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Archivnachfrage in Rheinland-Pfalz

Leistungsbeschreibung

In Rheinland-Pfalz können Sie zu wissenschaftlichen Zwecken, für heimatkundliche Fragestellungen, zur Erforschung der eigenen Familie oder zur Klärung von Rechtsfragen Archivgut im jeweils zuständigen Archiv auswerten. Eine Auflistung aller bestehenden Archive im Land lässt sich durch das Archivportal Rheinland-Pfalz online abrufen.

In Rheinland-Pfalz können Sie zu

  • wissenschaftlichen Zwecken,
  • für heimatkundliche Fragestellungen,
  • zur Erforschung der eigenen Familie oder
  • zur Klärung von Rechtsfragen

Archivgut im jeweils zuständigen Archiv auswerten.

Welches Archivgut für Ihre Fragestellung aussagekräftig ist, erfahren Sie über entsprechende Suchmaschinen, die das jeweilige Archiv entweder im Internet oder vor Ort bereithält. Die Benutzung der Archive ist für jede Person möglich, die ein berechtigtes Interesse an der Einsichtnahme in Archivalien hat.

Neben den Landesarchiven können Sie zudem Kommunalarchive, Kirchenarchive, Familienarchive, Wirtschaftsarchive, Medienarchive oder Universitätsarchive für Ihre Recherchen heranziehen.

Jede Person, die ein berechtigtes Interesse für die Nutzung des entsprechenden Archivgutes vorweist, hat das Recht, das öffentliche Archivgut, unter Einhaltung der Benutzungsordnung einzusehen.

An wen muss ich mich wenden?

Nähere Informationen über Archive in Rheinland-Pfalz erhalten Sie bei der Landesarchivverwaltung Rheinland-Pfalz bzw. dem Archivportal, das nicht nur Hinweise auf die beiden Landesarchive in Koblenz und Speyer enthält, sondern auch auf kommunale, kirchliche, Wirtschafts- und Medienarchive. 

Verfahrensablauf

Um eine Liste über verfügbare Archive in Rheinland-Pfalz zu erhalten, gehen Sie auf die entsprechende Seite des Archivportals und wählen Sie in der abgebildeten Landkarte Ihre Region für eine Auflistung der Archive aus.

Gebühren / Kosten

Ob und in welcher Höhe Gebühren erhoben werden, sagt Ihnen das jeweilige Archiv.

Benötigte Unterlagen

Ggf. Identitätsdokument (bspw. Personalausweis) zur Nutzung des jeweiligen Archivs.

Besonderheiten

Das Land Rheinland-Pfalz bietet zudem eine Online Archiv-Datenbank an, in der bereits erste Recherchen vorgenommen werden können.

Rechtliche Grundlage

Zuständig

Stadtverwaltung Trier - Stadtarchiv

Weberbachstr. 25
54290 Trier

Beratungs- und Aushebungszeiten:

Dienstag 09:00 - 17:00 Uhr

Mittwoch 09:00 - 13:00 Uhr

Donnerstag 09:00 - 17:00 Uhr

Freitag 09:00 - 13:00 Uhr

Öffnungszeiten Benutzerbereich:

Montag 09:00 - 17:00 Uhr

Dienstag 09:00 - 17:00 Uhr

Mittwoch 09:00 - 17:00 Uhr

Donnerstag 09:00 - 17:00 Uhr

Freitag 09:00 - 13:00 Uhr

Einsichtnahme ist nur nach vorherier Terminvereinbarung möglich

Telefon: 115
Fax: +49 651 718-4100
E-Mail: Kontakt aufnehmen