3 gilt die Pflicht zur Kontakterfassung entsprechend der Verordnung. Das Amt für Schulen und Sport weist darauf hin, dass die Nutzung im Rahmen von Hygienekonzepten zu erfolgen hat, die eigenverantwortlich von den Nutzern (zum Beispiel Sportvereinen) zu erstellen, gegebenenfalls mit den jeweiligen Sportfachverbänden abzustimmen und umzusetzen sind. Die Entscheidung, ob und wenn ja, in welcher Form ein Sportbetrieb zugelassen wird, liegt insofern in der Zuständigkeit der jeweiligen Nutzer. Dies betrifft auch die Pflicht zur Kontakterfassung. Die Nutzung von Gemeinschaftsräumen, einschließlich Räumen zum Umkleiden und Duschen, ist nicht zulässig. Die Einzelnutzung von Toilettenräumen ist aber gestattet.
Bürgermeisterin und Sportdezernentin Elvira Garbes betont: „ Mit der Öffnung der städtischen Außensportanlagen möchten wir in dieser, auch für den Trierer Sport, äußert schwierigen Zeit dazu beitragen, die sportlichen Aktivitäten im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten nunmehr wieder aufzunehmen. Ich appelliere allerdings an alle Sporttreibenden, verantwortungsvoll mit der Situation umzugehen und die Regelungen der aktuellen Corona-Bekämpfungsverordnung und die Hygienekonzepte zwingend zu beachten.“