Das Berufsvorbereitungsjahr richtet sich an Jugendliche, die der Schulpflicht unterliegen und sich nicht in einem Ausbildungsverhältnis befinden oder ein Arbeitsverhältnis haben. Das Berufsvorbereitungsjahr soll ermöglicht den Erwerb eines dem Hauptschulabschluss gleichwertigen Bildungsabschlusses („Berufsreife“).
Wenn Sie noch schulpflichtig sind und ohne Berufsreifeabschluss („Hauptschulabschluss“) und auch keinen Arbeitsplatz oder Ausbildungsplatz haben, dann können Sie sich bei der für Sie zuständigen berufsbildenden Schule zu einem Berufsvorbereitungsjahr anmelden.
Voraussetzung für die Aufnahme in das Berufsvorbereitungsjahr ist eine mindestens neunjährige Schulzeit und
Bitte wenden Sie sich an die für Sie zuständige berufsbildende Schule. Dort erhalten Sie weitere Informationen zum Berufsvorbereitungsjahr (BVJ) und dem Anmeldeverfahren.
Die zuständige berufsbildende Schule finden Sie auf dem Bildungsserver Rheinland-Pfalz.
Alternativ können Sie sich auch an die Agentur für Arbeit wenden, um sich über die Möglichkeiten Ihres beruflichen Werdegangs zu informieren.
Schulindividuell
Eine erste Beratung zum Berufsvorbereitungsjahr erhalten Sie bei der für Sie zuständigen Agentur für Arbeit. Diese kann Ihnen ebenfalls die zuständige berufsbildende Schule empfehlen, an die Sie sich ebenfalls wenden können, um weitere Informationen zum Berufsvorbereitungsjahr und das Anmeldeverfahren zu erhalten.
Bei der Anmeldung in der für Sie zuständigen berufsbildenden Schule geben Sie u.a. Ihre Personalien an, die für den Schulalltag wichtig sind, und füllen die schulindividuellen Formulare aus.
Es fallen keine Schulgebühren an.
Zur Anmeldung an der zuständigen berufsbildenden Schule muss in der Regel das Halbjahreszeugnis der zuletzt besuchten Schule vorgelegt werden und sobald es vorliegt das Abschluss- oder Abgangszeugnis.
Weitere Auskünfte über eventuell erforderliche Unterlagen (z.B. Lebenslauf, Passbild) erteilt Ihnen Ihre berufsbildende Schule.
Damit eine Schule frühzeitig eine ausreichende Anzahl an Klassen einrichten kann, sollte eine Anmeldung nach Ausgabe der Halbjahreszeugnisse, am besten vor dem 1.3. eines Jahres erfolgen.
Spätere Anmeldungen sind auch möglich.
Deutschherrenstr. 31
54290 Trier
Irminenfreihof 9
54290 Trier
Paulinstr. 105
54292 Trier
Langstraße 15
54290 Trier
Nordallee 1
54292 Trier
Metternichstr. 42
54296 Trier
Feldstr. 16
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Egbertstraße 18
54295 Trier
Dominikanerstr. 3
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