Leistungsbeschreibung
- regulärer Reisepass benötigt mindestens 2 Wochen, Reisepass im Expressverfahren etwa 3 bis 4 Werktage
- wenn das zu lange dauert, kann vorläufiger Reisepass beantragt werden
- Begründung gegenüber Bürgeramt notwendig
- vorläufiger Reisepass wird sofort ausgestellt
- vorläufiger Reisepass enthält kein elektronisches Speichermedium (Chip)
- Chip wird in einigen Länder, zum Beispiel USA, benötigt, um visumfrei einzureisen. Dann ist zusätzliches Visum notwendig
- aktuellen Einreisebestimmungen des Reiselandes zu erfahren beim Auswärtigen Amt
Auf einen regulären Reisepass müssen Sie mindestens 2 Wochen warten. Ein Reisepass im Expressverfahren benötigt etwa 3 bis 4 Werktage. Wenn das für Ihre Reisepläne nicht schnell genug ist, können Sie einen vorläufigen Reisepass beantragen. Dies müssen Sie gegenüber dem Bürgeramt begründen.
Den vorläufigen Reisepass erhalten Sie unmittelbar bei der Beantragung, sodass Sie nicht auf ihn warten müssen.
Der vorläufige Reisepass enthält kein elektronisches Speichermedium (Chip). Daher werden Ihre Fingerabdrücke nicht erfasst.
In einige Länder, wie zum Beispiel in die USA, kann eine visumfreie Einreise nur mit einem Reisepass erfolgen, der einen Chip enthält. Wenn Sie mit einem vorläufigen Reisepass einreisen wollen, benötigen Sie daher in diesen Fällen zusätzlich ein Visum.
Über die aktuellen Einreisebestimmungen Ihres Reiselandes und die erforderlichen Ausweisdokumente können Sie sich beim Auswärtigen Amt informieren.
- Die Ausstellung eines Expresspasses ist nicht mehr rechtzeitig möglich.
- Sie besitzen die deutsche Staatsbürgerschaft.
- Es dürfen keine Passversagungsgründe vorliegen. Dazu zählt zum Beispiel die Annahme, dass Sie sich durch eine Ausreise
- einer Strafverfolgung,
- einer Strafvollstreckung oder
- einer gesetzlichen Unterhaltspflicht entziehen wollen.
An wen muss ich mich wenden?
Wenden Sie sich an die Passbehörde Ihrer Wohnortgemeinde.
Spezielle Hinweise für Trier
Verfahrensablauf
- Sie beantragen den vorläufigen Reisepass persönlich.
- Der Antrag wird vor Ort auf dem Bürgeramt ausgefüllt. Sie müssen lediglich unterschreiben.
- Sie bekommen direkt Ihren vorläufigen Reisepass ausgehändigt.
Spezielle Hinweise für Trier
- gleichzeitig kann der endgültige Reisepass oder ein Express-Reisepass beantragt werden
- bei Personen unter 18 Jahren:
- persönliches Erscheinen des Kindes ist erforderlich
- erfolgt persönlich durch eine sorgeberechtigte Person
- es ist ausreichend wenn einer der Personensorgeberechtigten den Antrag stellt
- allerdings muss es der Elternteil sein, bei dem das Kind gemeldet ist
- Einverständniserklärung und Ausweiskopie des nicht vorsprechenden Elternteils ist erforderlich
- zusätzlicher Hinweis zu Fingerabdrücken: werden ab dem 6. Lebensjahr aufgenommen
Gebühren / Kosten
- Gebühr: 26,00 EUR
Die Gebühr ist in Vorkasse zu begleichen.
Die Gebühr ist unabhängig von Ihrem Alter.
- Gebühr: 52,00 EUR
Die Gebühr ist in Vorkasse zu begleichen.
Für die Beantragung in einer anderen Gemeinde als Ihrer Heimatgemeinde.
- Gebühr: 96,00 EUR
Die Gebühr ist in Vorkasse zu begleichen.
Beantragung im Ausland, zum Beispiel, wenn Ihnen Ihr Reisepass im Urlaub gestohlen wurde.
Spezielle Hinweise für Trier
- Gebühren werden bei Beantragung entrichtet
Zahlungsart
- auch mit EC-Karte möglich
Benötigte Unterlagen
- biometrisches digitales Passfoto: angefertigt vor Ort in der Behörde oder von einem registrierten inländischen Fotodienstleister (Fotografin oder Fotograf)
- bisheriger Reisepass oder Personalausweis
- gegebenenfalls Personenstandsurkunde wie zum Beispiel Geburts- oder Heiratsurkunde
- gegebenenfalls Nachweise, dass der vorläufige Reisepass notwendig ist, zum Beispiel:
- Flugtickets
- andere Reiseunterlagen
Spezielle Hinweise für Trier
- zusätzlicher Hinweis zum biometrischen Lichtbild:
- es reicht ein biometrisches Lichtbild für jedes weitere an diesem Tag mitbeantragte Ausweisdokument aus
- Nachweis / Unterlagen der Dringlichkeit
Besonderheiten
- Sie können Ihren Namen im vorläufigen Reisepass nicht nachträglich ändern.
- Wenn Sie den vorläufigen Reisepass verlieren, müssen Sie dies sofort melden.
Rechtliche Grundlage
Bearbeitungszeit
Die Bearbeitung erfolgt sofort.
Spezielle Hinweise für Trier
- Geltungsdauer: 1 Jahr (Die Gültigkeitsdauer des vorläufigen Reisepasses wird dem Reisezweck angepasst und beträgt höchstens ein Jahr. Eine Verlängerung ist nicht möglich.)
Häufig gestellte Fragen
Spezielle Hinweise für Trier
Ist 0 eine Zahl oder ein Buchstabe in der Seriennummer im Reisepass?
- es ist immer die Zahl 0 (Null) in der alphanummerischen Seriennummer und nie das O-o (OCR-Lesbarkeit)
Wird der vorläufige Reisepass von jedem Land akzeptiert?
- nein, nicht von jedem Land. Informationen dazu erteilt das Auswärtige Amt
Zuständig
Stadtverwaltung Trier - Bürgerdienste - Pass-/MeldewesenViehmarktplatz 20
54290 Trier
Postfach 3470
54224 Trier
Montag 10:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 07:00 - 12:30 Uhr
Mittwoch 07:00 - 12:30 Uhr
Donnerstag 10:00 - 18:00 Uhr
Freitag 07:00 - 12:30 Uhr
Je nach Anliegen ist die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich
Telefon: 115
Fax: +49 651 718-4100
E-Mail:
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