Leistungsbeschreibung
- Begleitdokumente für den Transport von Weinbauerzeugnissen Entgegennahme
- Transporte von nicht abgefüllten Weinbauerzeugnissen von mehr als 60 Litern müssen grundsätzlich von einem Dokument begleitet werden (Begleitdokument)
- Weinbauerzeugnisse sind zum Beispiel: Trauben, Maische, Traubenmost, Wein, Schaumwein, Perlwein, Brennwein
- zuständig: Weinkontrollbehörden der Bundesländer
- Das elektronische Weinbegleitdokumentverfahren ermöglicht dies in digitaler Form (eWeinBV)
- Papier-Kopien des Begleitdokuments entfallen dadurch
Für den Transport von nicht abgefüllten Weinbauerzeugnissen benötigen Sie ein Weinbegleitdokument.
Weinbauerzeugnisse sind insbesondere
- Trauben,
- Traubenmost,
- Maische,
- Wein,
- Perlwein,
- Schaumwein,
- Likörwein und
- Brennwein.
Das Begleitdokument berechtigt Sie zum Transport der Weinbauerzeugnisse vom Erzeuger zur weiteren Verarbeitungs- oder Verwertungsstelle, zum Beispiel zu einer Kellerei.
Sie sind verpflichtet, ein Begleitdokument zu verwenden.
Das Formular für das Begleitdokument erhalten Sie in der Zentrale oder den Dienststellen der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz sowie den Kreisstellen in Rheinland-Pfalz.
- Sie transportieren nicht abgefüllte Weinbauerzeugnisse von mehr als 60 Litern.
- Sie transportieren Weinbauerzeugnisse in etikettierten Behältern von mehr als 10 Litern, die mit einem nicht wiederverwendbaren Verschluss versehen sind.
- Der Transportweg von Weinbauerzeugnissen
- vom Weinberg zur Weinbereitungsanlage,
- zwischen 2 Anlagen desselben Unternehmens,
- zwischen den Anlagen einer Erzeugervereinigung beträgt über 70 Kilometer.
- Sie transportieren nicht abgefüllte Weinbauerzeugnisse von mehr als 60 Litern.
- Sie transportieren Weinbauerzeugnisse in etikettierten Behältern von mehr als 10 Litern, die mit einem nicht wiederverwendbaren Verschluss versehen sind.
- Der Transportweg von Weinbauerzeugnissen
- vom Weinberg zur Weinbereitungsanlage,
- zwischen zwei Anlagen desselben Unternehmens,
- zwischen den Anlagen einer Erzeugervereinigung beträgt über 70 Kilometer.
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz oder an die Institute für Lebensmittelchemie Rheinland-Pfalz.
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt den Instituten für Lebensmittelchemie Rheinland-Pfalz.
Anträge / Formulare
- Formulare vorhanden: Ja
- Schriftform erforderlich: Nein
- Formlose Antragsstellung möglich: Nein
- Persönliches Erscheinen nötig: Nein
- Online-Dienste vorhanden: Ja
Verfahrensablauf
In Rheinland-Pfalz reichen Sie das Begleitdokument für den Weintransport online, per Post oder Fax an die zuständige Kontrollbehörde am Verladeort. Sie erstellen das Begleitdokument unmittelbar vor dem Weintransport, wenn der Wein auf das Transportfahrzeug aufgeladen ist und die endgültige Literzahl des Transports feststeht.
Das Begleitdokument bezieht sich nur auf diesen Transport und kann nicht für andere Transporte verwendet werden.
Das elektronische Weinbegleitdokumentverfahren (eWeinBV) ermöglicht es Ihnen, das Weinbegleitdokument online zu erstellen:
- Vor dem anstehenden Transport melden Sie sich in der Anwendung des eWeinBV mit Ihrer Benutzerkennung an und bereiten das elektronische Weinbegleitdokument vor.
- Dieses führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben, die Sie online eintragen können.
- Sie bestätigen abschließend, dass alle gemachten Angaben korrekt sind.
- Das Begleitdokument wird erstellt, erhält eine eindeutige Bezugsnummer und ist für Sie unveränderlich. Der Transport kann beginnen.
- Alle Beteiligten (beispielsweise Fahrer, Kellerei, Kommissionäre) können jetzt das elektronische Weinbegleitdokument online abrufen, beziehungsweise erhalten dieses auf digitalem Weg.
Begleitdokument per Post oder per Fax einreichen:
- Sie füllen das 5fach Formular leserlich und vollständig aus.
- Sie geben der Fahrerin oder dem Fahrer das Original mit. Die restlichen vier Durchschläge behalten Sie.
- Die Fahrerin oder der Fahrer übergibt das Original am Zielort dem WeintransportEmpfänger (zum Beispiel der Kellerei).
- Sie senden spätestens einen Tag nach dem Beginn des Transportes zwei Durchschläge per Pot oder per Fax an die zuständige Kontrollbehörde am Verladeort.
- Die zwei übrigen Durchschläge sind für Ihre Unterlagen.
Sie müssen lediglich das Begleitdokument erstellen und übermitteln. Es findet keine Bearbeitung oder Bescheid-Erstellung durch die Behörde statt.
Gebühren / Kosten
Rechtliche Grundlage
Bearbeitungszeit
- Bearbeitungsdauer: 0 - 5 Stunden (Es handelt sich um eine reine Meldung; eine Bearbeitung oder Bescheid-Erstellung findet nicht statt. Beim Online-Dienst erfolgt die Meldung unmittelbar.)
Es gibt keine Frist. Das Begleitdokument wird unmittelbar vor dem Transport erstellt. Eine Transportgenehmigung durch eine Behörde ist nicht nötig.
Zuständig
Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz - Institut für Lebensmittelchemie Trier
Maximineracht 11a
54295 Trier
Telefon: +49 651 1446226
E-Mail:
Weinkontrolle.Trier@lua.rlp.de