Kfz: Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
Leistungsbeschreibung
Die Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I) hat den Fahrzeugschein abgelöst. Die in der ZB I eingetragene Person ist vielfach Halter des entsprechenden Fahrzeugs, sie ist es jedoch nicht zwingend. Halter ist derjenige, der die Verfügungsgewalt über das Kraftfahrzeug besitzt und es für eigene Rechnung gebraucht und insbesondere die laufendenden Kosten bestreitet. Der Verfügungsberechtigte (Halter) ist häufig nicht der Eigentümer des Fahrzeugs. Die Zulassungsbescheinigung Teil I ist deshalb auch kein Eigentumsnachweis. Eine generelle Umtauschpflicht vom alten Fahrzeugschein in die neue Zulassungsbescheinigung Teil I besteht nicht. Eine ZB I wird jedoch dann ausgefertigt, wenn ein neuer Fahrzeugbrief auszustellen ist (z.B. weil dieser verloren gegangen ist). Dies erfolgt in diesem Fall unabhängig davon, ob der alte Fahrzeugschein noch vorhanden ist.
Ungültig gemachte Zulassungsbescheinigungen Teil I (Fahrzeugscheine) werden dem Halter nach der Außerbetriebsetzung wieder ausgehändigt.
An wen muss ich mich wenden?
Eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I ist bei der für den Wohnsitz (Hauptwohnung im Sinne des Bundesmeldegesetzes) zuständigen Zulassungsbehörde zu beantragen.
Bei juristischen Personen, Gewerbetreibenden und Selbständigen mit festem Betriebssitz ist die Behörde des Sitzes oder des Ortes der beteiligten Niederlassung zuständig.
Besonderheiten
Probleme bereitet mitunter die Übertragung von Eintragungen im Feld „Bemerkungen“ des bisherigen Fahrzeugscheins in die neue ZB I. Grundsätzlich dient das neue Feld 22 der Zulassungsbescheinigung Teil I zur Übernahme dieser Eintragungen. Reicht der Platz dort nicht aus, wird ein Beiblatt ausgegeben, mitunter auch angeheftet.
Rechtliche Grundlage
Zuständig
Stadtverwaltung Trier - Amt für Kfz-Zulassungen und Fahrerlaubnisse - Kfz-ZulassungsbehördeThyrsusstr. 17-19
54292 Trier
Montag 07:00 - 13:00 Uhr
Dienstag 07:00 - 13:00 Uhr
Mittwoch 07:00 - 13:00 Uhr
Donnerstag 10:00 - 18:00 Uhr
Freitag 07:00 - 13:00 Uhr
Telefon: 115Telefon: +49 651 718-0
Fax: +49 651 718-1388
E-Mail: Kontakt aufnehmen
Stadtverwaltung Trier - Amt für Kfz-Zulassungen und Fahrerlaubnisse - Kfz-Zulassungsbehörde - Außenstelle Hermeskeil
Langer Markt 17
54411 Hermeskeil
Montag 07:30 - 10:30 Uhr
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Mittwoch 07:30 - 10:30 Uhr
Donnerstag 07:30 - 10:30 Uhr
Freitag 07:30 - 10:30 Uhr
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Stadtverwaltung Trier - Amt für Kfz-Zulassungen und Fahrerlaubnisse - Kfz-Zulassungsbehörde - Außenstelle Saarburg
Graf-Siegfried-Str. 32
54439 Saarburg
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Donnerstag 07:30 - 10:30 Uhr
Freitag 07:30 - 10:30 Uhr
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