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Raumordnungsverfahren und vereinfachte raumordnerische Prüfung

Leistungsbeschreibung

Das Raumordnungsverfahren dient der Überprüfung und Abstimmung von raumbedeutsamen Vorhaben vor dem Genehmigungsverfahren.

Raumordnungsverfahren und vereinfachte raumordnerische Prüfung sind Instrumente zur Sicherung der Raumordnung. Sie dienen dazu die Raumverträglichkeit eines Vorhabens zu prüfen. Durch das Raumordnungsverfahren wird vor der Genehmigung von raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen festgestellt, ob diese mit den Erfordernissen der Raumordnung übereinstimmen. Zudem wird geprüft wie diese Planungen und  Maßnahmen aufeinander abgestimmt oder durchgeführt werden können

Vereinfachte raumordnerische Prüfungen können für Planungen und Maßnahmen vorgenommen werden, die zwar raumbedeutsam sind, bei denen aber die Durchführung eines umfassenden Raumordnungsverfahrens nicht erforderlich ist. Damit wird einerseits eine raumordnerische Prüfung sichergestellt, andererseits kann der Umfang der Untersuchungen auf das notwendige Maß beschränkt werden. Wesentliches Merkmal ist vor allem die kürzere Verfahrensdauer (3 Monate).

Raumbedeutsamkeit und überörtliche Bedeutung der Planung oder Maßnahme

An wen muss ich mich wenden?

Nähere Informationen erhalten Sie

  • beim Ministerium des Innern und für Sport (Mainz) - oberste Landesplanungsbehörde
  • bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord (Koblenz) - obere Landesplanungsbehörde
  • bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd (Neustadt an der Weinstraße) - obere Landesplanungsbehörde
  • bei den 24 Kreisverwaltungen - untere Landesplanungsbehörden

Zuständige Stelle

Landesplanungsbehörde (in Abhängigkeit von den räumlichen Auswirkungen der Planung oder Maßnahme; in den meisten Fällen obere Landesplanungsbehörde)

Verfahrensablauf

  1. Antragstellung
  2. Überprüfung der Unterlagen auf Vollständigkeit, gegebenfalls Nachforderung.
  3. Einleitung des Verfahrens
  4. Übersendung der Verfahrensunterlagen an die verfahrensbeteiligten Stellen und Unterrichtung der Öffentlichkeit
  5. Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen u. evtl. Erörterungstermin
  6. abschließender Entscheid.

Gebühren / Kosten

Die Gebühren sind abhängig von der Herstellungskosten des Vorhabens.

Benötigte Unterlagen

Alle für die raumordnerische Beurteilung erforderlichen Unterlagen, mindestens

  • Beschreibung nach Standort, Art und Umfang, Bedarf an Grund und Boden
  • Übersicht über die ernsthaft in Betracht kommenden Standort- oder Trassenalternativen
  • Beschreibung der raum- und siedlungsstrukturellen Ausgangslage
  • Beschreibung der Beeinflussung der raum- und siedlungsstrukturellen Entwicklung
  • Beschreibung der sonstigen erheblichen Auswirkungen auf die Siedlungs- und Infrastruktur sowie die Umwelt  

Rechtliche Grundlage

Bearbeitungszeit

Nach Vollständigkeit der Unterlagen ist das Raumordnungsverfahren innerhalb von 6 Monaten abzuschließen, eine vereinfachte raumordnerische Prüfung innerhalb von 3 Monaten.

Über die Bedingung, ein Raumordnungsverfahren durchzuführen, ist innerhalb einer Frist von vier Wochen nach Einreichung der erforderlichen Unterlagen zu entscheiden.

Zuständig

Planungsgemeinschaft Trier

Deworastraße 8
54290 Trier

Telefon: 0651 4601-0
Fax: 0651 4601-218
E-Mail: plg.trier@sgdnord.rlp.de