Bei der Öffentlichen Ausschreibung (national) können alle Unternehmen, die die gewünschten Leistungen anbieten, Angebote abgeben. Dies gilt auch für das offene Verfahren (EU-weit). Dieses ist durchzuführen, wenn das Auftragsvolumen den EU-Schwellenwert überschreitet.
Der öffentliche Auftraggeber (Vergabestelle) gibt die Ausschreibungen über spezielle Ausschreibungsmedien bekannt.
Öffentliche Ausschreibungen
Ihr Angebot muss die inhaltlichen und formellen Anforderungen erfüllen, die in den Ausschreibungsunterlagen jeweils beschrieben sind.
Abgabe eines Angebotes
Frist zur Abgabe
Bitte wenden Sie sich an die entsprechende Vergabestelle.
Die Vergabestelle veröffentlicht die Ausschreibung in Ausschreibungsmedien, insbesondere auf einer eVergabeplattform.
Die Vergabestelle darf die Angebote erst nach Ablauf der Angebotsfrist öffnen.
Sie erteilt den Zuschlag für gewöhnlich schriftlich. Er gilt gleichzeitig als Vertragsabschluss.
Bei der Erstellung eines Angebots müssen Sie verschiedene formelle und inhaltliche Anforderungen beachten, zum Beispiel:
Außerdem müssen Sie gewährleisten, dass Sie keine Änderungen an den Vertragsunterlagen vorgenommen haben.
Gibt die Vergabestelle die Verwendung der eVergabeplattform (z. B. Vergabemarktplatz RLP) vor, ist diese zu verwenden. Die Einreichung von Unterlagen in Papierform ist dann nicht zulässig.
Die ausgefüllten Ausschreibungsunterlagen (Angebot oder Bewerbung) senden Sie innerhalb der Angebots- oder Bewerbungsfrist an die Vergabestelle. Bei elektronischer Rücksendung werden die Unterlagen verschlüsselt übermittelt.
Die Vergabestelle prüft die ordnungs- und fristgemäß eingegangenen Angebote nach folgenden Kriterien:
Danach informiert sie nicht berücksichtigte Bieter und macht die Vergabe öffentlich bekannt.
Ergebnis der Submission
Europaweite Vergabeverfahren können durch einen Antrag bei der zuständigen Vergabekammer nachgeprüft werden. Nationale Vergabeverfahren können durch die jeweils zuständigen Rechts- und Fachaufsichtsbehörden überprüft werden.
Die Vergabestelle gibt in der Auftragsbekanntmachung eine elektronische Adresse an, unter der die Vergabeunterlagen unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt abgerufen werden können.
Ausschreibungsunterlagen
Welche Unterlagen, Muster oder Proben Sie bei der Abgabe Ihres Angebots benötigen, entnehmen Sie den Ausschreibungsunterlagen.
Hinweis: Ausschreibungen des Landes werden in der Regel auf dem Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz veröffentlicht; EU-Ausschreibungen müssen in jedem Fall auf TED veröffentlicht werden. TED (Tenders Electronic Daily) ist die Online-Version des „Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union" für das europäische öffentliche Auftragswesen.
Nationale Vergaberecht
Die Vergabestelle muss im Vergabeverfahren Zuschlags- und Bindefristen beachten. Sie bemisst die Zuschlagsfrist in der Regel so kurz wie möglich. Bei EU-weiten Verfahren darf der Zuschlag erst nach Ablauf der Vorabinformationsfrist erfolgen.
Die Vergabestelle muss eine ausreichende Angebotsfrist einräumen und darf die Angebote erst nach Ablauf der Angebotsfrist öffnen. Demnach müssen Sie als Unternehmer Ihr Angebot innerhalb der gesetzten Frist abgeben.
Viehmarktplatz 20
54290 Trier
Montag 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr
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