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Kfz: Zulassungsbescheinigung Teil II ersetzen - Auskunft zur Abholbereitschaft

Leistungsbeschreibung

Sie müssen nach Diebstahl, Verlust oder Unbrauchbarkeit der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) Ersatz beantragen. Die neue Zulassungsbescheinigung Teil II kann erst nach Freigabe durch das Kraftfahrt-Bundesamt (Dauer ca. 6 Wochen) an den Halter, Erwerber oder die Bank ausgehändigt werden. Sie haben die Möglichkeit, telefonisch anzufragen, ob die Freigabe erteilt wurde und der Fahrzeugbrief abholbereit ist.

Spezielle Hinweise für Trier

Abfrage

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an die Zulassungsbehörde, bei der Sie die Ausstellung der neuen ZB II beantragt haben.

Zuständig

Stadtverwaltung Trier - Bürgerdienste - Kfz-Zulassungen - Dokumentendruck

Thyrsusstr. 17-19
54292 Trier

Montag 07:00 - 13:00 Uhr

Dienstag 07:00 - 13:00 Uhr

Mittwoch 07:00 - 13:00 Uhr

Donnerstag 10:00 - 18:00 Uhr

Freitag 07:00 - 13:00 Uhr

vorherige Terminvereinbarung erforderlich

Telefon: 115
Fax: +49 651 718-4100
E-Mail: Kontakt aufnehmen