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Baumfällgenehmigung beantragen innerhalb eines Schutzzeitraums

Leistungsbeschreibung

  • Verbot der Beseitigung oder des Abschneidens bestimmter Bäume, Hecken, lebender Zäune, Gebüsche innerhalb eines bestimmten Zeitraums Ausnahmegenehmigung
  • Fällen von Bäumen und anderen Gehölzen im Zeitraum 1. März bis 30. September verboten und nur in Ausnahmen möglich
  • Ausnahmegenehmigung muss beantragt werden
  • Zuständig: Gemeinden

Bäume produzieren lebensnotwendigen Sauerstoff, verbessern das Klima, filtern Staub und Schadstoffe und sorgen für Luftfeuchtigkeit und -bewegung. Sie bieten Lebensraum für die unterschiedlichsten Tiere, beleben und gliedern das Stadt- beziehungsweise Ortsbild und dämpfen Lärm. Damit Bäume erhalten bleiben sind sie – vor allem in stark besiedelten Räumen – besonders geschützt. 

Wenn Sie einen Baum fällen möchten, kann eine Genehmigung erforderlich sein. Gegebenenfalls müssen Sie für den gefällten Baum einen Ausgleich leisten. Eine Fällgenehmigung ist insbesondere dann notwendig, wenn Bäume einem besonderen Schutz unterliegen.

In der Zeit zwischen dem 1. März und dem 30. September ist das Fällen von Bäumen und anderen Gehölzen verboten. Auch ist es verboten, diese auf den Stock zu setzen. Sie dürfen Bäume und andere Gehölze dann nur zur Pflege schneiden. Wenn Sie in der Zeit einen Baum fällen müssen, weil er zum Beispiel die Verkehrssicherheit beeinträchtigt, benötigen Sie dafür eine Ausnahmegenehmigung.

Spezielle Hinweise für Trier

  • seit 02.10.2024 hat die Stadt Trier eine Baumschutzsatzung für Bäume ab 80 cm Stammumfang

An wen muss ich mich wenden?

Spezielle Hinweise für Trier

Zuständigkeiten für Bäume auf privatem Grund

  • bei Gehölzüberwuchs in den öffentlichen Straßenraum, Bürgersteig oder Gehweg (z. B. Verdeckung von Verkehrsschildern)
    • Zuständigkeit liegt bei StadtRaum Trier - Recht
  • bei Bäumen unter Naturschutz
    • Maßnahmen im Schutzbereich von Naturdenkmälern
      • sind genehmigungspflichtig durch die untere Naturschutzbehörde
    • Ausnahmegenehmigungen während der Vogelschutzzeiten (Brutzeiten) fallen unter Naturschutz und sind entsprechend von der unteren Naturschutzbehörde genehmigen zu lassen
  • für Maßnahmen zur Pflege und zur Erhaltung der Verkehrssicherheit
    • hier ist StadtRaum Trier - StadtGrün zuständig
  • bei Bäumen die durch Bebauungsplan geschützt sind
    • Abweichung nach § 69 LBauO bei der unteren Bauaufsichtsbehörde beantragen
  • Fragen zur Baumschutzsatzung
    • kann an baumschutz@trier.de erfolgen

Verfahrensablauf

Spezielle Hinweise für Trier

Antragstellung gemäß Baumschutzsatzung

Gebühren / Kosten

Spezielle Hinweise für Trier

  • für eine Ausnahmegenehmigung nach Naturschutzrecht bzw. Baumschutzsatzung:
    • 70,00 Euro für den Erstantrag
    • 35,00 Euro für jeden weiteren Baum auf demselben Grundstück
    • für die Ausgleichszahlung (wenn keine Ersatzpflanzung möglich ist): 1875,90 Euro
  • für Genehmigungen einer Abweichung nach § 69LBauO fallen Gebühren nach der Landesverordnung über Gebühren und Vergütungen für Amtshandlungen nach dem Bauordnungsrecht an

Rechtliche Grundlage

Spezielle Hinweise für Trier

  • § 69 Landesbauordnung
  • § 28 Bundesnaturschutzgesetz (Naturdenkmale)
  • § 39 Abs. 5 BNatSchG (Allgemeiner Artenschutz)
  • § 44 BNatSchG (Besonderer Artenschutz)
  • Naturdenkmalverordnung

Zuständig

Dezernat IV - Klima und Umweltschutz

Luxemburger Str. 1
54290 Trier

Montag - Donnerstag: 07:45 - 12:00
Montag - Donnerstag: 14:00 - 16:00
Freitag: 07:45 - 13:00 Uhr
und nach Vereinbarung

Telefon: 115
Fax: +49 651 718-1618
E-Mail: klimaschutz@trier.de

Stadtverwaltung Trier - Amt für Bodenmanagement und Geoinformation

Gerty-Spies-Str. 2
54290 Trier

Montag 08:30 - 12:00 Uhr

Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr

Mittwoch 08:30 - 12:00 Uhr

Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Freitag 08:30 - 12:00 Uhr

Telefon: 115
Fax: +49 651 718-4100
E-Mail: Kontakt aufnehmen

Stadtverwaltung Trier - Amt für Brand-, Zivilschutz und Rettungsdienst

St.Barbara-Ufer 40
54290 Trier

Montag 08:00 - 16:00 Uhr

Dienstag 08:00 - 16:00 Uhr

Mittwoch 08:00 - 16:00 Uhr

Donnerstag 08:00 - 16:00 Uhr

Freitag 08:00 - 16:00 Uhr

Hinweis:

Leistelle ständig besetzt

Notruf 112

Telefon: +49 651 9488-0
Fax: +49 651 9488-225
E-Mail: poststelle@feuerwehr-trier.de

Stadtverwaltung Trier - Amt für Immobilien, Innenstadt, Handel, Bau- und Umweltordnung - Gebäudebewirtschaftung

Sichelstr. 8
54290 Trier

Montag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

Telefon: 115
Fax: +49 651 718-4100
E-Mail: Kontakt aufnehmen

Stadtverwaltung Trier - Amt für Immobilien, Innenstadt, Handel, Bau- und Umweltordnung - Umweltordnung

Am Augustinerhof
54290 Trier
(Verw.-Geb. VI)

Montag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

Telefon: 115
Fax: +49 651 718-4100
E-Mail: Kontakt aufnehmen

Stadtverwaltung Trier - Amt für Immobilien, Innenstadt, Handel-, Bau und Umweltordnung - Bauaufsicht - BauBürgerBüro

Am Augustiner Hof, Verw.-Geb. VI
54290 Trier

Montag 08:00 - 12:00 Uhr

Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr

Vorsprachen außerhalb dieser Zeiten sind nach Absprache oder vorheriger Terminvereinbarung möglich

Telefonische Erreichbarkeitszeiten:

Montag - Donnerstag 09:00 - 12 Uhr 

Telefon: 115
Fax: +49 651 718-4100
E-Mail: Kontakt aufnehmen

Stadtverwaltung Trier - Amt für Schulverwaltung und Sport - Sport

Am Augustinerhof
54290 Trier

Postfach 3470
54224 Trier

Montag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
 

Telefon: 115
Fax: +49 651 718-4100
E-Mail: Kontakt aufnehmen

Stadtverwaltung Trier - Amt für Soziales und Wohnen

Am Augustiner Hof, Verw.-Geb. II
54290 Trier

Montag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

Vorsprachen nur nach Terminvereinbarung

Telefon: 115
Fax: +49 651 718-4100
E-Mail: sozialamt@trier.de

Stadtverwaltung Trier - Hochbauamt

Sichelstr. 8
54290 Trier

Montag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

Telefon: 115
Fax: +49 651 718-4100
E-Mail: Kontakt aufnehmen

Stadtverwaltung Trier - Jugendamt

Am Augustinerhof, Verw.-Geb. II
54290 Trier

Montag 08:30 - 11:30 Uhr

Mittwoch 08:30 - 11:30 Uhr

Freitag 08:30 - 11:30 Uhr

Hinweis:

oder nach Vereinbarung

Telefon: 115
Fax: +49 651 718-4100
E-Mail: jugendamt@trier.de

Stadtverwaltung Trier - StadtRaum Trier - StadtGrün - Stadtbäume

Am Grüneberg 90
54294 Trier

Montag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

Telefon: 115
Fax: +49 651 718-4100
E-Mail: Kontakt aufnehmen

Stadtverwaltung Trier - StadtRaum Trier - Verwaltung - Recht

Am Grüneberg 90
54294 Trier

Montag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

Telefon: 115
Fax: +49 651 718-4100
E-Mail: Kontakt aufnehmen

Stadtverwaltung Trier - Wirtschaftsförderung

Gerty-Spies-Str. 3
54290 Trier

Montag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

Telefon: 115
Fax: +49 651 718-4100
E-Mail: Kontakt aufnehmen