Schülerbegegnungen um Sprachkenntnisse anzuwenden und auszubauen können vom Land bezuschusst werden.
Das Land Rheinland-Pfalz bezuschusst Schülerbegegnungen mit ausländischen Schülern, um Sprachkenntnisse anzuwenden und auszubauen.
Bezuschusst werden vor allem die Fahrt- bzw. Reisekosten von Schülern. Bei Schüleraustauschmaßnahmen in Mittel- und Osteuropa wird zudem ein Taschengeld, gestaffelt nach der Aufenthaltsdauer, eingeräumt. Eine Aufwandsentschädigung für die Aufenthaltskosten erfolgt nicht, da die Schülerinnen und Schüler
in Gastfamilien untergebracht sind und dort verpflegt werden.
Mindestteilnehmerzahl von 10 Schüler einer Klassen- oder Jahrgangsstufe muss erreicht sein.
Schülerbegnungen sind mindestens auf eine Dauer von 6 Tagen bis maximal vier Wochen (inkl. Hin- und Rückreise) festzulegen.
Die Unfallfürsorge muss für die Begegnugsmaßnahme gewährleistet sein.
Bitte wenden Sie sich an die Schule Ihres Kindes. Dort erhalten Sie Informationen zum dort angebotenen Schüleraustauschprogramm.
Rheinland-pfälzische Schulen hingegen finden eine Beratung bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD).
Die Zuständigkeit obliegt der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD).
Zuschussanträge können lediglich von der durchführenden Schule gestellt werden. Eine Antragsstellung durch die Eltern der Schüler ist nicht möglich.
Es fallen keine Gebühren an.
Antrag an die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD).
Für Schülerinnen und Schüler gibt es zahlreiche weitere Möglichkeiten ihre Sprachkenntnisse anzuwenden und zu vertiefen. Weitere Informationen liefern nachfolgende Seiten:
Zuschußanträge , die für das kommende Kalenderjahr greifen sollen, müssen bis zum 15.Oktober des Vorjahres eingericht werden.
Dominikanerstr. 2
54290 Trier
Neustr. 35
54290 Trier
Mäusheckerweg 1
54293 Trier
Olewiger Str. 2
54295 Trier
Augustinerstraße 1
54290 Trier
Montessoriweg 4
54296 Trier
Sichelstr. 3
54290 Trier