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Ausbildungsförderung für den Besuch einer im Ausland gelegenen Ausbildungsstätte beantragen

Leistungsbeschreibung

  • für Studium, schul. Ausbildung und Praktikum
  • Höhe ist abhängig von Bedarf und Einkommen (auch der Eltern und Ehepartner)
  • Berücksichtigt werden auch Studiengebühren und Reisekosten
  • Antrag kann online gestellt werden

Mit der Ausbildungsförderung (BAföG) können Sie unabhängig von Ihrer wirtschaftlichen Herkunft eine Schul- bzw. Hochschulausbildung absolvieren. Wenn Sie im Ausland ein Studium, eine schulische Ausbildung oder ein Praktikum absolvieren, können Sie auch BAföG beantragen. Die Förderung des Studiums innerhalb der EU ist bis zum Abschluss möglich. Bei einem Studienaufenthalt außerhalb der EU können Sie grundsätzlich 1 Jahr gefördert werden. In Ausnahmefällen ist die Förderung auch für 2,5 Jahre möglich. Bei der Berechnung werden Ihre Studiengebühren und Reisekosten ebenfalls berücksichtigt.

  • Sie müssen die allgemeinen Voraussetzungen für BAföG im Inland erfüllen
  • Bei Ausbildungsaufenthalten außerhalb der EU:
    • beträgt die Ausbildungsdauer mindestens 6 Monate oder 1 Semester 
    • bei Praktika und kooperativen Studiengängen mindestens 12 Wochen

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt sowohl für Schülerinnen und Schüler als auch für Studierende bei den (je nach Zielland unterschiedlichen) zentralen Auslandsämter  für Ausbildungsförderung.
Dies gilt auch, wenn  Sie bereits im Inland Ausbildungsförderung erhalten oder nur einen Teil Ihrer Ausbildung oder ein Praktikum im Ausland absolvieren wollen.
Weitere Informationen und das für Ihr Zielland zuständige Amt für Ausbildungsförderung finden Sie auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.

Anträge / Formulare

Die erforderlichen Formblätter sind bei den Ämtern für Ausbildungsförderung erhältlich und liegen auch auf den Internetseiten des BMBF ausdruckbar vor.

Gebühren / Kosten

Keine.

Benötigte Unterlagen

  • Antrag auf Ausbildungsförderung
  • Zusatzblatt für eine Ausbildung im Ausland
  • Nachweis über Ihr Einkommen und Vermögen
  • Nachweis über das Einkommen Ihrer Eltern und Ehegatten/Ehegattin
  • Nachweise über Studiengebühren

Besonderheiten

Wenn Sie wegen der wirtschaftlichen Verhältnisse Ihrer Eltern keine Ausbildungsförderung in Deutschland erhalten sollten, können Sie dennoch einen Antrag auf Auslandsförderung stellen, da hierfür andere Bedarfssätze gelten.

Rechtliche Grundlage

Bearbeitungszeit

Sie sollten den Antrag so früh wie möglich stellen.

Sie müssen den Antrag aber spätestens in dem Monat stellen, in dem Sie Ihren Auslandsaufenthalt beginnen.

Zuständig

Fachhochschule Trier - BaföG Amt

Schneidershof
54293 Trier

Mittwoch und Donnerstag: 09:30 - 12:30 Uhr

Telefon: +49 651/8103-0
Fax: +49 651/8103-333

Stadtverwaltung Trier - Jugendamt - BAföG-Stelle Stadt Trier und Landkreis Trier-Saarburg

Viehmarktplatz 20
54290 Trier

Telefon: +49 651 718-0
Telefon: 115
Fax: +49 651 718-4100
E-Mail: bafoeg@trier.de

Universität Trier

Universitätsring 15
54286 Trier

BAföG-Amt
Mittwoch, Donnerstag: 09:30 - 12:30 Uhr

Telefon: +49 651 201-0
Fax: +49 651 201-4299
E-Mail: info@uni-trier.de