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Teilungsvermessung

Leistungsbeschreibung

Das Liegenschaftskataster gewährleistet gemeinsam mit dem Grundbuch die Sicherung des Eigentums am Grund und Boden und verleiht diesem Verkehrs- und Kreditfähigkeit.

Die Teilung eines Flurstücks setzt in der Regel eine Vermessung des abzutrennenden Teils voraus. Im Rahmen einer solchen Teilungsvermessung werden die neuen Grenzpunkte und Grenzen festgelegt und in das Liegenschaftskataster übernommen.

An wen muss ich mich wenden?

Gebühren / Kosten

Maßgebend ist die Landesverordnung über die Gebühren der Vermessungs- und Katasterbehörden und der Gutachterausschüsse (Besonderes Gebührenverzeichnis). Für eine durchschnittliche Teilungsvermessung werden Gebühren in Höhe von rund 4.200,00 Euro erhoben.

Zuständig

Vermessungs-und Katasteramt Westeifel - Mosel

Mustorstr. 10
54290 Trier
(Haus B, EG)

Montag - Freitag: 08:00 - 13:00 Uhr
sowie nach vorheriger Terminvereinbarung

Telefon: +49 6531 5017-1161
Telefon: +49 6531 5017-1143
Fax: +49 6531 5017-140
E-Mail: vermka-wem@vermkv.rlp.de