In der Grundschule werden die Grundlagen der Bildung und des Lernens vermittelt.
Die Grundschule ist die erste gemeinsame Stufe des Bildungssystems. Sie führt Ihr Kind in das schulische Lernen ein. Die Schülerinnen und Schüler lernen, selbstständig und gemeinsam zu arbeiten und zu handeln. Ihr Kind wird dabei angeleitet, wichtige Werte, Einstellungen und Haltungen zu übernehmen. Die Grundschule unterstützt die Schülerinnen und Schülern in ihrer individuellen Entwicklung und bietet Orientierung.
Die Grundschule orientiert sich in ihrer Bildungs- und Erziehungsarbeit am jeweiligen Entwicklungsstand der Schülerinnen und Schüler. Ihr Kind soll dabei lernen, die ihm gestellten Anforderungen zunehmend selbstständig zu erfüllen, sich eigene Aufgaben zu stellen, eigene Leistungen zu erbringen und im Rahmen der eigenen Möglichkeiten Verantwortung zu übernehmen. Es soll dabei unterstützt werden, seine Meinung frei, aber respektvoll zu äußern und zu einem friedlichen Miteinander beizutragen.
Wenn Ihr Kind schulpflichtig wird, dann müssen Sie es an der für Sie zuständigen Grundschule anmelden.
Grundschulen haben in Rheinland-Pfalz feste Schulbezirke. Als Eltern müssen Sie ihr Kind immer an der zuständigen Grundschule anmelden. Das ist in der Regel die, die ihrem Wohnort am nächsten liegt. Welche Grundschule für ihr Kind zuständig ist erfahren Sie bei der Kommunalverwaltung.
Bei der Anmeldung müssen Sie die folgenden Daten Ihres Kindes angeben:
Darüber hinaus werden Familienname, Vorname, Anschrift und Telekommunikationsverbindungen von Ihnen als Eltern oder Erziehungs- und Pflegebeauftragten benötigt. Außerdem müssen Sie die Informationen angeben, die für die Kontaktaufnahme im Notfall notwendig sind sowie gegebenenfalls Angaben zum elterlichen Sorgerecht.
Die Grundschule sieht verlässliche Unterrichtszeiten mit einer möglichst gleichmäßigen Verteilung des Unterrichts auf die Schulvormittage vor. Die tägliche Schulzeit soll bis einschließlich Klassenstufe 2 vormittags mindestens vier Zeitstunden, dann fünf Zeitstunden betragen. Die tägliche Schulzeit gliedert sich in Unterricht, Entspannungsphasen sowie Spiel- und Bewegungszeiten.
In der Grundschule werden Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 1 bis 4 unterrichtet. Sie rücken am Ende der Klassenstufen grundsätzlich ohne Versetzung in die nächste Jahrgangsstufe vor. In den Klassenstufen 1 und 2 werden keine Ziffernnoten erteilt; die Eltern erhalten Informationen zur Entwicklung ihres Kindes durch Verbalzeugnisse am Ende des Schuljahres und ein protokolliertes Eltern-Lehrer-Kind-Gespräch in der Mitte des zweiten Schuljahres. Zum Ende des Halbjahres der Klassenstufen drei und vier erhalten die Kinder reine Notenzeugnisse, die jeweils durch ein protokolliertes Eltern-Lehrer-Kind-Gespräch erläutert werden. Zum Ende des Schuljahres der Klassenstufen drei und vier erhalten die Schülerinnen und Schüler ein Zeugnis, das Ziffernnoten und verbale Erläuterungen kombiniert. Auf Beschluss der Gesamtkonferenz und im Benehmen mit dem Schulelternbeirat kann in der Klassenstufe 3 für das erste Halbjahr oder für das ganze Schuljahr die Beurteilung weiterhin ausschließlich verbal erfolgen.
Unterrichtet werden folgende Lernbereiche und Fächer: Religion/Ethik, Deutsch, Mathematik, Sachunterricht, Musik , Sport, Bildende Kunst/Textiles Gestalten/Werken und Integrierte Fremdsprachenarbeit in Englisch oder Französisch. Für den Fremdsprachenunterricht werden keine Noten erteilt, sondern es wird ein Portfolio geführt.
Es fallen keine Gebühren an.
Bei der Anmeldung erhebt die Grundschule nachfolgende Daten Ihres Kindes:
Darüber hinaus werden Familienname, Vorname, Anschrift und Telekommunikationsverbindungen der Eltern und der Erziehungs- und Pflegebeauftragten erhoben. Ferner die Daten, die zur Herstellung des Kontaktes in Notfällen erforderlich sind, sowie gegebenenfalls Angaben zum elterlichen Sorgerecht.
Zusätzlich gibt es an den meisten Grundschulen Betreuungsangebote, die die Kinder vor und nach der Unterrichtszeit besuchen können.
Alle Kinder, die im folgenden Kalenderjahr schulpflichtig werden, werden von den Eltern im Februar an der für sie zuständigen Grundschule angemeldet. Sie als Eltern erhalten dafür durch den Schulträger eine Aufforderung zur Anmeldung. Die Grundschule, die für den Wohnort zuständig ist, informiert Sie über den genauen Anmeldetermin.
Die Anmeldung für das folgende Schuljahr erfolgt in der Regel in der dritten oder vierten vollständigen Schulwoche nach den Sommerferien des laufenden Schuljahres.
Hans-Eiden-Platz 2
54292 Trier
Langstraße 4
54290 Trier
Friedrich-Wilhelm-Str. 52
54290 Trier
Soterstraße 3
54295 Trier
An der Jugendherberge 3
54292 Trier
Pfalzgrafenstr. 49
54293 Trier
Oberstr. 8a
54293 Trier
Estricher Weg 11
54294 Trier
Rotbachstraße 21
54295 Trier
Auf der Neuwies 3
54296 Trier
Am Mariahof 23
54296 Trier
Auf der Ayl 40
54295 Trier
Im Sabel 30
54294 Trier
Taubenbergstr. 16
54293 Trier
Jahnstr. 32 a
54294 Trier
Franz-Altenhofen-Str. 1
54292 Trier
Am Trimmelter Hof 206
54296 Trier
Fröbelstraße 7
54294 Trier
Johannes-Kerscht-Str. 9
54293 Trier
Dominikaner Str. 5
54290 Trier
Pestalozzistr. 3
54294 Trier
Am Weidengraben 33
54296 Trier
Peter-Friedhofen-Str. 48
54292 Trier
Kentenichstr. 2-4
54290 Trier