Leistungsbeschreibung
- Personalausweis Ausstellung neu wegen Ablauf der Gültigkeit
- Personen ab 16 Jahren müssen einen Personalausweis besitzen, sofern sie in Deutschland ihren Hauptwohnsitz haben und über kein gültiges Passdokument verfügen
- läuft die Gültigkeit des Personalausweises ab, muss dieser vor Ablauf neu beantragt werden
- gilt nicht für Personen, die ein anderes gültiges Passdokument (Reisepass, vorläufiger Reisepass) besitzen
- gegebenenfalls zusätzlich Antrag auf vorläufigen Personalausweis nötig, wenn Personalausweis abgelaufen und kein gültiger Reisepass vorhanden
- Kosten:
- 37,00 EUR für antragstellende Personen ab 24 Jahren
- 22,80 EUR für antragstellende Personen unter 24 Jahren
- 10,00 EUR für den vorläufigen Personalausweis
- 13,00 EUR Zuschlag bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder nicht am Hauptwohnsitz
- 30,00 EUR Zuschlag für Antragstellung im Ausland.
- Bearbeitungsdauer: Abholung in der Regel nach 2 bis 3 Wochen möglich
- zuständig: Bürgeramt am Hauptwohnsitz oder, bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, auch jedes andere Bürgeramt
In Deutschland müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen, wenn
Ihr Personalausweis abläuft,
- Sie das 16. Lebensjahr vollendet haben,
- Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
- Sie in Deutschland gemeldet sind und
- kein anderes gültiges Passdokument besitzen, wie einen Reisepass oder einen vorläufigen Reisepass.
Ihren neuen Personalausweis müssen Sie beantragen, bevor die Gültigkeit Ihres alten Ausweises abläuft.
Die Antragstellung ist bei dem Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz möglich. Wenn Sie den Antrag aus wichtigem Grund bei einem anderen Bürgeramt stellen, müssen Sie einen Zuschlag zahlen.
Die Gültigkeitsdauer Ihres Personalausweises ist von Ihrem Alter abhängig:
- Haben Sie Ihren Ausweis in einem Alter von unter 24 Jahren beantragt, ist Ihr Personalausweis 6 Jahre gültig.
- Haben Sie Ihren Ausweis in einem Alter ab 24 Jahren beantragt, ist Ihr Personalausweis 10 Jahre gültig.
Wenn die Ausstellung des neuen Personalausweises nicht innerhalb der verbleibenden Gültigkeitsdauer des alten Ausweises möglich ist, müssen Sie für die Übergangszeit zusätzlich einen vorläufigen Personalausweis beantragen. Ein vorläufiger Personalausweis ist höchstens 3 Monate gültig.
Spezielle Hinweise für Trier
- Beantragung vor Ablauf sowie die Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises ist nicht zwingend erforderlich
Die Pflicht zur Beantragung eines neuen Personalausweises gilt, wenn Sie
- die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
- das 16. Lebensjahr vollendet haben,
- in Deutschland gemeldet sind und
- kein anderes gültiges Passdokument besitzen, also Reisepass oder vorläufigen Reisepass.
Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes:
Sie müssen einen wichtigen Grund nennen, warum Sie den Personalausweis nicht bei der Personalausweisbehörde beantragen, die an Ihrem Hauptwohnsitz zuständig ist.
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an die Personalausweisbehörde Ihres Wohnorts. Wenn Sie Ihren Wohnsitz im Ausland haben, wenden Sie sich an die deutsche Vertretung.
Spezielle Hinweise für Trier
Verfahrensablauf
Spezielle Hinweise für Trier
Beantragung
Gebühren / Kosten
- Gebühr: 37,00 EUR
für antragstellende Personen ab 24 Jahren
- Gebühr: 22,80 EUR
für antragstellende Personen unter 24 Jahren
- Gebühr: 10,00 EUR
für den vorläufigen Personalausweis
- Gebühr: 13,00 EUR
Zuschlag bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder nicht am Hauptwohnsitz
- Gebühr: 30,00 EUR
Zuschlag für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland
Spezielle Hinweise für Trier
- Gebühren werden bei Beantragung entrichtet
Zahlungsart
Benötigte Unterlagen
- aktuelles biometrisches Passfoto
- falls vorhanden: alter Personalausweis, gültiger Reisepass oder abgelaufener Reisepass
- gegebenenfalls Geburtsurkunde oder Familienstammbuch
Spezielle Hinweise für Trier
Zusätzlich
- wenn kein Ausweisdokument mit Lichtbild vorhanden ist:
- Geburtsurkunde
- und ein volljähriger Bürge mit eigenem Ausweis, der die Identität bestätigen kann
- zusätzlicher Hinweis zum Sorgerechtsnachweis bei nur einem Erziehungsberechtigten:
- ist beim für den Wohnort des Kindes zuständigen Jugendamt zu beantragen
Besonderheiten
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Rechtliche Grundlage
Bearbeitungszeit
- Bearbeitungsdauer: 2 - 3 Wochen (ab Antragstellung bis Sie Ihren Personalausweis im Bürgeramt abholen können)
Spezielle Hinweise für Trier
Sie müssen Ihren neuen Ausweis vor Ablauf der Gültigkeit ihres alten Ausweises beantragen.
Wenn die Gültigkeit Ihres alten Personalausweises abgelaufen ist und Sie über 16 Jahre alt sind, müssen Sie unverzüglich einen neuen Personalausweis beantragen, wenn Sie kein gültiges Passdokument besitzen.
Zuständig
Stadtverwaltung Trier - Bürgerdienste - Pass-/MeldewesenViehmarktplatz 20
54290 Trier
Postfach 3470
54224 Trier
Montag 10:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Dienstag 07:00 - 12:30 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 15:00 Uhr
Donnerstag 10:00 - 13:30 Uhr und 14:30 - 18:00 Uhr
Freitag 08:00 - 13:00 Uhr
Telefon: 115
Fax: +49 651 718-4100
E-Mail:
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