Mit dem Sorgerechtsnachweis können nicht miteinander verheiratete Eltern das alleinige Sorgerecht für ihr Kind nachweisen.
Mit dem Sorgerechtsnachweis können Eltern das alleinige Sorgerecht für ihre Kinder nachweisen. Haben Eltern, die nicht miteinander verheiratet sind, eine gemeinsame Sorgeerklärung (Urkunde) abgegeben, wird dies im Sorgeregister des Geburtsjugendamtes erfasst. Dort wird auch eingetragen, wenn Eltern aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung die elterliche Sorge ganz oder zum Teil gemeinsam übertragen wurde. Das alleinige Sorgerecht kann durch eine sogenannte Negativbescheinigung aus dem Sorgeregister nachgewiesen werden. Diese bestätigt, dass im Sorgeregister keine Eintragungen vorliegen. Auskünfte aus dem Sorgeregister bzw. die erforderliche Bescheinigung erteilt das für den Wohnort des Kindes zuständige Jugendamt.
Eltern sind nicht miteinander verheiratet.
Jugendamt, das für den Wohnort des Kindes zuständig ist. Dies gilt auch, wenn das Kind im Ausland geboren wurde.
Landkreise, Kreisfreie Städte und große kreisanghörige Städte mit eigenem Jugendamt.
Formlose Beantragung
Schriftliche Antragstellung durch die allein sorgeberechtigte Mutter.
Negativbescheinigung
antragsberechtigt für das Ausstellen einer Negativbescheinigung ist grundsätzlich nur die Mutter des Kindes
Es fallen keine Gebühren an.
Erforderlich sind Angaben zu Geburtsdatum und –ort sowie den Namen des Kindes zur Zeit der Beurkundung seiner Geburt.
Eine Nachfrage zu den erforderlichen Unterlagen beim zuständigen Jugendamt wird empfohlen.
Ein Nachweis über die alleinige elterliche Sorgekann auch durch ein rechtskräftiges Urteil nachgewiesen werden.
Jugendämter
Keine
Am Augustinerhof, Verw.-Geb. II
54290 Trier
Montag 08:30 - 11:30 Uhr
Mittwoch 08:30 - 11:30 Uhr
Hinweis:
oder nach Vereinbarung
Telefon: 115