Für Kinder ab zwei Jahren fallen in Rheinland-Pfalz keine Elternbeiträge mehr an, dennoch können für Kinder unter 2 Jahren und für die Förderung von Schulkindern Gebühren anfallen.
Ebenso können für alle Kinder gesonderte Beiträge für Mittagessen und Verpflegung erhoben werden.
Träger von Tageseinrichtungen, die Teil des Bedarfsplans sind, erheben Elternbeiträge zur anteiligen Deckung der Personalkosten für die Förderung von Schulkindern und Kindern, die das zweite Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Für das Mittagessen und die Verpflegung wird für alle Kinder ein gesonderter Betrag erhoben.
Die Elternbeiträge werden vom örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe, also dem zuständigen Jugendamt, festgesetzt.
Elternbeiträge werden vom zuständigen Jugendamt festgesetzt. Vor der Festsetzung muss eine Anhörung der Verbände der freien Wohlfahrtspflege erfolgen.
Bei Familien mit geringem/keinem Einkommen kann der Elternbeitrag ermäßigt oder ganz erlassen werden. Siehe hierzu Hinweise „ Elternbeitrag-Übernahme“
Das zuständige Jugendamt kann Sie hierzu beraten.
Für Mittagessen und Verpflegung in Tageseinrichtungen wird ein gesonderter Beitrag erhoben.
Ihr Ansprechpartner ist das zuständige Jugendamt Ihres Kreises oder Ihrer Stadt.
Wenden Sie sich hierfür an das zuständige Jugendamt.
Einkommensabhängige Elternbeiträge in Krippen und Horten - Leitfaden
Einkommensabhängige Elternbeiträge in Krippen und Horten - Berechnung
Einkommensabhängige Elternbeiträge in Krippen und Horten - Verdienstbescheinigung
Dies müssen Sie beim zuständigen Jugendamt erfragen.
Elternbeiträge in Kindertagesstätten
Dies teilt Ihnen das zuständige Jugendamt auf Anfrage mit.
Zuständiges Jugendamt des Kreises oder der Stadt.
Es besteht die Möglichkeit, dass die Kostenbeiträge ganz oder teilweise vom Jugendamt übernommen werden
Dies müssen Sie beim zuständigen Jugendamt erfragen.
Dies müssen Sie beim zuständigen Jugendamt erfragen.
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