Leistungsbeschreibung
Die erweiterte Meldebescheinigung gibt Auskunft darüber wo Sie gemeldet sind bzw. als Nachweis ihres Wohnsitzes.
Die erweiterte Meldebescheinigung beinhaltet ergänzend zur einfachen Meldebescheinigung u.a. nachfolgende Angaben:
- gesetzlicher Vertreter, Ehegatte, Lebenspartner und minderjährige Kinder jeweils mit
- Familienname und Vornamen, Doktorgrad Geburtsdatum, Anschrift
- derzeitige Staatsangehörigkeiten
- derzeitige Anschriften, frühere Anschriften im Zuständigkeitsbereich der Meldebehörde sowie Anschrift der letzten alleinigen Wohnung oder Hauptwohnung und der letzten Nebenwohnungen außerhalb des Zuständigkeitsbereichs der Meldebehörde, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung, bei Zuzug aus dem Ausland auch den Staat und die letzte Anschrift im Inland, bei Wegzug in das Ausland auch die Zuzugsanschrift im Ausland und den Staat
- Einzugsdatum, Auszugsdatum sowie
- Familienstand
- Religionszugehörigkeit
Spezielle Hinweise für Trier
Beantragung
- erfolgt persönlich
- online
- oder schriftlich
- auch per Fax oder Mail mit Zahlungsnachweis (Kopie der Überweisung) möglich
- Rückantwort erfolgt immer per Post
- auch durch Dritte möglich
- mit Vollmacht und Ausweis der antragstellenden und bevollmächtigten Person
- zusätzlich zur Online Beantragung steht unter www.trier.de das Formular erweiterte Meldebescheinigung
- dieses kann ausgefüllt und mit ggfs. entsprechenden Unterlagen an das Bürgeamt gesendet werden
An wen muss ich mich wenden?
An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung, bei der Sie mit Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet sind.
Spezielle Hinweise für Trier
Gebühren / Kosten
Es können ggf. Gebühren anfallen. Wenden Sie sich an die zuständige Behörde.
Spezielle Hinweise für Trier
- 6,50 Euro
- für soziale Zwecke ggfs. gebührenfrei
Zahlungsart
Benötigte Unterlagen
- Identitätsnachweise wie Personalausweis oder Reisepass
- ggf. schriftliche Vollmacht und Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person
Rechtliche Grundlage
Bearbeitungszeit
Bei persönlicher Vorsprache wird der Antrag sofort bearbeitet.
Zuständig
Stadtverwaltung Trier - Bürgerdienste - Pass-/MeldewesenViehmarktplatz 20
54290 Trier
Postfach 3470
54224 Trier
Montag 10:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Dienstag 07:00 - 12:30 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 15:00 Uhr
Donnerstag 10:00 - 13:30 Uhr und 14:30 - 18:00 Uhr
Freitag 08:00 - 13:00 Uhr
Telefon: 115
Fax: +49 651 718-4100
E-Mail:
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