Leistungsbeschreibung
- Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Waffen und Munition bei vorhandener grüner WBK (Voreintrag) Erteilung
- Erwerb einer erlaubnispflichtigen Waffe ist zu beantragen (Erwerbsberechtigung)
- Voreintrag berechtigt zum Kauf einer erlaubnispflichtigen Waffe; ohne Voreintrag darf Waffenhändler die Waffe nicht verkaufen
- Für Voreintrag Angabe von Art der Waffe und Kaliber ausreichend, nicht genaues Modell.
- Voreintrag gilt 1 Jahr; innerhalb dieses Zeitraums kann Waffe erworben werden
- Voraussetzung:
- grüne Waffenbesitzkarte (WBK) oder Jagdschein
- Bei Sportschützen mit grüner Waffenbesitzkarte (WBK) Bedürfnisbestätigung durch den Sportverein erforderlich
- Erwerb der Waffe bei der zuständigen Waffenbehörde innerhalb von zwei Wochen anzuzeigen; Waffenhändler meldet Erwerb ebenfalls
- Zuständig: Waffenbehörde
Die Erlaubnis wird von der zuständigen Behörde durch eine Eintragung in die Waffenbesitzkarte erteilt (Voreintrag).
Sind Sie Sportschütze und haben eine grüne Waffenbesitzkarte (WBK), müssen Sie sich das Bedürfnis, dass Sie diese Waffe für die Ausübung Ihres Sports benötigen, von Ihrem anerkannten Schießsportverein bestätigen lassen.
Mit dem Voreintrag haben Sie ein Jahr Zeit, eine erlaubnispflichtige Waffe zu erwerben.
Im Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis für den weiteren Erwerb einer Schusswaffe müssen Sie nur angeben, welche Art von Waffe mit welchem Kaliber sie erwerben möchten. Weitere Angaben, wie Hersteller und genaues Modell sind zunächst nicht erforderlich. Diese Angaben müssen Sie erst dann machen, wenn Sie die Waffe erworben haben und ihrer Verpflichtung zur Anzeige des Erwerbs der Waffe bei der zuständigen Behörde nachkommen. Der Waffenhändler muss das Überlassen der Waffe an Sie ebenfalls anzeigen.
Sie müssen nachweisen, dass Sie die Waffe, die Sie erwerben wollen, sicher aufbewahren können.
Spezielle Hinweise für Trier
- Verpflichtung zur Anzeige des Erwerbs der Waffe innerhalb von 14 Tagen bei der zuständigen Waffenbehörde
Sie haben eine grüne Waffenbesitzkarte (WBK).
Spezielle Hinweise für Trier
- grüne Waffenbesitzkarte (WBK) oder mit Jagdschein für die ersten beiden Kurzwaffen
Verfahrensablauf
Sie müssen den Voreintrag bei der zuständigen Waffenbehörde beantragen. Reichen Sie den Antrag zusammen mit den erforderlichen Unterlagen ein.
Benötigte Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass (Kopie)
- Waffenbesitzkarte (WBK) oder Jagdschein
- Gegebenenfalls Nachweis des Bedürfnisses durch den Schießsportverein (nur bei Sportschützen mit grüner Waffenbesitzkarte (WBK)
- Nachweis der sicheren Aufbewahrung
Besonderheiten
Um den Antrag schneller ausfüllen zu können, können Sie die NWR-Identifikationsnummern (NWR-ID) verwenden:
- Ihre PersonalNWR-ID (P- oder F-NWR-ID) für die Angaben zu Ihrer Person
- die ErlaubnisNWR-ID für die waffenrechtliche Erlaubnis (E-NWR-ID)
- die Waffen oder Waffenteil-NWR-ID (W- oder T-NWR-ID).
Sie erhalten die NWR-IDs auf Antrag bei der zuständigen Waffenbehörde.
Rechtliche Grundlage
Bearbeitungszeit
keine
Zuständig
Stadtverwaltung Trier - Ordnungsamt - Allgemeine OrdnungbehördeWasserweg 7 - 9
54292 Trier
Montag - Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 14:00 - 16:00 Uhr
oder nach Vereinbarung
Telefon: 115
Fax: +49 651 718-4100
E-Mail:
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