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Wegen Diebstahls einen neuen Personalausweis beantragen

Leistungsbeschreibung

  • Personalausweis Ausstellung neu wegen Diebstahl
  • Diebstahl des Personalausweises muss gemeldet werden bei einer Polizeibehörde oder einer Personalausweisbehörde, zum Beispiel beim Bürgeramt/ Einwohnermeldeamt/ Rathaus/ Bürgerdienste. Wird der Diebstahl bei der Polizei gemeldet, muss für die Beantragung des neuen Personalausweises die Personalausweisbehörde aufgesucht werden.
  • Kosten für Beantragung eines neuen Personalausweises:
    • 37,00 EUR für antragstellende Personen ab 24 Jahren
    • 22,80 EUR für antragstellende Personen unter 24 Jahren
    • 10,00 EUR für den vorläufigen Personalausweis
    • 13,00 EUR Zuschlag bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder nicht am Hauptwohnsitz
    • 30,00 EUR Zuschlag für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland
  • Bearbeitungsdauer: ab Antragstellung 2 bis 3 Wochen
  • zuständig: Personalausweisbehörde am Hauptwohnsitz oder jedes andere Bürgeramt
  • Personalausweis Ausstellung neu wegen Diebstahl
  • Diebstahl des Personalausweises muss gemeldet werden bei einer Polizeibehörde oder einer Personalausweisbehörde, zum Beispiel beim Bürgeramt/ Einwohnermeldeamt/ Rathaus/ Bürgerdienste. Wird der Diebstahl bei der Polizei gemeldet, muss für die Beantragung des neuen Personalausweises die Personalausweisbehörde aufgesucht werden.
  • Kosten für Beantragung eines neuen Personalausweises:
    • 37,00 EUR für antragstellende Personen ab 24 Jahren
    • 22,80 EUR für antragstellende Personen unter 24 Jahren
    • 10,00 EUR für den vorläufigen Personalausweis
    • 13,00 EUR Zuschlag bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder nicht am Hauptwohnsitz
    • 30,00 EUR Zuschlag für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland
  • Bearbeitungsdauer: ab Antragstellung 2 bis 3 Wochen
  • zuständig: Personalausweisbehörde am Hauptwohnsitz oder jedes andere Bürgeramt

Sie müssen den Diebstahl Ihres Personalausweises melden.

Sie können den Diebstahl bei jeder Personalausweisbehörde melden. In der Regel wenden Sie sich an Ihr örtliches Bürgeramt. Melden Sie den Diebstahl bei der Polizei, müssen Sie für die Beantragung des neuen Personalausweises die Personalausweisbehörde aufsuchen.

Zudem müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen, wenn Sie über 16 Jahre alt sind und kein gültiges Passdokument besitzen, das heißt, keinen Reisepass oder vorläufigen Reisepass. Den Antrag können Sie bei dem Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz stellen.

Wenn Sie Ihren neuen Personalausweis nicht an Ihrem Hauptwohnsitz, sondern in einem anderen Bürgeramt beantragen, brauchen Sie einen wichtigen Grund. Außerdem müssen Sie einen Zuschlag zahlen. Wenn Sie vorher mit dem von Ihnen ausgewählten Bürgeramt Kontakt aufnehmen, können Sie in Erfahrung bringen, ob und inwieweit das Bürgeramt Ihren Grund anerkennt.

Sie müssen den Diebstahl Ihres Personalausweises melden.

Sie können den Diebstahl bei jeder Personalausweisbehörde melden. In der Regel wenden Sie sich an Ihr örtliches Bürgeramt. Melden Sie den Diebstahl bei der Polizei, müssen Sie für die Beantragung des neuen Personalausweises die Personalausweisbehörde aufsuchen.

Zudem müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen, wenn Sie über 16 Jahre alt sind und kein gültiges Passdokument besitzen, das heißt, keinen Reisepass oder vorläufigen Reisepass. Den Antrag können Sie bei dem Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz stellen.

Wenn Sie Ihren neuen Personalausweis nicht an Ihrem Hauptwohnsitz, sondern in einem anderen Bürgeramt beantragen, brauchen Sie einen wichtigen Grund. Außerdem müssen Sie einen Zuschlag zahlen. Wenn Sie vorher mit dem von Ihnen ausgewählten Bürgeramt Kontakt aufnehmen, können Sie in Erfahrung bringen, ob und inwieweit das Bürgeramt Ihren Grund anerkennt.

Spezielle Hinweise für Trier

Hinweis

  • vor Beantragung Nachfrage beim Fundbüro
  • Ihr Ausweis wurde gestohlen.
  • Sie müssen einen neuen Personalausweis beantragen, wenn Sie
    • die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
    • das 16. Lebensjahr vollendet haben,
    • in Deutschland gemeldet sind
    • kein anderes gültiges Passdokument besitzen, also keinen Reisepass oder vorläufigen Reisepass.
  • Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes:
    • Sie müssen einen wichtigen Grund darlegen, warum Sie den Personalausweis nicht bei der Personalausweisbehörde beantragen, die an Ihrem Hauptwohnsitz zuständig ist.
  • Ihr Ausweis wurde gestohlen.
  • Sie müssen einen neuen Personalausweis beantragen, wenn Sie
    • die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
    • das 16. Lebensjahr vollendet haben,
    • in Deutschland gemeldet sind
    • kein anderes gültiges Passdokument besitzen, also keinen Reisepass oder vorläufigen Reisepass.
  • Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes:
    • Sie müssen einen wichtigen Grund darlegen, warum Sie den Personalausweis nicht bei der Personalausweisbehörde beantragen, die an Ihrem Hauptwohnsitz zuständig ist.

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an Ihre Personalausweisbehörde.

Sie können den Antrag auch bei jeder anderen Personalausweisbehörde im Inland stellen. Dabei entstehen allerdings zusätzliche Gebühren.

Spezielle Hinweise für Trier

Verfahrensablauf

Einen neuen Personalausweis nach Diebstahl müssen Sie persönlich beantragen:

  • Sie vereinbaren einen Termin bei Ihrem zuständigen Bürgeramt.
  • Sie bringen die erforderlichen Unterlagen mit.
  • Sie zahlen die Gebühr.
  • Ihr Bürgeramt informiert Sie bei der Beantragung, wann Sie Ihren Personalausweis abholen können.
  • Per Brief erhalten Sie eine neue Transport-PIN, um Ihre Online-Ausweisfunktion beim neu beantragten Personalausweis einsatzbereit zu machen. Sie entscheiden selbst, wann Sie diese Option nutzen möchten.

Einen neuen Personalausweis nach Diebstahl müssen Sie persönlich beantragen:

  • Sie vereinbaren einen Termin bei Ihrem zuständigen Bürgeramt.
  • Sie bringen die erforderlichen Unterlagen mit.
  • Sie zahlen die Gebühr.
  • Ihr Bürgeramt informiert Sie bei der Beantragung, wann Sie Ihren Personalausweis abholen können.
  • Per Brief erhalten Sie eine neue Transport-PIN, um Ihre Online-Ausweisfunktion beim neu beantragten Personalausweis einsatzbereit zu machen. Sie entscheiden selbst, wann Sie diese Option nutzen möchten.

Gebühren / Kosten

  • Gebühr: 37,00 EUR

    für antragstellende Personen ab 24 Jahren

  • Gebühr: 37,00 EUR

    für antragstellende Personen ab 24 Jahren

  • Gebühr: 22,80 EUR

    für antragstellende Personen unter 24 Jahren

  • Gebühr: 22,80 EUR

    für antragstellende Personen unter 24 Jahren

  • Gebühr: 10,00 EUR

    für den vorläufigen Personalausweis

  • Gebühr: 10,00 EUR

    für den vorläufigen Personalausweis

  • Gebühr: 13,30 EUR

    Zuschlag zur Gebühr bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder nicht am Hauptwohnsitz

  • Gebühr: 13,30 EUR

    Zuschlag zur Gebühr bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder nicht am Hauptwohnsitz

  • Gebühr: 30,00 EUR

    Zuschlag zur Gebühr für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland

  • Gebühr: 30,00 EUR

    Zuschlag zur Gebühr für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland

Spezielle Hinweise für Trier

Zahlungsart

  • bar / EC

Benötigte Unterlagen

  • aktuelles biometrisches Passfoto
  • falls vorhanden und noch nicht entwertet: alter Reisepass beziehungsweise Kinderreisepass, gültig oder bereits abgelaufen
  • falls kein gültiger Reisepass oder Kinderreisepass vorhanden: Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde
  • sofern vorhanden: polizeiliche Verlustanzeige
  • bei Kindern unter 16 Jahren:
    • gegebenenfalls Einverständniserklärung des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils
    • bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
  • aktuelles biometrisches Passfoto
  • falls vorhanden und noch nicht entwertet: alter Reisepass beziehungsweise Kinderreisepass, gültig oder bereits abgelaufen
  • falls kein gültiger Reisepass oder Kinderreisepass vorhanden: Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde
  • sofern vorhanden: polizeiliche Verlustanzeige
  • bei Kindern unter 16 Jahren:
    • gegebenenfalls Einverständniserklärung des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils
    • bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis

Spezielle Hinweise für Trier

Liegt kein Ausweisdokument mit Lichtbild vor:

  • wurde der gestohlene Ausweis bereits in Trier beantragt, kann zur Identifizierung auf den Altantrag zurückgegriffen werden
    • bis maximal 15 Jahre möglich
  • ansonsten:
    • Familienstammbuch oder Geburtsurkunde bzw. bei zwischenzeitlicher Heirat auch die Heiratsurkunde 
    • und eine volljährige Person, die unter Vorlage des eigenen Ausweisdokumentes die Identität des Anzeigenden bestätigt

Besonderheiten

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten. 

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten. 

Rechtliche Grundlage

Bearbeitungszeit

  • Bearbeitungsdauer: 2 - 3 Wochen (ab Antragstellung, bis Sie Ihren Personalausweis im Bürgeramt abholen können)
  • Bearbeitungsdauer: 2 - 3 Wochen (ab Antragstellung, bis Sie Ihren Personalausweis im Bürgeramt abholen können)

Spezielle Hinweise für Trier

  • ca. 3 Wochen

Sie müssen nach Diebstahl schnellstmöglich einen neuen Personalausweis beantragen, sofern Sie kein anderes gültiges Ausweisdokument besitzen.

Sie müssen nach Diebstahl schnellstmöglich einen neuen Personalausweis beantragen, sofern Sie kein anderes gültiges Ausweisdokument besitzen.

Häufig gestellte Fragen

Spezielle Hinweise für Trier

Ist 0 eine Zahl oder ein Buchstabe in der Seriennummer im neuen Personalausweis?

  • Es ist immer die Zahl 0 (Null) in der alphanummerischen Seriennummer und nie das O-o (OCR-Lesbarkeit).

Wie kann ich die Online-Ausweisfunktion bei Diebstahl sperren lassen?

  • Telefonisch beim Bürgeramt oder über die Sperr-Hotline
  • Zum Sperren ist das Sperrkennwort erforderlich

Was passiert bei Verlust mit der Unterschriftsfunktion (Signaturzertifikat)?

  • Der Diebstahl muss sofort bei dem Signaturanbieter gemeldet werden, bei dem das Signaturzertifikat erworben wurde.
  • Dort kann die Funktion gesperrt werden

Zuständig

Stadtverwaltung Trier - Bürgerdienste - Pass-/Meldewesen

Viehmarktplatz 20
54290 Trier

Postfach 3470
54224 Trier

Montag 10:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr

Dienstag 07:00 - 12:30 Uhr

Mittwoch 08:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 15:00 Uhr

Donnerstag 10:00 - 13:30 Uhr und 14:30 - 18:00 Uhr

Freitag 08:00 - 13:00 Uhr

Telefon: 115
Fax: +49 651 718-4100
E-Mail: Kontakt aufnehmen