(em) Die Stadt Trier ist betroffen über die Vorwürfe gegen einen ehemaligen Mitarbeiter ihres Kommunalen Vollzugsdienstes. Durch die Berichterstattung des Trierischen Volksfreunds über eine Verhandlung beim Amtsgericht Trier am 10. März 2022 hat die Stadtverwaltung Trier Kenntnis davon erlangt, dass während einer Verhandlung, bei der es ursprünglich unter anderem gegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte ging, die Angeklagten freigesprochen wurden. Im gleichen Zusammenhang wurde während dieser Verhandlung dem Mitarbeiter des kommunalen Vollzugsdienstes ein unverhältnismäßiges Einschreiten und eine Falschaussage vor Gericht vorgeworfen. Der betroffene Mitarbeiter ist seit mehreren Monaten nicht mehr im Dienst der Stadt Trier, die Stadtverwaltung Trier geht von einer umfassenden Ermittlung durch die Staatsanwaltschaft aus.