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Amt für Stadt- und Verkehrsplanung

Leitung:
Iris Wiemann-Enkler

Allgemeine Öffnungszeiten:

Montag - Donnerstag: 9 - 12 Uhr und 14 - 16 Uhr
Freitag: 9 - 12 Uhr
und nach Vereinbarung

Anschrift: Kaiserstraße 18, Verwaltungsgebäude V, 54290 Trier Position im Stadtplan

Zentrale Telefonnummer: 0651/718-1619

Zentrale E-Mail-Adresse: Kontaktformular

Erreichbarkeit

Das Amt ist barrierefrei über den Hintereingang (Am Augustinerhof) über eine Rampe und einen (Außen-)Fahrstuhl erreichbar (Erdgeschoss und 1. Stock). Eine Behindertentoilette befindet sich im Erdgeschoss.
Kostenpflichtige Parkplätze befinden sich in der Kaiserstraße vor dem Haupteingang oder auf dem Augustinerhof, über den der Hintereingang erreicht werden kann. ÖPNV-Haltestelle ist "Rathaus/Stadttheater".

Es ist ein barrierefreier Zugang möglich Behindertengerechtes WC vorhanden Behindertenparkplätze vorhanden Es ist ein Personenaufzug vorhanden.

Kurzbeschreibung

Das Amt für Stadt- und Verkehrsplanung ist zuständig für die Siedlungs- und Freiflächenplanung der Stadt Trier und für die städtebauliche Ordnung und Gestaltung von Stadt und Landschaftsraum.

Das Gesamterscheinungsbild der gebauten Stadt mit der Art der Nutzungen und dem Ausmaß der Bebauung wird hier erarbeitet und mit dem Stadtrat aufgrund seiner grundgesetzlich garantierten Planungshoheit festgelegt. Die öffentlichen Interessen der Gesamtplanung werden mit den privaten Interessen der Grundeigentümer und Bauinvestoren zusammengeführt.

Aufstellung und Fortschreibung des Flächennutzungsplanes (F-Plan)
Der Flächennutzungsplan stellt für einen absehbaren Zeitraum (ca. 10 Jahre) die beabsichtigte Bodennutzung für das gesamte Stadtgebiet von Trier dar. Es werden grundlegende Aussagen zur künftigen Nutzung der Flächen mit Verbindlichkeit für die Behörden, nicht für die Privaten getroffen (vorbereitende Bauleitplanung).

Erarbeitung von städtebaulichen Einzelplänen
Zur Konkretisierung der flächenhaften Darstellungen des F-Plans werden Untersuchungen zu verschiedenen Fragestellungen durchgeführt, und daraus Fachpläne oder/und Gebietspläne entwickelt. Es ist vorgesehen, für jeden Trierer Stadtteil einen Stadtteilrahmenplan zu erarbeiten.

Aufstellung und Änderungen von Bebauungsplänen
Bebauungspläne werden für einzelne Besiedlungsvorhaben (meist Wohnungsbau oder Gewerbebau) aufgestellt und regeln die Bodennutzung. Sie werden vom Stadtrat nach gesetzlich vorgegebenen Verfahrensschritten als kommunale Satzungen beschlossen.
Bei vorhabenbezogenen Bebauungsplänen wird das Planrecht zusammen mit vertraglichen Regelungen zwischen Vorhabenträger und Stadt auf ein konkretes Bauvorhaben beschränkt.
Mit der Veröffentlichung des Satzungsbeschlusses ist ein Bebauungsplan für alle Bürger rechtsverbindlich und dient als Grundlage für deren Bauvoranfragen und Bauanträge (verbindliche Bauleitplanung).

Erarbeitung von Satzungen für den Außen- und Innenbereich
Die Frage der Bebaubarkeit von Grundstücken kann auch über den Erlaß von Satzungen geregelt werden. Das gilt insbesondere für Grundstücke in Ortsrandlage (Innenbereichssatzung) oder im Außenbereich (Außenbereichssatzung).

Vorbereitung und Durchführung von Sanierungs- u. Entwicklungsmaßnahmen
Durch kommunale Satzung werden auch Sanierungs- und Entwicklungsgebiete festgesetzt. Sanierungen dienen der Behebung städtebaulicher Mißstände, Entwicklungsmaßnahmen der Schaffung neuer Wohn- oder Gewerbebauflächen. Auch im Bereich der Konversion ehemals anders (z. B. militärisch) genutzter Flächen in Trier werden diese Planungsinstrumente eingesetzt.

Gestaltung des öffentlichen Raumes
Die Stadtplanung erarbeitet und betreut bis zur Durchführungsplanung stadtgestalterisch relevante Fachplanungen (z.B. die Gestaltung der öffentlichen Räume im Altstadtbereich) mit.

Erarbeitung von Konzeptionellen Verkehrsplanungen
Erarbeitung der übergeordneten verkehrlichen Zielsetzungen und Konzeptionierung der gesamtstädtischen Verkehrsnetze für alle Verkehrsträger (Fuß- und Radverkehr, Öffentlicher Personennahverkehr und Motorisierter Individualverkehr). Unter anderem: Erarbeitung des Mobilitätskonzeptes 2025 als integrierter und ganzheitlich konzipierter Verkehrsentwicklungsplan, Erarbeitung des Nahverkehrsplans, Abstimmung der Planungen des Öffentlichen Verkehrs mit VRT, SPNV-Nord und SWT, Erarbeitung sektoraler bzw. teilräumlicher Konzepte, wie zum Beispiel Parkraumkonzept, Radverkehrskonzept, Verkehrskonzepte für einzelne Stadtteile.

Erarbeitung umweltrelevanter Fachplanungen

Bei allen raumbedeutsamen Planungen sind die Auswirkungen auf die Umweltbelange zu ermitteln und zu bewerten und in die Gesamtplanung mit einzubeziehen. Neben den Umweltberichten zu den Bauleitplänen gibt es vielfältige Einzelplanungen für das Stadtgebiet, die die ökologischen Aspekte beleuchten. Dazu zählen u. a. der Lärmaktionsplan, der Landschaftsplan, Klimagutachten oder Luftreinhaltepläne.

 
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