Ihr altes amtliches Kennzeichen können Sie in ein Euro-Kennzeichen (mit blauem Feld) umtauschen. Der Umtausch ist möglich, jedoch nicht zwingend erforderlich.
Alte amtliche Kennzeichen, auf denen das blaue Euro-Feld (Sternenkranz und Erkennungsbuchstabe D) nicht vorhanden ist, können in ein Kennzeichen mit Euro-Feld umgetauscht werden. Eine Verpflichtung zum Umtausch besteht hingegen nicht.
Die bisherige Buchstaben- / Ziffernkombination kann beibehalten werden; daneben besteht die Möglichkeit eine neue Buchstaben- / Ziffernkombination zu wählen.
Der Umtausch der Kennzeichen ist bei der für den Wohnsitz (Hauptwohnung im Sinne des Bundesmeldegesetzes) zuständigen Zulassungsbehörde zu beantragen.
Bei juristischen Personen, Gewerbetreibenden und Selbständigen mit festem Betriebssitz ist die Behörde des Sitzes oder des Ortes der beteiligten Niederlassung zuständig.
Auskünfte zur Gebührenhöhe erteilt Ihnen die zuständige Zulassungsbehörde. Außerdem fallen Kosten für die neuen Kennzeichenschilder an.
Thyrsusstr. 17-19
54292 Trier
Montag 07:00 - 13:00 Uhr
Dienstag 07:00 - 13:00 Uhr
Mittwoch 07:00 - 13:00 Uhr
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Freitag 07:00 - 13:00 Uhr
vorherige Terminvereinbarung erforderlich
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