Leistungsbeschreibung
Graffiti bezeichnen zumeist gesprühte Malereien, die sich beispielsweise an Wänden oder auf Flächen im öffentlichen Raum finden lassen. Hier wird oft zwischen genehmigten und ungenehmigten Graffiti unterschieden.
Genehmigte und somit legale, Graffitiflächen, können bei den kommunalen Trägern erfragt werden. Mancherorts werden sie auch direkt öffentlich bekannt gemacht. In diesen Fällen ist das Sprühen von Graffiti erlaubt. Die kommunalen Träger behalten sich jedoch in der Regel vor, einzelne Genehmigungen über freigegebene Flächen wieder zu entziehen.
Spezielle Hinweise für Trier
- schriftliche Genehmigung des Jugendamtes ist erforderlich
Beantragung
- erfolgt persönlich
- Terminvereinbarung erforderlich
- vor Ort erfolgt die schriftliche Aufklärung über die Folgen unerlaubten Sprühens
Weitere Informationen und aktueller Stand der legalen Flächen
Gebühren / Kosten
Spezielle Hinweise für Trier
- es fallen keine Gebühren an
Benötigte Unterlagen
Spezielle Hinweise für Trier
- Personalausweis
- bei Minderjährigen
- zusätzlich Unterschrift der Eltern auf der Aufklärung über die Folgen unerlaubten Sprühens
Bearbeitungszeit
Spezielle Hinweise für Trier
Häufig gestellte Fragen
Spezielle Hinweise für Trier
Wo befinden sich legale Graffitiflächen in Trier?
- Fußgängerunterführung an den Moselauen
- Fußgängerunterführung an den Kaiserthermen
- Nordwand des Exzellenzhauses
- Spielplatz Leoplatz / Trier -Süd
- Eisenbahnunterführung Kürenzer Straße / Schönbornstraße
- Unterführung Martinsufer / Ausonius Straße
- Zurmaiener Straße (Unterführung Cusanushaus)
- Konrad-Adenauer-Brücke (Brückenfeiler)
- Mauer des Basketballplatztes im Schammt
- Begrenzungsmauer des Nordbades (zum Jugendzentrum Exezellenzhaus gelegen)
Zuständig
Stadtverwaltung Trier - Jugendamt - Kinder- und Jugendarbeit
Bollwerkstr. 6
54290 Trier
Montag 08:30 - 11:30 Uhr
Mittwoch 08:30 - 11:30 Uhr
Freitag 08:30 - 11:30 Uhr
Hinweis:
oder nach Vereinbarung
Telefon: 115
Fax: +49 651 718-4100
E-Mail:
jugendamt@trier.de