Leistungsbeschreibung
- Fahrerlaubnis der Klassen C, CE, C1, C1E, D, DE, D1 oder D1E wird längstens für fünf Jahre erteilt
- kann auf Antrag des Fahrerlaubnisinhabers um fünf Jahre verlängert werden
Die Fahrerlaubnis der Klassen C, CE, C1 oder C1E, D, DE, D1 oder D1E wird längstens für fünf Jahre erteilt und kann auf Antrag des Fahrerlaubnisinhabers um fünf Jahre verlängert werden.
An wen muss ich mich wenden?
An die für Ihren Wohnsitz zuständige Führerscheinstelle.
Spezielle Hinweise für Trier
Online Terminvereinbarung ist möglich
Zuständige Stelle
Zuständig ist die örtliche Fahrerlaubnisbehörde bei der Stadt- bzw. Kreisverwaltung.
Verfahrensablauf
Bitte wenden Sie sich an die für Ihren Wohnsitz zuständige Fahrerlaubnisbehörde.
Spezielle Hinweise für Trier
Antagstellung
Abholung
- der Fahrerlaubnis kann auch durch einen bevollmächtigten Dritten erfolgen
Gebühren / Kosten
Die Gebühr richtet sich der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr in der jeweiligen Fassung.
Spezielle Hinweise für Trier
- 39,30 Euro für Klasse C, CE, C1E
- ggfs. zusätzlich 30,00 Euro für Express-Ausstellung bei diesen Klassen
- 55,60 Euro für die Klasse D, DE, D1E inklusive Führungszeugnis und Auskunft Kraftfahrtbundesamt
- 28,60 Euro ggf. für Eintrag der Schlüsselnr. 95 zusätzlich
- zusätzliche Gebühren für eine Meldebescheinigung (bei Vorlage Reisepass) fallen nicht mehr an
- 7,70 Euro ggf. Kosten für einen vorläufigen Führerschein
Zahlungsart
Benötigte Unterlagen
- Amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt (z.B. Personalausweis, Reisepass)
- bisheriger Führerschein
- ein aktuelles Lichtbild, das den Bestimmungen der Passverordnung entspricht (biometrietauglich, Größe 45 mm x 35 mm, Hochformat)
- Nachweis über das Sehvermögen nach dem Muster der Anlage 6 Nr. 2 zur Fahrerlaubnis-Verordnung .
Die Bescheinigung können Sie von einem Augenarzt, von einem Betriebs- oder Arbeitsmediziner oder von einem Arzt des Gesundheitsamtes erstellen lassen. Ein ausgestelltes Gutachten/Zeugnis hat 2 Jahre Gültigkeit.
- Nachweis der körperlichen und geistigen Eignung nach dem Muster der Anlage 5 zur Fahrerlaubnis-Verordnung
Sie können die Bescheinigung von jedem Arzt erstellen lassen. Bei Antragstellung darf die Bescheinigung nicht älter als ein Jahr sein.
- Zusätzlich für die Klassen D,D1, DE, D1E, wenn Sie das 50. Lebensjahr vollendet haben, ein leistungspsychologisches Gutachten. Der Nachweis darf bei Antragstellung nicht älter als ein Jahr sein.
Spezielle Hinweise für Trier
- ggfs. Karteikartenabschrift, wenn der Führerschein seinerzeit von einer anderen Behörde ausgestellt wurde
- vorab anzufordern durch den Führerscheininhaber
- ggfs. Nachweise Weiterbildung nach dem BKrFQG für die gewerbliche Nutzung von Bus- und LKW-Führerscheinen auf öffentlichen Straßen zum Eintragen der Schlüsselzahl
- bei Abholung durch einen Bevollmächtigten:
- Vollmacht
- Personalausweis des Vollmachtgebers (Kopie ausreichend)
- Personalausweis des Bevollmächtigten
- alter Führerschein / evt. vorläufiger Führerschein
Besonderheit bei Bundeswehrangestellten
- es ist kein Augen- und Allgemeinmedizinisches Gutachten notwendig, da die medizinischen Untersuchungen bei der Bundeswehr regelmäßig
durchgeführt werden
- gilt nicht für ausgetretene Soldaten
- die Vorlage eines gültigen Bundeswehr-Führerscheins ist ausreichend
- die Klassen CE, DE, C1E werden dann genauso lange verlängert, wie der Bundeswehr-Führerschein gültig ist
Besonderheiten
Unabhängig davon, ob es sich um eine echte Verlängerung oder eine Neuerteilung (wegen verspäteter Antragstellung) handelt, erfolgt immer die Ausstellung eines neuen Führerscheins.
Rechtliche Grundlage
Spezielle Hinweise für Trier
- §§ 7 bis 19 Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
- Anlage 5 und Anlage 6 zur Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
Bearbeitungszeit
Spezielle Hinweise für Trier
Der Antrag kann frühestens sechs Monate vor Ablauf der Geltungsdauer der bisherigen Fahrerlaubnis gestellt werden.
Achtung: Wird der Antrag erst nach Ablauf der Geltungsdauer der bisherigen Fahrerlaubnis gestellt, erfolgt keine Verlängerung mehr, sondern die Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis. Dass Sie bereits früher einmal Inhaber einer entsprechenden Fahrerlaubnis waren, geht dann aus dem neuen Führerschein nicht mehr hervor.
Spezielle Hinweise für Trier
- sobald eine Fahrerlaubnis abgelaufen ist darf nicht nicht mehr gefahren werden
- für die Klassen C, C1, CE und C1E ist auch die Ausstellung per Express innerhalb 3 Tagen möglich
Häufig gestellte Fragen
Spezielle Hinweise für Trier
Was bedeutet Qualifizierung nach BKrfQG zum Eintrag der Schlüsselnr.?
- betrifft Führerscheine der Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE und D1E die gewerblich genutzt werden
Zuständig
Stadtverwaltung Trier - Bürgerdienste - Kfz-Zulassung- und Fahrerlaubnisbehörde - Fahrerlaubnisbehörde
Thyrsusstraße 17-19
54292 Trier
Montag 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 10:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Telefon: 115
Fax: +49 651 718-4100
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