Ein Austreten wassergefährdender Stoffe muss der zuständigen Stelle unverzüglich gemeldet werden.
Jeder, der mit wassergefährdenden Stoffen umgeht oder diese transportiert, hat das Austreten dieser Stoffe in nicht nur unerheblicher Menge der zuständigen Stelle zu melden, wenn diese Stoffe in den Boden, die Kanalisation oder in Gewässer gelangen oder gelangen können. Wassergefährdende Eigenschaften haben z.B. Mineralöle, Säuren, Laugen, Lösungsmittel, Pflanzenschutzmittel, Jauche, Gülle und Silagesickersäfte. Ob eine Menge erheblich ist, oder nicht, hängt von den Stoffeigenschaften und der Umgebung (z.B. Wasserschutzgebiet) ab. Wenn Sie unsicher sind, berät Sie die zuständige Stelle.
Bitte wenden Sie an die untere Wasserbehörde der örtlichen Kreis- oder Stadtverwaltung.
Außerhalb der Dienstzeit ist eine Meldung bei der nächstgelegenen Polizeidienststelle möglich. In Städten nimmt auch die Feuerwehr (112) die Meldung entgegen.
Zuständigkeit
- liegt bei StadtRaum Trier
auf unbefestigtem öffentlichen Untergrund (durch auslaufende Kraftstoffe oder sonstige wassergefährdende Stoffe):
- hier ist das Amt für Bauen, Umwelt und Denkmalpflege (untere Wasser-/Bodenschutzbehörde) zu informieren
auf nicht öffentlichen Flächen (befestigter und unbefestigter Untergrund):
- zuständig für die Beseitigung der Gefahrenquelle, ggf. Abtrag und Entsorgung liegt beim Verursacher bzw. Grundstückseigentümer
aufgrund Mängeln an Fahrzeugen (z.B. Öl oder Altöl aus oder von Fahrzeugen):
- liegt beir der Kfz Zulassungsbehörde (Mängelabteilung)
Die zuständige Stelle benötigt möglichst genaue Angaben über
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Die untere Wasserbehörde kann Sofort- und Folgemaßnahmen zur Beseitigung der Gewässerverunreinigung anordnen.
Die Meldung muss unverzüglich erfolgen.
Am Augustinerhof
54290 Trier
(Verw.-Geb. VI)
Montag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Telefon: 115Thyrsusstr. 17-19
54292 Trier
Montag 08:00 - 13:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 13:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 13:00 Uhr
Donnerstag 10:00 - 18:00 Uhr
Freitag 08:00 - 13:00 Uhr
vorherige Terminvereinbarung erforderlich
Telefon: 115Am Grüneberg 90
54294 Trier
Montag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Telefon: 115