Leistungsbeschreibung
Damit auch Besucher in einer Bewohnerparkzone parken können, kann ein Besucherparkausweis (gebührenpflichtige Sondergenehmigung) beantragt werden. Dieser berechtigt, innerhalb der angegebenen Zone für die Dauer der Gültigkeit auf Kurzzeitparkplätzen zu parken.
Spezielle Hinweise für Trier
Berechtigt
- zum Parken innerhalb der angegebenen Zone für die Dauer der Gültigkeit ohne zeitliche Beschränkung auf allen Kurzzeitparkplätzen
- auf Sonderparkplätzen, die für Bewohner mit Parkausweis reserviert sind
Beantragung
- erfolgt online
- schriftlich
- formlos oder per Vordruck
- per Fax oder Mail
- telefonisch nicht möglich
Gültigkeit
- wird für einen, zwei oder sechs Werktage ausgestellt
- Hotelparkausweis: ein Kalendertag (gültig bis 12:00 Uhr am nachfolgenden Tag)
Gebühren / Kosten
Spezielle Hinweise für Trier
- ein Kalendertag: 6,00 Euro
- zwei Kalendertage: 12,00 Euro
- sechs Kalendertage: 36,00 Euro
- Hotelparkausweis: 8,00 Euro
- bei schriftlicher und online Beantragung erfolgt die Zustellung per Post
Zahlungsart
- als Vorauszahlung
- bei online-Beantragung kann ausschließlich per Paypal oder Giropay gezahlt werden
Bearbeitungszeit
Spezielle Hinweise für Trier
- die Bearbeitung erfolgt nach Eingang am gleichen Tag
Zuständig
Stadtverwaltung Trier - Bürgerdienste - Pass-/Meldewesen - BewohnerparkenViehmarktplatz 20
54290 Trier
Postfach 3470
54224 Trier
Montag 10:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Dienstag 07:00 - 12:30 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 15:00 Uhr
Donnerstag 10:00 - 13:30 Uhr und 14:30 - 18:00 Uhr
Freitag 08:00 - 13:00 Uhr
Telefon: 115
Fax: +49 651 718-4100
E-Mail:
Kontakt aufnehmen