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Werbeplakate und Transparentwerbung an privaten Hauswänden auf privaten Grundstücken

Leistungsbeschreibung

Betrifft

  • jede Werbeanlage die vom öffentlichen Verkehrsraum aus sichtbar ist
    • z. B. an privaten Hauswänden und privaten Grundstücken

Zuständigkeit

  • für die Erteilung der Genehmigung in der Stadt Trier und im Bereich der Werbesatzung (Fläche innerhalb des Alleenringes) ist die Bauberatung im BauBürgerBüro zuständig

Beantragung

  • telefonische oder persönliche Rücksprache vor Antragsstellung ist empfehlenswert
  • für genehmigungspflichtige Werbeanlagen erfolgt die Beantragung schriftlich durch Bauantrag
  • der Antrag ist vom Bauherrn auszufüllen und mit allen prüffähigen Unterlagen einzureichen, die Beauftragung eines Architekten ist nicht zwingend erforderlich, wird aber empfohlen
  • wird die Genehmigung erteilt, ergeht eine schriftliche Baugenehmigung mit beiliegendem Gebührenbescheid

Achtung

  • Werbung durch Banner oder Spannbänder im öffentlichen Straßenraum (auf Straßen und Plätzen) wird durch die Bauaufsicht genehmigt

Gebühren / Kosten

  • die Gebühren richten sich nach der Größe und der Anzahl der Werbeanlagen
    • z. B. 140,00 Euro für eine Werbeanlage unter 5 qm an der Stätte der Leistung

Benötigte Unterlagen

  • in mindestens zweifacher Ausführung:
    • aktueller amtlicher Lageplan
    • Bauantragsformular
    • Prüffähige maßstabgerechte Zeichnungen, Visualisierung der Werbeanlagen am Gebäude

Rechtliche Grundlage

  • Werbesatzung der Stadt Trier und § 52 der Landesbauordnung
  • Die Werbesatzung gilt für das Stadtgebiet innerhalb des Alleenringes einschließlich der an den Alleenring unmittelbar anschließenden Grundstücke

Bearbeitungszeit

  • ca. 4 Wochen

Zuständig

Stadtverwaltung Trier - Amt für Immobilien, Innenstadt, Handel-, Bau und Umweltordnung - Bauaufsicht - BauBürgerBüro

Am Augustiner Hof, Verw.-Geb. VI
54290 Trier

Montag 08:00 - 12:00 Uhr

Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr

Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr

Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr

Vorsprachen außerhalb dieser Zeiten sind nach Absprache oder vorheriger Terminvereinbarung möglich 

Telefon: 115
Fax: +49 651 718-4100
E-Mail: Kontakt aufnehmen