Leistungsbeschreibung
Änderung
- bei Fahrzeugwechsel:
- ist der Antragsteller nicht der Halter des Fahrzeugs, ist eine Bestätigung über das alleinige Nutzungsrecht (Nutzungsbestätigung) vom Fahrzeughalter erforderlich
- bei Wohnungswechsel:
- mit Ummeldung des Wohnsitzes beim Bürgeramt und Ummeldung des Fahrzeuges auf die neue Adresse, sofern der neue Wohnsitz in einer Bewohnerparkzone liegt
- ansonsten ist der Parkausweis unverzüglich beim Bürgeramt abzugeben
Beantragung
- schriftlich mittels Vordruck
- Online
- Online Änderung ist nur möglich wenn Zugangsdaten vorhanden sind
- diese können per Mail unter bewohnerparken@trier.de oder über Kontaktformular angefordert werden
- der Ausweis wird digital zur Verfügung gestellt und ist anschließend auszudrucken
Bewohnerparkzonen
Anträge / Formulare
Gebühren / Kosten
- Neuausstellung
- bei Änderung / Verlust / Diebstahl 10,00 Euro
Zahlungsart
- als Vorauszahlung
- bei online-Beantragung kann ausschließlich per Paypal oder Giropay gezahlt werden
Benötigte Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- bei schriftlicher Beantragung Kopie
Rechtliche Grundlage
- §§ 45,46 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt); Anlage zu § 1 GebOSt, Gebühren-Nr. 265
Bearbeitungszeit
- ansonsten 2 - 4 Arbeitstage
Zuständig
Stadtverwaltung Trier - Bürgerdienste - Pass-/Meldewesen - BewohnerparkenViehmarktplatz 20
54290 Trier
Postfach 3470
54224 Trier
Montag 10:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Dienstag 07:00 - 12:30 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 15:00 Uhr
Donnerstag 10:00 - 13:30 Uhr und 14:30 - 18:00 Uhr
Freitag 08:00 - 13:00 Uhr
Telefon: 115
Fax: +49 651 718-4100
E-Mail:
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