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Wahlbarkeit für die Wahl zum Kreistag feststellen

Leistungsbeschreibung

  • Kreistagswahl Feststellung der Wählbarkeit
  • Wer sich um ein Mandat im Kreistag bewirbt, muss die Voraussetzungen der Wählbarkeit erfüllen. Diese sind beim Einreichen der Wahlvorschläge nachzuweisen.
  • zuständig: Gemeindeverwaltung

Wenn Sie als Bewerberin oder Bewerber,  zur Wahl in den Kreistag eines Landkreises antreten, müssen Sie bei Einreichung des Wahlvorschlages nachweisen, dass Sie wählbar sind.

Wählbar sind Sie als Wahlberechtigter, der am Tage der Wahl das 18. Lebensjahr vollendet hat.

Nicht wählbar sind Sie,
1. wenn Sie infolge eines Richterspruchs das Wahlrecht nicht besitzen,
2. wenn Sie infolge eines Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen,
3. wenn Sie nach dem Recht des Mitgliedstaates der Europäischen Union, dessen Staatsangehörigkeit Sie besitzen, infolge einer zivilrechtlichen Einzelfallentscheidung oder einer strafrechtlichen Entscheidung die Wählbarkeit nicht besitzen.

Zuständige Stelle

Gemeindeverwaltung

Anträge / Formulare

Melderegisterauskunft oder die Bescheinigung der Wählbarkeit nach Anlage 11 beziehungsweise Anlage 11 a zu § 25 Abs. 6 Nr. 2 bzw. 2a der Kommunalwahlordnung (KWO)

Benötigte Unterlagen

Bescheinigung der Wählbarkeit

Besonderheiten

Die Bescheinigung der Wählbarkeit oder die Melderegisterauskunft stellt die zuständige Gemeindeverwaltung aus.

Rechtliche Grundlage

Zuständig

Stadtverwaltung Trier - Stadtentwicklung Statistik und Wahlen - Bereich Wahlen

Am Augustinerhof
54290 Trier
(Verw-Geb. I)

Montag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

Telefon: 115
Fax: +49 651 718-4100
E-Mail: wahlen@trier.de

Stadtverwaltung Trier - Stadtentwicklung Statistik und Wahlen - Wahlen - Briefwahlbüro

Briefwahlbüro Am Augustinerhof
54290 Trier

Postfach 3470
54224 Trier

Montag 08:00 - 16:00 Uhr

Dienstag 07:00 - 16:00 Uhr

Mittwoch 08:00 - 16:00 Uhr

Donnerstag 08:00 - 18:00 Uhr

Freitag 08:00 - 13:00 Uhr

Das Briefwahlbüro ist für die Stichwahlen bis zum 21.06.2024 geöffnet

Telefon: 115
Fax: +49 651 718-4100
E-Mail: briefwahl@trier.de