Leistungsbeschreibung
Der Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit wird – verbindlich für alle Behörden - durch einen Staatsangehörigkeitsausweis nachgewiesen, der im Rahmen eines besonderen Feststellungsverfahrens auf Antrag von der Staatsangehörigkeitsbehörde ausgestellt wird.
Voraussetzungen
Ein Staatsangehörigkeitsausweis kann nur ausgestellt werden, wenn das Bestehen der deutschen Staatsangehörigkeit festgestellt worden ist. Die Staatsangehörigkeitsbehörde prüft dazu,
- ob und wodurch Sie die deutsche Staatsangehörigkeit erworben haben,
- ob und wodurch Sie die deutsche Staatsangehörigkeit etwa wieder verloren haben.
Außer den Angaben zu Ihrer Person sind daher auch Angaben über die Personen erforderlich, von denen Sie Ihre Staatsangehörigkeit ableiten. Bitte lassen Sie sich dazu von der Behörde beraten.
Spezielle Hinweise für Trier
Beantragung
- nur auf schriftlichen Antrag - mit Begründung des Antragstellers - möglich
- vorherige persönliche Beratung empfehlenswert
An wen muss ich mich wenden?
Staatsangehörigkeitsbehörde ist in den Landkreisen die Kreisverwaltung, in den kreisfreien Städten die Stadtverwaltung.
Gebühren / Kosten
- Gebühr: 25,00 EUR
- Gebühr: 25,00 EUR
Spezielle Hinweise für Trier
- Barzahlung
- EC-Kartenzahlung
Benötigte Unterlagen
Für die Feststellung des Bestehens der deutschen Staatsangehörigkeit ist es erforderlich, aber auch ausreichend, wenn durch Urkunden, Auszüge aus den Melderegistern oder andere schriftliche Beweismittel mit hinreichender Wahrscheinlichkeit nachgewiesen werden kann, dass Sie die deutsche Staatsangehörigkeit erworben und nicht wieder verloren haben.
Nützlich können folgende Unterlagen sein:
- Unterlagen über Abstammung und Personenstand: Geburtssurkunden, Eheurkunden;
- Unterlagen über den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit: Einbürgerungsurkunden, Verleihungsurkunden, Aufnahmeurkunden, Bescheinigungen/ Urkunden über den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Erklärung oder Option, Ernennungsurkunden bei Beamten, Feststellungsbescheide über den Staatsangehörigkeitserwerb durch Dienst in der ehemaligen deutschen Wehrmacht und anderen Verbänden;
- Unterlagen über die Zugehörigkeit zu dem Personenkreis, auf den sich eine Sammeleinbürgerung erstreckte: Vertriebenenausweise, Spätaussiedlerbescheinigungen, Volkslistenausweise, Volkstumsbescheinigungen oder andere Unterlagen über die deutsche Volkszugehörigkeit, Nachweis über (früheres) Heimatrecht, Bürgerrecht oder Wohnsitz in den betreffenden Gebieten, Bescheinigungen über Verzicht auf das Ausschlagungsrecht;
- Unterlagen über den Erwerb der Rechtsstellung als Deutscher ohne deutsche Staatsangehörigkeit: Vertriebenenausweise, Spätaussiedlerbescheinigungen, (alte) Flüchtlingsausweise, Registrierscheine, Meldebestätigungen bzw. Meldebescheinigungen;
- Unterlagen über den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit oder der Rechtsstellung als Deutscher: Staatsangehörigkeitsnachweise, Heimatscheine Urkunden/ Ausweise über die Rechtsstellung als Deutscher, Reisepässe, Personalausweise und andere Ausweispapiere (auch alte), Auszüge aus (früheren) Familienregistern, Bürgerlisten oder Bürgerverzeichnissen, Unterlagen über geleisteten Militärdienst oder Tätigkeit als Beamter, Meldebestätigungen, Meldebescheinigungen, Urkunden über die Genehmigung zur Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit.
Bringen Sie mit, was Sie haben, die Staatsangehörigkeitsbehörde ist Ihnen bei der Sichtung behilflich.
Rechtliche Grundlage
Spezielle Hinweise für Trier
- § 3 Abs. 2 Satz 1 und 2 Staatsangehörigkeitsgesetz (StAg)
Zuständig
Stadtverwaltung Trier - Bürgerdienste - StaatsangehörigkeitenViehmarktplatz 20
54290 Trier
Postfach 3470
54224 Trier
Montag 10:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Dienstag 07:00 - 12:30 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 15:00 Uhr
Donnerstag 10:00 - 13:30 Uhr und 14:30 - 18:00 Uhr
Freitag 08:00 - 13:00 Uhr
Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich
Telefon: 115
Fax: +49 651 718-4100
E-Mail:
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