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14.11.2022

Stiftung Amokfahrt: 700.000 Euro an Opferfamilien ausgezahlt

(gut) Vor genau einem Jahr wurde auf Initiative von Oberbürgermeister Wolfram Leibe die „Stiftung für die Betroffenen der Amokfahrt 1. Dezember 2020“ gegründet. Denn es galt, über eine Million Euro an Spenden aus der Bevölkerung in einem transparenten Verfahren an die Opfer zu verteilen.

Die wichtigste Botschaft der Stiftung, so beschreibt es die Vorsitzende Dagmar Barzen damals wie heute, „ist es, den Betroffenen beizustehen und zu zeigen, dass sie nicht allein sind. Wir können kurzfristig und langfristig Hilfe geben.“

Die Stiftung besteht aus einem Vorstand und einem Kuratorium. Dem Vorstand gehören drei Personen an, dem Kuratorium sieben. Dabei handelt es sich um Persönlichkeiten aus den unterschiedlichsten Professionen. So sind juristischer Sachverstand, psychologische und medizinische Fachkompetenz vorhanden, ebenso wie finanzwirtschaftliches Wissen, Verwaltungserfahrung und individuelle Kompetenzen im Umgang mit Opfern. Wichtig ist zudem, dass aus dem Kreis der Betroffenen der Amokfahrt zwei Personen dem Kuratorium angehören. Alle Gremienmitglieder arbeiten ehrenamtlich für die Betroffenen. Die Betroffenen selbst können an den Sitzungen des Kuratoriums teilnehmen.

„Es freut mich sehr, dass nach einem Jahr bereits 700.000 Euro an die Opferfamilien, Verletzen und psychisch Traumatisierten ausgezahlt werden konnten,“ so Regina Bergmann, Vorsitzende des Kuratoriums. „Und dass die Stiftung, die auf zehn Jahre angelegt ist, ihre Bedeutung nicht verliert, zeigen die mehr als zehn Erstanträge von Betroffenen, die knapp zwei Jahre nach der schrecklichen Amokfahrt erst kürzlich bei der Stiftung eingegangen waren. Denn auch in fünf oder acht Jahren muss es möglich sein, dass ein Betroffener noch Hilfe erhalten kann“, betonen Barzen und Bergmann. Wichtig war in den vergangenen Monaten auch, dass die 700.000 Euro ohne eine Bedürftigkeitsprüfung an die Opfer ausgezahlt werden konnten.

Neben der finanziellen Unterstützung ist der zweite Schwerpunkt der Stiftungsarbeit die emotionale Begleitung der Betroffenen, sofern dies gewünscht ist. So steht die Trierer Stiftung für vertrauliche Gespräche mit den Betroffenen, Verletzten und Traumatisierten zur Verfügung. Hierbei kann gemeinsam besprochen werden, wie der Bedarf an konkreter Hilfe sein kann. In diesem Bereich orientiert sich die Trierer Stiftung eng an der Arbeit der Stiftung Katastrophen-Nachsorge des Ehepaars Sybille und Dr. Hartmut Jatzko. Die Stifterfamilie Jatzko ist seit über drei Jahrzehnten als kontinuierlicher psychosozialer Ansprechpartner für Betroffene von Katastrophen tätig und organisiert die dauerhafte Nachsorge der Trierer Angehörigen der Amoktat. Der persönliche Austausch der Betroffenen, die individuelle Nachsorge für die Angehörigen und Opfer sowie die Durchführung der Gedenktage, stehen dabei im Fokus.

In der aktuellen Sitzung des Kuratoriums berichteten die Betroffenen von Schwierigkeiten mit bürokratischen Hemmnissen im Bereich des Opferentschädigungsgesetzes. Da, wo es möglich ist, versucht die Stiftung über ihre Netzwerke zu helfen.

Sechs Erstanträge wurden gemäß der festgelegten Vergaberichtlinien von den Mitgliedern des Kuratoriums einstimmig angenommen und zwei abgelehnt. Von den Zweitanträgen wurden einer angenommen, zwei abgelehnt sowie zwei weitere aufgrund fehlender Unterlagen vertagt. Diese können in einem Umlaufverfahren positiv abgeschlossen werden, sobald die medizinischen Einschätzungen vorliegen.

Damit ist der Topf, der ohne Bedürftigkeitsprüfung vergeben werden kann, ausgeschöpft. Mit dem restlichen Betrag in Höhe von 300.000 Euro kann langfristig Hilfe gegeben werden. Denn die Stiftung ist auf zehn Jahre angelegt. So können künftig die so wichtigen Nachsorgetreffen durchgeführt und auch kleinere Rechnungen der unmittelbar Betroffenen bezahlt werden, die über andere Stellen nicht zu finanzieren wären.

Selbstverständlich können weitere Anträge von Betroffenen gestellt werden. Es muss jedoch aufgrund der Vorschriften des Steuer- und Stiftungsrechts sowie satzungsgemäß eine Bedürftigkeitsprüfung im jeweiligen Falle durchgeführt werden.

Die Stiftung ist zudem in den Prozess des Gedenkens an die Opfer eingebunden. Die Opferfamilien, die Überlebenden und Traumatisierten entscheiden über die Vorschläge zu den Gedenkorten in der Trierer Innenstadt. Die Stiftung unterstützt diesen Weg ausdrücklich.

Die Richtlinie zur Zahlung von Leistungen für Betroffene der Amokfahrt vom 1. Dezember 2020, das Antragsformular sowie weitergehende Informationen sind im Internet veröffentlicht unter: https://www.trier.de/leben-in-trier/ehrenamt-und-stiftungen/stiftung-betroffene-der-amokfahrt/.

Anträge können gestellt werden per Mail an: Stiftung_1Dezember2020@trier.de

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