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Verlängerung einer befristeten Fahrerlaubnis

Leistungsbeschreibung

  • Fahrerlaubnis der Klassen C, CE, C1, C1E, D, DE, D1 oder D1E wird längstens für fünf Jahre erteilt
  • kann auf Antrag des Fahrerlaubnisinhabers um fünf Jahre verlängert werden

Die Fahrerlaubnis der Klassen C, CE, C1 oder C1E, D, DE, D1 oder D1E wird längstens für fünf Jahre erteilt und kann auf Antrag des Fahrerlaubnisinhabers um fünf Jahre verlängert werden.

An wen muss ich mich wenden?

An die für Ihren Wohnsitz zuständige Führerscheinstelle.

Spezielle Hinweise für Trier

Online Terminvereinbarung ist möglich

Zuständige Stelle

Zuständig ist die örtliche Fahrerlaubnisbehörde bei der Stadt- bzw. Kreisverwaltung.

Verfahrensablauf

Bitte wenden Sie sich an die für Ihren Wohnsitz zuständige Fahrerlaubnisbehörde.

Spezielle Hinweise für Trier

Antagstellung

  • erfolgt persönlich

Abholung

  • der Fahrerlaubnis kann auch durch einen bevollmächtigten Dritten erfolgen

Gebühren / Kosten

Die Gebühr richtet sich der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr in der jeweiligen Fassung.

Spezielle Hinweise für Trier

  • 39,30 Euro für Klasse  C, CE, C1E
    • ggfs. zusätzlich 30,00 Euro für Express-Ausstellung bei diesen Klassen
  • 55,60 Euro für die Klasse D, DE, D1E inklusive Führungszeugnis und Auskunft Kraftfahrtbundesamt
  • 28,60 Euro ggf. für Eintrag der Schlüsselnr. 95 zusätzlich
  • zusätzliche Gebühren für eine Meldebescheinigung (bei Vorlage Reisepass) fallen nicht mehr an
  • 7,70 Euro ggf. Kosten für einen vorläufigen Führerschein

Zahlungsart

  • Bar / EC

Benötigte Unterlagen

  • Amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt (z.B. Personalausweis, Reisepass)
  • bisheriger Führerschein
  • ein aktuelles Lichtbild, das den Bestimmungen der Passverordnung entspricht (biometrietauglich, Größe 45 mm x 35 mm, Hochformat)
  • Nachweis über das Sehvermögen nach dem Muster der Anlage 6 Nr. 2 zur Fahrerlaubnis-Verordnung .
    Die Bescheinigung können Sie von einem Augenarzt, von einem Betriebs- oder Arbeitsmediziner oder von einem Arzt des Gesundheitsamtes erstellen lassen. Ein ausgestelltes Gutachten/Zeugnis hat 2 Jahre Gültigkeit.
  • Nachweis der körperlichen und geistigen Eignung nach dem Muster der Anlage 5 zur Fahrerlaubnis-Verordnung
     Sie können die Bescheinigung von jedem Arzt erstellen lassen. Bei Antragstellung darf die Bescheinigung nicht älter als ein Jahr sein.
  • Zusätzlich für die Klassen D,D1, DE, D1E, wenn Sie das 50. Lebensjahr vollendet haben, ein leistungspsychologisches Gutachten. Der Nachweis darf bei Antragstellung nicht älter als ein Jahr sein.

Spezielle Hinweise für Trier

  • ggfs. Karteikartenabschrift, wenn der Führerschein seinerzeit von einer anderen Behörde ausgestellt wurde
    • vorab anzufordern durch den Führerscheininhaber
  • ggfs. Nachweise Weiterbildung nach dem BKrFQG für die gewerbliche Nutzung von Bus- und LKW-Führerscheinen auf öffentlichen Straßen zum Eintragen der Schlüsselzahl
  • bei Abholung durch einen Bevollmächtigten:
    • Vollmacht
    • Personalausweis des Vollmachtgebers (Kopie ausreichend)
    • Personalausweis des Bevollmächtigten
    • alter Führerschein / evt. vorläufiger Führerschein

Besonderheit bei Bundeswehrangestellten

  • es ist kein Augen- und Allgemeinmedizinisches Gutachten notwendig, da die medizinischen Untersuchungen bei der Bundeswehr regelmäßig
    durchgeführt werden
    • gilt nicht für ausgetretene Soldaten
  • die Vorlage eines gültigen Bundeswehr-Führerscheins ist ausreichend 
    • die Klassen CE, DE, C1E werden dann genauso lange verlängert, wie der Bundeswehr-Führerschein gültig ist

Besonderheiten

Unabhängig davon, ob es sich um eine echte Verlängerung oder eine Neuerteilung (wegen verspäteter Antragstellung) handelt, erfolgt immer die Ausstellung eines neuen Führerscheins.

Rechtliche Grundlage

Spezielle Hinweise für Trier

  • §§ 7 bis 19 Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
  • Anlage 5 und Anlage 6 zur Fahrerlaubnisverordnung (FeV)

Bearbeitungszeit

Spezielle Hinweise für Trier

  • ca. 3 Wochen

Der Antrag kann frühestens sechs Monate vor Ablauf der Geltungsdauer der bisherigen Fahrerlaubnis gestellt werden.

Achtung: Wird der Antrag erst nach Ablauf der Geltungsdauer der bisherigen Fahrerlaubnis gestellt, erfolgt keine Verlängerung mehr, sondern die Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis. Dass Sie bereits früher einmal Inhaber einer entsprechenden Fahrerlaubnis waren, geht dann aus dem neuen Führerschein nicht mehr hervor.

Spezielle Hinweise für Trier

  • sobald eine Fahrerlaubnis abgelaufen ist darf nicht nicht mehr gefahren werden
  • für die Klassen C, C1, CE und C1E ist auch die Ausstellung per Express innerhalb 3 Tagen möglich

Häufig gestellte Fragen

Spezielle Hinweise für Trier

Was bedeutet Qualifizierung nach BKrfQG zum Eintrag der Schlüsselnr.?

  • betrifft Führerscheine der Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE und D1E die gewerblich genutzt werden

Zuständig

Stadtverwaltung Trier - Bürgerdienste - Kfz-Zulassung- und Fahrerlaubnisbehörde - Fahrerlaubnisbehörde

Thyrsusstraße 17-19
54292 Trier

Montag 08:00 - 12:00 Uhr

Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr

Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr

Donnerstag 10:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr

Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

Telefon: 115
Fax: +49 651 718-4100
E-Mail: Kontakt aufnehmen