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Begleitende Hilfe im Arbeitsleben für schwerbehinderte Menschen beantragen

Leistungsbeschreibung

Wenn der Arbeitsplatz eines berufstätigen schwerbehinderten Menschen aus behinderungsbedingten Gründen mit einer technischen Arbeitshilfe ausgerüstet, umgestaltet bzw. ausgestattet werden muss, kann das Integrationsamt an den schwerbehinderte Menschen oder an seinen Arbeitsgeber Zuschüsse zur behinderungsgerechten Einrichtung des Arbeitsplatzes zahlen.

Eine Leistung erfolgt nicht, wenn ein Rehabilitationsträger zur Leistung verpflichtet ist.

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich bitte an das in Ihrem Wohnort zuständige Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung – Integrationsamt für die Bereiche Mainz, Koblenz, Trier und Landau.

Rechtsbehelf

Gegen die Entscheidung kann Widerspruch eingelegt werden.

Gebühren / Kosten

Keine.

Benötigte Unterlagen

Formloser Antrag, Schwerbehindertenausweis oder Gleichstellungsbescheid der Agentur für Arbeit.

Besonderheiten

Eine Vielzahl von Informationen erhalten Sie auch auf der Internetseite des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung unter:

Arbeitsagentur, Rentenversicherung, ggf. Berufsgenossenschaften.

Rechtliche Grundlage

Bearbeitungszeit

Antragstellung vor Inanspruchnahme der Leistung.

Zuständig

Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz - Dienstort Trier

Moltkestraße 19
54292 Trier

Telefon: +49 651 1447-0
Fax: +49 651 1447-253
E-Mail: poststelle-tr@lsjv.rlp.de