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Reisepass Ausstellung erstmalig für Minderjährige

Leistungsbeschreibung

Dem Antrag von Minderjährigen muss von beiden Elternteilen (solange sie das gemeinsame Sorgerecht ausüben) schriftlich zugestimmt werden. Bei unverheirateten oder geschiedenen Eltern kann die Zustimmung von dem Elternteil erteilt werden, dem das Familiengericht die alleinige elterliche Sorge für das Kind übertragen hat. Der Beschluss des Familiengerichts muss bei der Antragstellung vorgelegt werden.

Weiterhin ist es möglich, dass bei Minderjährigen ein Elternteil bei der Beantragung, das andere Elternteil bei der Abholung unterschreibt.

Dem Antrag von Minderjährigen muss von beiden Elternteilen (solange sie das gemeinsame Sorgerecht ausüben) schriftlich zugestimmt werden. Bei unverheirateten oder geschiedenen Eltern kann die Zustimmung von dem Elternteil erteilt werden, dem das Familiengericht die alleinige elterliche Sorge für das Kind übertragen hat. Der Beschluss des Familiengerichts muss bei der Antragstellung vorgelegt werden.

Weiterhin ist es möglich, dass bei Minderjährigen ein Elternteil bei der Beantragung, das andere Elternteil bei der Abholung unterschreibt.

Spezielle Hinweise für Trier

  • bei Personen unter 18 Jahren:
    • persönliches Erscheinen des Kindes ist erforderlich 
    • bei gemeinsamem Sorgerecht ist die persönliche Vorsprache durch eine der sorgeberechtigen Personen ausreichend
    • wenn ein Erziehungsberechtigter den Reisepass beantragt, ist eine Einverständniserklärung des anderen Erziehungsberechtigten sowie eine Kopie des Ausweisdokumentes notwendig
    • Einverständniserklärung Vordruck

  • zusätzlicher Hinweis zu Fingerabdrücken: werden ab dem 6. Lebensjahr aufgenommen

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an die Passbehörde Ihrer Wohnortgemeinde.

Spezielle Hinweise für Trier

Verfahrensablauf

Der Antragsteller muss für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Der Antragsteller muss lediglich unterschreiben.

Die persönliche Vorsprache ist wegen der eigenhändigen Unterschrift auf dem Antragsvordruck und der Identitätsprüfung unabdingbar. Die Identität kann durch einen amtlichen Lichtbildausweis nachgewiesen werden. Dies ist in aller Regel der Personalausweis.

Dagegen kann der Reisepass auch von einem schriftlich Bevollmächtigten, der sich ausweisen muss, abgeholt werden.

Gebühren / Kosten

  • Gebühr: 37,50 EUR

    Reisepass für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren

  • Gebühr: 59,50 EUR

    Reisepass für Vielreisende (mit 48 Seiten)

Spezielle Hinweise für Trier

Zahlungsart

  • auch mit EC Karte möglich

Benötigte Unterlagen

  • aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
  • ggf. ist eine Personenstandsurkunde (Geburts-/ Heiratsurkunde) erforderlich, z.B. bei Unklarheiten der Namensschreibweise

Spezielle Hinweise für Trier

bei Personen unter 18 Jahren

  • Ausweis des bei der Beantragung anwesenden Elternteils
  • Einverständniserklärung des anderen Elternteils sowie eine Kopie des Ausweisdokumentes wenn einer der Erziehungsberechtigten den Reisepass beantragt (bei gemeinsamem Sorgerecht)
  • vollständigen Sorgerechtsbeschluss (mit Aufenthaltsbestimmungsrecht) bei nicht verheirateten oder geschiedenen Elternteilen
    • hier kann nur das Elternteil beantragen, bei dem das Kind gemeldet ist und der das Sorgerecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht hat
    • Fälle mit gemeinsamem Sorgerecht sind individuell vom Bürgeramt abzuklären
  • Original-Geburtsurkunde oder Familienstammbuch nur, wenn das Kind noch keinen Personalausweis oder Kinderreisepass besitzt

Besonderheiten

Der Reisepass kann nicht sofort nach der Antragstellung mitgenommen werden, da dieser in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird. Wird der Reisepass früher benötigt, kann ein Expresspass beantragt werden.

Rechtliche Grundlage

Bearbeitungszeit

4 Wochen.

Spezielle Hinweise für Trier

  • 3 - 4 Wochen

Aktueller Hinweis:

  • aufgrund hohem Bestellaufkommen beim Reisepass kommt es aktuell zu längeren Lieferzeiten
  • die derzeitige Lieferzeit beträgt 6 - 7 Wochen

Geltungsdauer: 6 Jahre. Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.

Zuständig

Stadtverwaltung Trier - Bürgerdienste - Pass-/Meldewesen

Viehmarktplatz 20
54290 Trier

Postfach 3470
54224 Trier

Montag 10:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr

Dienstag 07:00 - 12:30 Uhr

Mittwoch 08:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 15:00 Uhr

Donnerstag 10:00 - 13:30 Uhr und 14:30 - 18:00 Uhr

Freitag 08:00 - 13:00 Uhr

Telefon: 115
Fax: +49 651 718-4100
E-Mail: Kontakt aufnehmen