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Kinderreisepass Meldung wegen Diebstahl

Leistungsbeschreibung

Der Diebstahl eines Kinderreisepasses muss der zuständigen Stelle gemeldet werden.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und Stadt. Es wird außerdem zwingend geraten, bei der Polizei eine Diebstahlsanzeige zu machen. Unterlassene oder verspätete Diebstahlsanzeigen bei der Polizei können durch ein Ordnungswidrigkeitenverfahren geahndet werden.

Spezielle Hinweise für Trier

  • Diebstahlsanzeige ist bei der Polizei zu stellen
  • zur Beantragung eines neuen Kinderreisepasses beim Bürgeramt ist diese mitzubringen

Benötigte Unterlagen

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Rechtliche Grundlage

Bearbeitungszeit

Die Meldung muss unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) erfolgen.

Zuständig

Polizeipräsidium Trier

Salvianstr. 9
54290 Trier

Telefon: +49 651 9779-0
Fax: +49 651 9779-1109
E-Mail: pptrier.presse@polizei.rlp.de

Stadtverwaltung Trier - Bürgerdienste - Pass-/Meldewesen

Viehmarktplatz 20
54290 Trier

Postfach 3470
54224 Trier

Montag 10:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr

Dienstag 07:00 - 12:30 Uhr

Mittwoch 08:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 15:00 Uhr

Donnerstag 10:00 - 13:30 Uhr und 14:30 - 18:00 Uhr

Freitag 08:00 - 13:00 Uhr

Telefon: 115
Fax: +49 651 718-4100
E-Mail: Kontakt aufnehmen