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26.01.2022

Stiftung für die Opfer der Amokfahrt zahlt erste Spenden aus und bittet Betroffene, sich zu melden

Menschen knien vor der Porta Nigra und entzünden Kerzen. Das Wahrzeichen der Stadt wird in der Dunkelheit aktuell mit der Trauerfarbe violett angestrahlt.
Dezember 2020 vor der Porta Nigra: Zeichen der Trauer und Anteilnahme für die Opfer der Amokfahrt.

(mic) Im November vergangenen Jahres wurde die „Stiftung für die Betroffenen der Amokfahrt 1. Dezember 2020“ gegründet. Vorstand und Kuratorium haben bereits kurz vor Weihnachten über die Richtlinie für den zusätzlichen Topf der Stiftung und das Antragsformular zur Auszahlung der Spenden entschieden. Auf dieser Grundlage kann das Geld zügig an die Opfer und Betroffene ausgezahlt werden. Dabei ist die Stiftung auf weitere Meldungen von Betroffenen angewiesen.

Allen Beteiligten ist bewusst, welche hohe Verantwortung die Stiftung übernommen hat. Es geht um die Opfer und deren Leid. Aufgabe der Stiftung ist es, den Opfern und deren Familien zu helfen. Die Stiftung wird über einen Zeitraum von zehn Jahren wirken und die Betroffenen unterstützen. Zudem übernehmen die Mitglieder der Stiftungsgremien Verantwortung gegenüber den vielen Spenderinnen und Spendern, die über eine Million Euro für die Opfer zusammengetragen hatten. Grundlage für die Vergaberichtlinien der Trierer Stiftung sind Informationen der Opferbeauftragten des Bundes und der Länder, das Opferentschädigungsgesetz, die Verkehrsopferhilfe, Versicherungen, Krankenkassen sowie Informationen des Beauftragten der Bundesregierung für die Opfer des Berliner Breitscheidplatzes.

Anspruch der Gremienmitglieder war es, das Antragsformular und die Richtlinie verständlich und knapp zu formulieren. In der Sitzung des Kuratoriums am 20. Dezember wurden die Entwürfe inhaltlich erläutert und jede Formulierung mit den anwesenden Betroffenen besprochen. Opfer und Angehörige hatten die Gelegenheit wahrgenommen, an der Sitzung am 20. Dezember teilzunehmen.

Vorstand und Kuratorium konzentrieren sich zunächst auf den Anteil an Spendengeldern in Höhe von 700.000 Euro, der ohne Bedürftigkeitsprüfung und ohne, dass andere Zahlungen an die Betroffenen angerechnet werden, sofort ausgezahlt werden kann. „Dafür sind wir allen Spendern sehr dankbar“, sagt die Vorsitzende der Stiftung, Dagmar Barzen. Mit dem restlichen Betrag in Höhe von 300.000 Euro an Stiftungsvermögen kann langfristig Hilfe gegeben werden.

Regina Bergmann, Vorsitzende des Kuratoriums sagt: „Wir holen die Opfer dort ab, wo sie stehen. Wir möchten sie auch emotional unterstützen.“ Die Stiftungsvorsitzende Barzen ergänzt: „Es geht um das gerechte Verteilen der Spenden, deshalb benötigen wir Richtlinien als Orientierung. Es bedarf auch der Öffentlichkeitsarbeit, denn der Stiftung liegen bisher nur wenige Daten von Betroffenen vor.“ Betroffene können nun das auf https://www.trier.de/leben-in-trier/ehrenamt-und-stiftungen/stiftung-betroffene-der-amokfahrt/ hinterlegte Formular ausfüllen und an die Stiftung senden. Die Mitglieder der Stiftungsgremien sind bei Fragen jederzeit behilflich.

Bislang liegen etwa 30 Anträge vor. Dabei handelt es sich um Anträge von Angehörigen der getöteten Opfer sowie Überlebenden der Amoktat. Aus Datenschutzgründen dürfen die beim Land oder der Polizei bereits bekannten Namen und Adressen von Opfern und Betroffenen nicht ohne weiteres an die Stiftung der Stadt weitergegeben werden. Die Stiftung bittet deshalb die Menschen, die betroffen sind und Hilfe benötigen, sich umgehend zu melden. Durch die beschlossene Richtlinie können nun zügig erste Spenden ausgezahlt werden. Dagmar Barzen und Regina Bergmann führen dann mit den Verletzten oder anderweitig Betroffenen vertrauliche Gespräche, um sich ein Bild über die Erfordernisse machen zu können und den Bedarf auf der Basis der beschlossenen Vergaberichtlinie und im Rahmen der verfügbaren Mittel erfassen zu können. Danach können die Mitglieder des Kuratoriums in der Sitzung im Februar über die entsprechenden Anträge entscheiden.

Zudem wurde in der Sitzung des Kuratoriums aus dem Kreis der Betroffenen angeregt, im Rahmen eines Nachsorgetreffens durch Experten über das Opferentschädigungsgesetz und die Verkehrsopferhilfe zu informieren. Denn Betroffene beklagen die oft schwierigen Wege, die es braucht, um eine Entschädigung zu erhalten.

Neben der konkreten finanziellen Entschädigung werden sich die Gremienmitgliederauch mit möglichen Gedenkorten in der Trierer Innenstadt beschäftigen. Die Vorstellungen und Wünsche der Betroffenen stehen dabei im Vordergrund. Priorität haben immer die Interessen der Opfer, das ist die Maxime der Stiftung.

Die Richtlinie zur Zahlung von Leistungen für Betroffene der Amokfahrt vom 1. Dezember 2020, das Antragsformular sowie weitergehende Informationen sind im Internet veröffentlicht unter: https://www.trier.de/leben-in-trier/ehrenamt-und-stiftungen/stiftung-betroffene-der-amokfahrt/

Anträge können gestellt werden unter: Stiftung_1Dezember2020@trier.de

Rückfragen gern telefonisch unter: 0651 718-1200 bei Frau Womelsdorf

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