Leistungsbeschreibung
Die Lieferzeit für einen Reisepass beträgt in der Regel 3 bis 4 Wochen. Sofern Sie kurzfristig einen Reisepass benötigen, können Sie einen Expresspass beantragen. Die Besonderheit liegt ausschließlich in der deutlich verkürzten Lieferzeit (in der Regel innerhalb von 3 Werktagen). Der Expresspass ist ein uneingeschränkt gültiges Dokument.
Es dürfen keine Versagungsgründe vorliegen.
An wen muss ich mich wenden?
Wenden Sie sich an die Passbehörde Ihrer Wohnortgemeinde.
Spezielle Hinweise für Trier
Verfahrensablauf
Sie müssen den Reisepass persönlich beantragen. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Sie müssen lediglich unterschreiben. Bei der Antragstellung werden Ihnen Fingerabdrücke abgenommen (flacher Abdruck des linken und des rechten Zeigefingers).
Der Reisepass wird durch die Bundesdruckerei hergestellt und an die zuständige Stelle verschickt. Sie können den Reisepass dann in der Behörde abholen.
Spezielle Hinweise für Trier
- Fingerabdrücke werden ab 6 Jahre aufgenommen aber nur im Reisepass
-
bei Personen unter 18 Jahren:
-
persönliches Erscheinen des Kindes ist erforderlich
-
erfolgt persönlich durch eine sorgeberechtigte Person
- es ist ausreichend wenn einer der Personensorgeberechtigten den Antrag stellt
- allerdings muss es der Elternteil sein, bei dem das Kind gemeldet ist
Gebühren / Kosten
Die Gebühren verdoppeln sich, wenn
- die Ausstellung außerhalb der behördlichen Dienstzeiten vorgenommen werden muss oder
- Sie die Ausstellung durch eine örtlich nicht zuständige Passbehörde (z.B. Gemeinde einer Nebenwohnung) beantragen.
- Gebühr: 92,00 EUR
(60,00 + 32,00 Euro)
Für die Ausstellung eines 32-Seiten Expresspasses an Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben.
- Gebühr: 69,50 EUR
(37,50 + 32,00)
Für die Ausstellung eines 32-Seiten Expresspasses an Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
- Gebühr: 114,00 EUR
(60,00 + 22,00 + 32,00 Euro)
Für die Ausstellung eines 48-Seiten Expresspasses an Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben.
- Gebühr: 91,50 EUR
(37,50 + + 22,00 + 32,00 Euro)
Für die Ausstellung eines 48-Seiten Expresspasses an Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Spezielle Hinweise für Trier
- Gebühren werden bei Beantragung entrichtet
Zahlungsart
- auch mit EC Karte möglich
Benötigte Unterlagen
- ggf. alter Reisepass oder Personalausweis oder Kinderausweis oder Kinderreisepass und ggf. Geburtsurkunde (bitte vorher mit der Behörde abstimmen)
- aktuelles Biometrie taugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
Spezielle Hinweise für Trier
-
zusätzlicher Hinweis zu den Ausweisdokumenten:
- alten Reisepass (auch wenn er ungültig ist)
- bei Personen unter 18 Jahren: Ausweis des bei der Beantragung anwesenden Elternteils
-
zusätzlich in seltenen Fällen:
-
Familienstammbuch oder Geburtsurkunde, wenn kein altes Ausweisdokument vorliegt oder sich der Familienname geändert hat
- z. B. Heirat, Wiederannahme des Geburtsnamens
- falls kein Lichtbildnachweis vorliegt, ist die Anwesenheit eines Bürgen (mit Ausweis) erforderlich, der die Identität bestätigen kann
Besonderheiten
Ausführliche Reise- und Sicherheitshinweise für alle Länder finden Sie im Onlineangebot des Auswärtigen Amtes. Dort erfahren Sie unter "Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige", für welche Länder ein Reisepass erforderlich ist oder ein Personalausweis genügt.
Spezielle Hinweise für Trier
Abholung
Gültigkeit:
- für Personen bis zum 24. Lebensjahr 6 Jahre
- für Personen über 24 Jahre 10 Jahre
Rechtliche Grundlage
Bearbeitungszeit
Innerhalb von maximal 4 Werktagen.
Spezielle Hinweise für Trier
- Expresspassbestellungen, die werktags (Montag bis Freitag) bis 12:00 Uhr in der Bundesdruckerei eingehen, werden spätestens am darauffolgenden 3. Wertag, 12:00 Uhr an die Behörde zugestellt
Geltungsdauer:
- für Antragsteller unter 24 Jahre: 6 Jahre
- für Antragsteller ab einschließlich 24 Jahre: 10 Jahre
Häufig gestellte Fragen
Spezielle Hinweise für Trier
Ist 0 eine Zahl oder ein Buchstabe in der Seriennummer im Reisepass?
- dabei handelst es sich um die Zahl 0 (Null) in der alphanummerischen Seriennummer und nicht das O-o (OCR-Lesbarkeit)
Zuständig
Stadtverwaltung Trier - Bürgerdienste - Pass-/MeldewesenViehmarktplatz 20
54290 Trier
Postfach 3470
54224 Trier
Montag 08:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Dienstag 07:00 - 12:30 Uhr
Mittwoch 07:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 15:30 Uhr
Donnerstag 10:00 - 13:30 Uhr und 14:30 - 18:00 Uhr
Freitag 08:00 - 13:00 Uhr
Telefon: 115
Fax: +49 651 718-4100
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