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Ausstellung eines Befähigungsscheins für die Durchführung von Begasungen beantragen

Leistungsbeschreibung

  • Befähigungsschein Begasung Erteilung
  • Für den Befähigungsschein müssen die entsprechenden Unterlagen eingereicht werden
    • Nachweis über geeignete Berufsausbildung oder vergleichbare berufliche Qualifikation
    • Zeugnis eines Arztes nach § 7 Absatz 1 der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (nicht älter, als 1 Jahr)
    • Nachweis über eine mit der Tätigkeit verbundenen spezifischen Sachkunde (durch die erfolgreiche Teilnahme an einem von der zuständigen Behörde anerkannten Sachkundelehrgang; Sachkundenachweis für die Begasung)
    • Behördliches Führungszeugnis nach Belegart O 
  •  Mitteilung per Mail oder postalisch 
  • Befähigungsschein Begasung Erteilung
  • Für den Befähigungsschein müssen die entsprechenden Unterlagen eingereicht werden
    • Nachweis über geeignete Berufsausbildung oder vergleichbare berufliche Qualifikation
    • Zeugnis eines Arztes nach § 7 Absatz 1 der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (nicht älter, als 1 Jahr)
    • Nachweis über eine mit der Tätigkeit verbundenen spezifischen Sachkunde (durch die erfolgreiche Teilnahme an einem von der zuständigen Behörde anerkannten Sachkundelehrgang; Sachkundenachweis für die Begasung)
    • Behördliches Führungszeugnis nach Belegart O 
  •  Mitteilung per Mail oder postalisch 

Wenn Sie einen Befähigungsschein benötigen, um Begasungen durchführen zu wollen, können Sie diesen bei der zuständigen Behörde beantragen.

Nachdem Sie Ihren Antrag eingereicht haben, wird die zuständige Behörde diesen prüfen und sich im Anschluss bei Ihnen melden. Bei erfolgreicher Prüfung Ihres Antrags wird Ihnen der Befähigungsschein postalisch zugesendet.

Wenn Sie einen Befähigungsschein benötigen, um Begasungen durchführen zu wollen, können Sie diesen bei der zuständigen Behörde beantragen.

Nachdem Sie Ihren Antrag eingereicht haben, wird die zuständige Behörde diesen prüfen und sich im Anschluss bei Ihnen melden. Bei erfolgreicher Prüfung Ihres Antrags wird Ihnen der Befähigungsschein postalisch zugesendet.

  • Mindestalter 18 Jahre
  • Erforderliche Zuverlässigkeit
  • Sprachkenntnisse für die sichere Ausübung der Tätigkeit
  • Mindestalter 18 Jahre
  • Erforderliche Zuverlässigkeit
  • Sprachkenntnisse für die sichere Ausübung der Tätigkeit

Zuständige Stelle

SGD Nord Rheinland-Pfalz, Koblenz, Abteilung Gewerbeaufsicht

SGD Süd Rheinland-Pfalz, Neustadt-Weinstraße, Abteilung Gewerbeaufsicht

DLR Rheinhessen-Nahe-Hunsrück, Bad Kreuznach (für nicht ortsfeste Begasungen im Bereich Pflanzenschutz, Vorratsschutz und Schädlingsbekämpfung)

Verfahrensablauf

  • Einen Befähigungsschein müssen Sie schriftlich bei der zuständigen Behörde beantragen.
  • Sie reichen die erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Behörde ein
  • Die zuständige Behörde prüft Ihre Unterlagen und gibt Ihnen eine Rückmeldung.
  • Einen Befähigungsschein müssen Sie schriftlich bei der zuständigen Behörde beantragen.
  • Sie reichen die erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Behörde ein
  • Die zuständige Behörde prüft Ihre Unterlagen und gibt Ihnen eine Rückmeldung.

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Rechtsmittel des jeweiligen Landes
  • Widerspruch
  • Rechtsmittel des jeweiligen Landes

Gebühren / Kosten

  • Verwaltungsgebühr: 100,00 - 1000,00 EUR
  • Verwaltungsgebühr: 100,00 - 1000,00 EUR

Benötigte Unterlagen

  • Nachweis über eine geeignete Berufsausbildung oder vergleichbare berufliche Qualifikation
  • Zeugnis eines Arztes nach § 7 Absatz 1 der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (nicht älter, als 1 Jahr)
  • Nachweis über eine mit der Tätigkeit verbundene spezifische Sachkunde (durch die erfolgreiche Teilnahme an einem von der zuständigen Behörde anerkannten Sachkundelehrgangs; Sachkundenachweis für die Begasung)
  • Behördliches Führungszeugnis nach Belegart O
  • Nachweis über eine geeignete Berufsausbildung oder vergleichbare berufliche Qualifikation
  • Zeugnis eines Arztes nach § 7 Absatz 1 der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (nicht älter, als 1 Jahr)
  • Nachweis über eine mit der Tätigkeit verbundene spezifische Sachkunde (durch die erfolgreiche Teilnahme an einem von der zuständigen Behörde anerkannten Sachkundelehrgangs; Sachkundenachweis für die Begasung)
  • Behördliches Führungszeugnis nach Belegart O

Rechtliche Grundlage

Bearbeitungszeit

Die Erlaubnis ist vor der erstmaligen Durchführung von Begasungen zu beantragen.

Die Erlaubnis ist vor der erstmaligen Durchführung von Begasungen zu beantragen.

Zuständig

Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord

Stresemannstraße 3-5
56068 Koblenz

20 03 61
56003 Koblenz

Haltestellen

  • Haltestelle: Stadttheater
    Linie:
    • Bus: ab Hauptbahnhof - Linien 3/13, 8, 9, 358, 46, Linie 9

Montag 09:00– 12:00 Uhr und 14:00 – 15:30 Uhr

Dienstag 09:00– 12:00 Uhr und 14:00 – 15:30 Uhr

Mittwoch 09:00– 12:00 Uhr und 14:00 – 15:30 Uhr

Donnerstag 09:00– 12:00 Uhr und 14:00 – 15:30 Uhr

Freitag 09:00 – 13:00 Uhr

Telefon: +49 261 120-0
Fax: +49 261 120-2200
E-Mail: poststelle@sgdnord.rlp.de