Befreiung von der Ausweispflicht
Leistungsbeschreibung
Die zuständige Personalausweisbehörde kann Personen von der Ausweispflicht befreien,
- für die ein Betreuer oder eine Betreuerin nicht nur durch einstweilige Anordnung bestellt ist oder die handlungs- oder einwilligungsunfähig sind und von einem oder von einer mit öffentlich beglaubigter Vollmacht Bevollmächtigten vertreten werden,
- die voraussichtlich dauerhaft in einem Krankenhaus, einem Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung untergebracht sind oder
die sich wegen einer dauerhaften Behinderung nicht allein in der Öffentlichkeit bewegen können.
Spezielle Hinweise für Trier
Beantragung
- erfolgt persönlich
- oder schriftlich oder über Vordruck Befreiuung von der Ausweispflicht
-
durch einen Betreuer oder Bevollmächtigten möglich
- unter Vorlage Bestallungsurkunde, einer öffentlich beglaubigten Vollmacht oder eines ärztlichen Attestes
- Bestätigung der Pflegeeinrichtung
Bescheid
- zur Vorlage bei Behörden und Geldinstituten wird ausgestellt
Gültigkeit
- unbefristet
Spezielle Hinweise für Trier
- deutsche Staatsangehörigkeit
-
bisheriges Ausweisdokument ist abgelaufen oder verloren gegangen und
- Neuantrag bisher nicht gestellt
-
die Person
- steht unter Betreuung (Bestallungsurkunde oder öffentlich beglaubigte Vollmacht) oder
- hat aufgrund einer Behinderung keine Möglichkeit sich in der Öffentlichkeit zu bewegen oder
- ist dauerhaft in einer Einrichtung z. B. Kranken- Alten- oder Pflegeheim untergebracht oder
- ist zu Hause dauerhaft in Pflege
An wen muss ich mich wenden?
An die Personalausweisbehörde Ihrer Wohnsitzgemeinde.
Spezielle Hinweise für Trier
- liegt bei der Meldebehörde am Hauptwohnsitz
Gebühren / Kosten
Keine.
Benötigte Unterlagen
Informationen hierzu sind im Einzelfall bei der zuständigen Personalausweisbehörde Ihres Wohnsitzortes zu erfragen.
Spezielle Hinweise für Trier
- Personalausweis oder Reisepass der vorsprechenden Person
-
bisheriges Ausweisdokument der beantragenden Person
- kann auch abgelaufen oder verloren gegangen sein
- Bestallungsurkunde oder Vollmacht (z.B. Patientenverfügung)
- ggf. ärztliches Attest oder Bescheinigung Pflegeheim
liegt kein Ausweisdokument mit Lichtbild vor
- wurde der letzte Ausweis bereits in Trier beantragt, kann zur Identifizierung auf den Altantrag (Aufbewahrung 15 Jahre) zurückgegriffen werden
- ansonsten Familienstammbuch oder Geburtsurkunde und eine volljährige Person (Bürge), die unter Vorlage des eigenen Ausweisdokumentes die Identität des Anzeigenden bestätigt
Rechtliche Grundlage
Bearbeitungszeit
Keine.
Zuständig
Stadtverwaltung Trier - BürgeramtAm Augustinerhof
54290 Trier
Postfach 3470
54224 Trier
Montag 10:00 - 18:00 Uhr
Dienstag 07:00 - 13:00 Uhr
Mittwoch 07:00 - 13:00 Uhr
Donnerstag 10:00 - 18:00 Uhr, 18:00 - 19:00 Uhr nur mit Termin
Freitag 08:00 - 13:00 Uhr
Telefon: 115Fax: +49 651 718-4903
E-Mail: Kontakt aufnehmen