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Hilfen bei sexuellem Missbrauch

Definition sexueller Missbrauch

„Sexueller Missbrauch an Kindern ist jede sexuelle Handlung, die an, mit oder von einem Kind vorgenommen wird, der das Kind aufgrund körperlicher, psychischer, kognitiver oder sprachlicher Unterlegenheit nicht wissentlich zustimmen kann. Sexueller Missbrauch bedeutet, daß der Täter seine Macht und Autoritätsposition sowie das Vertrauens- und Abhängigkeitsverhältnis ausnützt, um seine eigenen Bedürfnisse auf Kosten des Kindes zu befriedigen. Zentral dabei ist die direkte und/oder indirekte Verpflichtung zur Geheimhaltung.“
(zitiert nach „Dunkelziffer e.V. Hamburg 1999“)

Hilfestellung des Jugendamtes

  • Betroffene Kinder und Jugendliche werden in der Vorbereitung und bei der Offenlegung eines Missbrauchs durch eine Fachkraft begleitet,
  • es erfolgt - wenn nötig - die Sicherstellung ihres Schutzes,
  • das Jugendamt übernimmt die Ergänzungspflegschaft, soweit dies erforderlich ist,
  • die Betreuung des Opfers während des Strafverfahrens wird sichergestellt und
  • eine Nachbetreuung zur Stabilisierung der Persönlichkeitsentwicklung angeboten.
  • Das Jugendamt leistet Fachberatung für andere Institutionen wie Kindertagesstätten und Schulen sowohl vorbeugend als auch in Krisensituationen.

Konkrete Hilfen für die Betroffenen und ihre Familien im einzelnen:

  • Intensive Beratungsangebote für Jugendliche und Eltern betroffener Kinder,
  • Kurzaufenthalte in der Kinder- und Jugendpsychiatrie,
  • ambulante und stationäre Therapieangebote,
  • Vermittlung von Beratung und Betreuung durch andere Fachstellen wie z.B. den Kinderschutzdienst,
  • Vermittlung stabilisierender erzieherischer Hilfen,
  • Vermittlung in Kurmaßnahmen,
  • Auslösen von Hilfen nach dem Opfer-Entschädigungsgesetz
 
Zuständiges Amt