Wenn Ihre Anlage keine anderen behördlichen Genehmigungen erfordert, die den Immissionsschutz betreffen, müssen Sie eine geplante wesentliche Änderung bei der zuständigen Behörde anzeigen. Dafür haben Sie bis spätestens 2 Wochen vor der Durchführung der Änderung Zeit.
Wenn Sie eine wesentliche Änderung an einer Niederfrequenzanlage mit weniger als 110 Kilovolt vornehmen wollen, müssen Sie erforderliche Unterlagen nur dann einreichen, wenn die zuständige Behörde Sie dazu auffordert.
Bitte wenden Sie sich an die zuständige Struktur- und Genehmigungsdirektion.
Keiner. Da es sich nur um ein Anzeigeverfahren handelt, sind keine rechtlichen Schritte Ihrerseits möglich.
Es fallen keine Kosten an.
Wenn Sie die Anzeige nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig einreichen, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit.
Es gibt keine gesetzliche Bearbeitungsdauer.
Sie müssen die Anzeige bis spätestens 2 Wochen vor den wesentlichen Änderungen an Ihrer Anlage bei der zuständigen Behörde eingereicht haben. Die Bearbeitung erfolgt zeitnah nach Eingang der Anzeige.
Sie müssen die Anzeige bis spätestens zwei Wochen vor der wesentlichen Änderung der Anlage bei der zuständigen Behörde eingereicht haben.
Stresemannstraße 3-5
56068 Koblenz
20 03 61
56003 Koblenz
Haltestellen
Montag 09:00– 12:00 Uhr und 14:00 – 15:30 Uhr
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