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Unternehmenskarte aufgrund von Diebstahl ersetzen

Leistungsbeschreibung

  • Unternehmenskarte Ersatz wegen Diebstahl
  • bei Diebstahl der Unternehmenskarte unterrichtet das Unternehmen als Karteninhaber unverzüglich die zuständige Stelle, die die Karte erteilt hat
  • Antrag stellen können
    • Unternehmerinnen oder Unternehmer beziehungsweise
    • vertretungsbefugte oder bevollmächtigte Personen
  • ErsatzUnternehmenskarte bleibt bis zum selben Datum gültig wie gestohlene Originalkarte – wenn diese noch mehr als 6 Monate gültig gewesen wäre
    • Gültigkeitsdauer beginnt nicht wieder von vorne
    • beträgt Restlaufzeit der Karte weniger als 6 Monate, bekommt Unternehmen Karte neu ausgestellt
  • Nachweis einer Diebstahlanzeige bei der Polizei
  • zuständig: unterschiedliche Stellen je nach Bundesland zum Beispiel Fahrerlaubnisbehörde, TÜV, Dekra oder andere
  • Unternehmenskarte Ersatz wegen Diebstahl
  • bei Diebstahl der Unternehmenskarte unterrichtet das Unternehmen als Karteninhaber unverzüglich die zuständige Stelle, die die Karte erteilt hat
  • Antrag stellen können
    • Unternehmerinnen oder Unternehmer beziehungsweise
    • vertretungsbefugte oder bevollmächtigte Personen
  • ErsatzUnternehmenskarte bleibt bis zum selben Datum gültig wie gestohlene Originalkarte – wenn diese noch mehr als 6 Monate gültig gewesen wäre
    • Gültigkeitsdauer beginnt nicht wieder von vorne
    • beträgt Restlaufzeit der Karte weniger als 6 Monate, bekommt Unternehmen Karte neu ausgestellt
  • Nachweis einer Diebstahlanzeige bei der Polizei
  • zuständig: unterschiedliche Stellen je nach Bundesland zum Beispiel Fahrerlaubnisbehörde, TÜV, Dekra oder andere

Wurde Ihre Unternehmenskarte gestohlen, benötigen Sie umgehend Ersatz. Den Antrag für eine Ersatzkarte können Sie als Unternehmerin oder Unternehmer beziehungsweise als vertretungsbefugte oder bevollmächtigte Person stellen.
Sie müssen der zuständigen Stelle bei der Antragstellung einen Nachweis über eine Diebstahlanzeige bei der Polizei vorlegen.
Die Unternehmensersatzkarte bleibt bis zum selben Datum gültig wie die gestohlene Originalkarte – wenn diese noch mehr als 6 Monate gültig gewesen wäre. Die Gültigkeitsdauer beginnt also nicht wieder von vorne. Beträgt die Restlaufzeit der Karte weniger als 6 Monate, bekommen Sie die Karte erneuert.
Mit Ausstellung einer Ersatzkarte verliert die Originalkarte ihre Gültigkeit. Finden Sie oder andere Personen das Original wieder, müssen Sie diese der ausstellenden Stelle zurückgeben.
Als Unternehmernehmerin oder Unternehmer sind Sie für die ordnungsgemäße Verwendung der Karte beziehungsweise Karten verantwortlich. Zudem müssen Sie dafür sorgen, dass zu Beginn und am Ende des Fahrzeugeinsatzes für Ihr Unternehmen die Unternehmenskarte in den Fahrtenschreiber eingegeben wird, um den Einsatz des Fahrzeuges Ihrem Unternehmen zuzuordnen.

Wurde Ihre Unternehmenskarte gestohlen, benötigen Sie umgehend Ersatz. Den Antrag für eine Ersatzkarte können Sie als Unternehmerin oder Unternehmer beziehungsweise als vertretungsbefugte oder bevollmächtigte Person stellen.
Sie müssen der zuständigen Stelle bei der Antragstellung einen Nachweis über eine Diebstahlanzeige bei der Polizei vorlegen.
Die Unternehmensersatzkarte bleibt bis zum selben Datum gültig wie die gestohlene Originalkarte – wenn diese noch mehr als 6 Monate gültig gewesen wäre. Die Gültigkeitsdauer beginnt also nicht wieder von vorne. Beträgt die Restlaufzeit der Karte weniger als 6 Monate, bekommen Sie die Karte erneuert.
Mit Ausstellung einer Ersatzkarte verliert die Originalkarte ihre Gültigkeit. Finden Sie oder andere Personen das Original wieder, müssen Sie diese der ausstellenden Stelle zurückgeben.
Als Unternehmernehmerin oder Unternehmer sind Sie für die ordnungsgemäße Verwendung der Karte beziehungsweise Karten verantwortlich. Zudem müssen Sie dafür sorgen, dass zu Beginn und am Ende des Fahrzeugeinsatzes für Ihr Unternehmen die Unternehmenskarte in den Fahrtenschreiber eingegeben wird, um den Einsatz des Fahrzeuges Ihrem Unternehmen zuzuordnen.

  • Ihr Unternehmen setzt Fahrzeuge ein, die über einen digitalen Fahrtenschreiber verfügen müssen.  
  • Ihre Unternehmenskarte wurde gestohlen.
  • Ihr Unternehmen setzt Fahrzeuge ein, die über einen digitalen Fahrtenschreiber verfügen müssen.  
  • Ihre Unternehmenskarte wurde gestohlen.

Benötigte Unterlagen

  • Antrag auf Ersatz einer Unternehmenskarte wegen Diebstahl
  • belegbare Unterlagen zu Name, Anschrift und Sitz des Unternehmens
  • Identitätsnachweis der Unternehmerin oder des Unternehmers beziehungsweise der nach Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag zur Vertretung berechtigten Person oder Personen
  • Nachweis einer Diebstahlanzeige bei der Polizei
  • auf Verlangen der zuständigen Stelle muss die Inhaberin oder der Inhaber gegebenenfalls eine eidesstattliche Versicherung abgeben, dass und aus welchen Gründen die Unternehmenskarte nicht zurückgeben werden kann
  • Antrag auf Ersatz einer Unternehmenskarte wegen Diebstahl
  • belegbare Unterlagen zu Name, Anschrift und Sitz des Unternehmens
  • Identitätsnachweis der Unternehmerin oder des Unternehmers beziehungsweise der nach Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag zur Vertretung berechtigten Person oder Personen
  • Nachweis einer Diebstahlanzeige bei der Polizei
  • auf Verlangen der zuständigen Stelle muss die Inhaberin oder der Inhaber gegebenenfalls eine eidesstattliche Versicherung abgeben, dass und aus welchen Gründen die Unternehmenskarte nicht zurückgeben werden kann

Spezielle Hinweise für Trier

  • zusätzlicher Hinweis zur Diebstahlanzeige: ist bei Vorlage einer Diebstahlanzeige bei der Polizei gebührenfrei 

Besonderheiten

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

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Rechtliche Grundlage

Bearbeitungszeit

Spezielle Hinweise für Trier

  • 7 - 14 Tage

Zuständig

Stadtverwaltung Trier - Bürgerdienste - Fahrerlaubnisbehörde

Viehmarktplatz 20
54290 Trier

Postfach 3470
54224 Trier

Montag 08:00 - 12:00 Uhr

Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr

Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr

Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr

Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

Telefon: 115
Fax: +49 651 718-4100
E-Mail: Kontakt aufnehmen